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Hilfe und häufige Fragen
Klare Antworten zur Gründung und Führung einer UK-Firma. Nichts Passendes gefunden? Kontaktieren Sie unser Team in Edinburgh.
Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Firma gründen
Was brauche ich für die Gründung einer UK Limited?
Sie brauchen einen Firmennamen, mindestens einen Director ab 16 Jahren, mindestens einen Gesellschafter, einen eingetragenen Sitz im UK und eine registrierte E-Mail-Adresse. Außerdem muss jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss die eigene Identität bei Companies House bestätigen. Beginnen Sie mit der Namensprüfung.
Wie lange dauert die Eintragung einer Firma?
Die meisten Firmen werden innerhalb von 24 Stunden eingetragen, nachdem Companies House einen vollständigen Antrag erhalten hat – vorausgesetzt, alle Directors und Personen mit maßgeblichem Einfluss haben ihre Identität bestätigt. Verzögerungen entstehen meist durch fehlende Angaben oder eine noch nicht abgeschlossene Identitätsprüfung.
Was kostet die Gründung?
Unsere Pakete beginnen bei 290 £ für das Digital Package, inklusive der Companies-House-Gebühr von 100 £ und 20 % MwSt. Vergleichen Sie die Pakete, um zu sehen, was jedes zusätzlich bietet.
Kann ich alleiniger Director und Gesellschafter sein?
Ja. Eine Private Limited Company kann aus einer einzigen Person bestehen, die zugleich alleiniger Director und einziger Gesellschafter ist.
Was ist ein SIC-Code?
Ein SIC-Code ist eine fünfstellige Nummer, die die Tätigkeit Ihrer Firma beschreibt. Bei der Eintragung wählen Sie mindestens einen – wir helfen Ihnen anhand Ihrer Beschreibung, den passenden zu finden.
Limited gründen oder Einzelunternehmer bleiben?
Das hängt von Ihrem Einkommen, Ihren Plänen und Ihrer persönlichen Situation ab, auch steuerlich. Wir erklären Ihnen, wie eine Limited funktioniert. Welche Rechtsform zu Ihnen passt, klären Sie am besten mit einem Steuerberater.
Welche Rechtsform brauche ich?
Die meisten Unternehmen nutzen eine Private Company Limited by Shares. Gemeinnützige Organisationen und Vereine wählen oft eine Company Limited by Guarantee, freiberufliche Partnerschaften eine LLP, und größere Unternehmen, die öffentlich Kapital aufnehmen, brauchen eine PLC.
Identitätsprüfung
Wer muss seine Identität bestätigen?
Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jede neue Person mit maßgeblichem Einfluss (PSC) die eigene Identität bei Companies House bestätigen. Bestehende Directors und PSCs tun das mit dem nächsten Confirmation Statement ihrer Firma – innerhalb einer Übergangsfrist, die etwa am 18. November 2026 endet.
Wie bestätige ich meine Identität?
Am einfachsten über uns: Als Companies House ACSP prüfen wir Ihre Identität selbst – aus der Ferne, als Teil Ihrer Bestellung – und geben Ihnen Ihren persönlichen Code. Alternativ können Sie die Prüfung selbst online über GOV.UK One Login erledigen, meist mit Lichtbildausweis und Selfie.
Was ist ein Personal Code?
Nach der Identitätsprüfung erhalten Sie einen persönlichen Code von Companies House, der Ihre bestätigte Identität mit Ihren Rollen in einer Firma verknüpft. Prüfen wir Ihre Identität als ACSP, erhalten Sie den Code über uns; haben Sie sich selbst über GOV.UK One Login prüfen lassen, geben Sie ihn uns. Bewahren Sie ihn gut auf – Sie brauchen ihn für jede Firma, an der Sie beteiligt sind.
Kann ich meine Identität bestätigen, wenn ich nicht im UK lebe?
Ja. Als Companies House ACSP prüfen wir Ihre Identität aus der Ferne – Sie müssen nicht ins UK reisen. Möchten Sie es lieber selbst erledigen, funktionieren viele ausländische Reisepässe auch mit GOV.UK One Login.
Ist das dasselbe wie Ihre Geldwäscheprüfung?
Nein. Die Identitätsprüfung bei Companies House ist eine gesetzliche Pflicht für Directors und PSCs. Unsere Geldwäscheprüfung (AML) ist davon getrennt: Als Gründungsdienstleister müssen wir nach den Money Laundering Regulations 2017 zusätzlich feststellen, wer unsere Kunden sind.
Was passiert, wenn ein Director seine Identität nicht bestätigt?
Eine neue Firma kann erst eingetragen werden, wenn ihre Directors und PSCs bestätigt sind. Bei bestehenden Firmen darf ein nicht bestätigter Director unter Umständen nicht handeln, und die Firma kann ihr Confirmation Statement möglicherweise nicht einreichen.
Adressen und Privatsphäre
Was ist ein Registered Office (eingetragener Sitz)?
Das ist die offizielle, im öffentlichen Register sichtbare Adresse der Firma, an die Companies House und HMRC amtliche Post senden. Sie muss eine „appropriate address“ im selben Landesteil des UK wie die Firma sein und darf kein Postfach sein. Siehe unseren Service Registered Office Address.
Kann ich meine Privatadresse verwenden?
Ja, wenn es eine geeignete Adresse im richtigen Landesteil des UK ist. Sie wird dann aber im Register von Companies House öffentlich angezeigt. Viele nutzen stattdessen unsere Adresse, um ihr Zuhause zu schützen.
Was ist eine Director Service Address?
Das ist die öffentlich angezeigte Zustellanschrift eines Directors. Die Privatadresse wird in einem nicht öffentlichen Verzeichnis geführt, die Service Address dagegen ist öffentlich. Mit unserer Director Service Address bleibt Ihre Privatadresse aus dem öffentlichen Register heraus.
Was ist eine registrierte E-Mail-Adresse?
Jede Firma muss Companies House eine registrierte E-Mail-Adresse mitteilen. Sie wird nicht veröffentlicht und dient der offiziellen Kommunikation mit Companies House.
Können Sie meine Post weiterleiten?
Ja. Amtliche Post an unseren eingetragenen Sitz scannen wir für Sie ein. Für sonstige Geschäftspost buchen Sie Mail Handling and Forwarding dazu.
Bieten Sie eine Geschäftsadresse in London an?
Ja. Wir bieten ein virtuelles Büro in London und ein virtuelles Büro in Edinburgh – für Ihre Website, Rechnungen und Briefköpfe.
Was passiert, wenn ich meinen Adressservice nicht verlängere?
Wir erinnern Sie vor dem Ablauf. Wird er nicht verlängert, müssen Sie Ihren eingetragenen Sitz oder Ihre Zustellanschrift bei Companies House ändern, weil Sie unsere Adresse dann nicht mehr nutzen dürfen.
Nach der Eintragung
Was muss ich nach der Eintragung meiner Firma tun?
Melden Sie die Firma innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei HMRC zur Körperschaftsteuer (Corporation Tax) an, halten Sie Ihre Firmenunterlagen aktuell und reichen Sie Confirmation Statement und Jahresabschluss fristgerecht ein. Ab dem Digital Package ist die Anmeldung zur Corporation Tax enthalten.
Was ist ein Confirmation Statement?
Damit bestätigen Sie, dass die bei Companies House gespeicherten Angaben zu Ihrer Firma stimmen. Sie müssen es mindestens alle 12 Monate einreichen; die Gebühr von Companies House beträgt online 50 £. Wir übernehmen das gern mit unserem Service Confirmation Statement.
Wann ist mein erster Jahresabschluss fällig?
Der erste Jahresabschluss muss 21 Monate nach dem Gründungsdatum bei Companies House vorliegen. Danach ist er jeweils 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig. Siehe Jahresabschluss.
Meine Firma ist noch nicht aktiv. Muss ich trotzdem etwas einreichen?
Ja. Auch eine Firma ohne Geschäftstätigkeit reicht ein Confirmation Statement und einen Jahresabschluss ein. In der Regel genügt ein vereinfachter Abschluss für ruhende Gesellschaften.
Muss ich mich für die Umsatzsteuer (VAT) registrieren?
Sie müssen sich registrieren, wenn Ihr umsatzsteuerpflichtiger Umsatz die Schwelle von HMRC überschreitet; freiwillig geht es auch früher. Ob das für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrem Geschäft ab – fragen Sie Ihren Steuerberater.
Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?
Companies House verhängt bei verspätetem Jahresabschluss automatisch Strafgebühren, und HMRC kann für verspätete Steuererklärungen Säumniszuschläge erheben. Eine Firma, die nichts einreicht, kann aus dem Register gelöscht werden.
Wie wechsle ich einen Director oder Gesellschafter?
Änderungen müssen Companies House gemeldet werden. Wir erledigen das für Sie mit Bestellung oder Abberufung eines Directors und Ausgabe oder Übertragung von Anteilen.
Gründung aus dem Ausland
Kann ich eine UK-Firma gründen, wenn ich nicht im UK lebe?
Ja. Directors und Gesellschafter können überall auf der Welt wohnen. Die Firma braucht einen eingetragenen Sitz im UK, den wir stellen können. Siehe Non-Resident Package.
Muss ich dafür ins UK reisen?
Nein. Bestellung und Identitätsprüfung erledigen Sie online von zu Hause aus – die Identitätsprüfung führen wir als Companies House ACSP aus der Ferne durch.
Kann ich ein britisches Bankkonto eröffnen?
Viele Nicht-Einwohner können das, aber jede Bank entscheidet selbst, und manche verlangen einen Director mit Wohnsitz im UK oder einen persönlichen Termin. Wir können nicht garantieren, dass eine Bank oder ein Zahlungsdienstleister Ihre Firma annimmt.
Wo zahlt meine Firma Steuern?
Das hängt davon ab, wo die Firma geleitet und kontrolliert wird, und von den Steuerregeln Ihres Wohnsitzlandes. Lassen Sie sich bitte vor dem Start von einem Steuerberater beraten, der beide Länder kennt.
Können Sie meine Firmendokumente für das Ausland legalisieren lassen?
Ja. Wir organisieren Dokumente mit Apostille, notariell beglaubigte Dokumente und ein Certificate of Good Standing.
Bekomme ich mit einer UK-Firma ein Aufenthalts- oder Arbeitsrecht im UK?
Nein. Als Inhaber oder Director einer UK-Firma erhalten Sie keinerlei aufenthaltsrechtliche Ansprüche. Zu Visa beraten Sie Fachleute für Einwanderungsrecht.
Bestellung, Zahlung und Kundenkonto
Wie melde ich mich in meinem Kundenkonto an?
Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, und wir senden Ihnen einen sicheren Anmeldelink. Ein Passwort brauchen Sie nicht. Der Link ist nur kurze Zeit gültig – nutzen Sie ihn also gleich.
Was passiert nach der Zahlung?
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und einen Anmeldelink. In Ihrem Konto füllen Sie das Formular mit den Firmendaten aus: Directors, Gesellschafter, Personen mit maßgeblichem Einfluss, eingetragener Sitz und Tätigkeit. Wir prüfen alles, bevor wir einreichen.
Wie verfolge ich meine Bestellung?
Ihr Konto zeigt den Stand jeder Bestellung, zum Beispiel „Angaben ausstehend“, „Identitätsprüfung“, „bei Companies House eingereicht“ oder „abgeschlossen“. Bei jeder Änderung informieren wir Sie zusätzlich per E-Mail.
Wo finde ich meine Dokumente?
Sobald Ihre Firma eingetragen ist, stehen Gründungsurkunde, Satzung und Anteilszertifikate in Ihrem Konto zum Download bereit. Wir senden sie Ihnen auch per E-Mail.
Wie schreibe ich dem Team?
Öffnen Sie Ihre Bestellung im Konto und nutzen Sie den Nachrichten-Tab. Ihre Nachricht ist mit der Bestellung verknüpft; unsere Antwort erscheint an derselben Stelle und per E-Mail.
Wie kann ich bezahlen?
Sie bezahlen sicher online an der Kasse. Die Zahlung läuft über unseren Zahlungsdienstleister Mollie; Ihre vollständigen Kartendaten sehen und speichern wir nie.
Sind Ihre Preise inklusive MwSt.?
Ja. Wir sind umsatzsteuerlich registriert (VAT-registered), und jeder Preis auf unserer Website enthält 20 % MwSt. Die MwSt. wird bei jedem Preis, an der Kasse und auf Ihrer Quittung gesondert ausgewiesen.
Kann ich mein Geld zurückbekommen?
Wenn wir noch nicht mit der Arbeit begonnen haben, ja. Sobald ein Antrag bei Companies House eingereicht ist, ist keine Rückerstattung mehr möglich. Siehe unsere Rückerstattungsrichtlinie.
Sie leben in Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Häufige Fragen
Lohnt sich eine englische Limited noch, wenn ich von Deutschland aus arbeite?
Meist nicht als Ersatz für eine GmbH oder UG. Seit dem Brexit wenden deutsche Gerichte auf UK-Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland die Sitztheorie an: Die Ltd gilt dann nicht als Kapitalgesellschaft, und die Gesellschafter können unbeschränkt persönlich haften. Sinnvoll ist eine UK Ltd vor allem, wenn das Geschäft tatsächlich im UK geführt wird. Lassen Sie Ihr Vorhaben vorab anwaltlich prüfen.
Wo ist meine Limited steuerpflichtig, wenn ich in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohne?
Entscheidend sind vor allem der Ort der Geschäftsleitung und die Frage, ob in Ihrem Land eine Betriebsstätte entsteht. Werden die wesentlichen Entscheidungen von dort aus getroffen, kann die Firma dort steuerpflichtig werden – zusätzlich oder statt im UK, je nach Doppelbesteuerungsabkommen. Wir geben keine Steuerberatung; sprechen Sie mit einem Steuerberater vor Ort.
Muss ich in meinem Land etwas anmelden?
Das hängt von Ihrer Tätigkeit dort ab. Betreiben Sie im eigenen Land eine Zweigniederlassung oder Betriebsstätte, sind oft eine Gewerbeanmeldung, ein Eintrag im Handelsregister und eine Meldung beim Finanzamt nötig. Die Regeln in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterscheiden sich – Auskunft geben Ihre IHK, Wirtschaftskammer oder ein Steuerberater.
Kann ich mit einer UK Ltd ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen?
Das entscheidet jede Bank selbst; manche Banken in Deutschland, Österreich und der Schweiz eröffnen Konten für ausländische Gesellschaften nur mit zusätzlichen Unterlagen. Hilfreich sind oft ein aktuelles Certificate of Good Standing und Dokumente mit Apostille. Eine Kontoeröffnung können wir nicht garantieren.
Werde ich auf Deutsch betreut?
Ja. Unsere Website und unser Support sind auf Deutsch verfügbar, und Sie können uns auf Deutsch schreiben. Die offiziellen Dokumente von Companies House werden immer auf Englisch ausgestellt.
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