Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: 150 £ inkl. MwSt. umfassen eine Ausgabe neuer Anteile (Allotment) oder eine Anteilsübertragung in einer Private Limited Company. Bei einer Ausgabe erstellen wir die Beschlüsse der Directors und Gesellschafter und reichen das Formular SH01 bei Companies House ein. Bei einer Übertragung erstellen wir das Stock Transfer Form und erklären, ob Stamp Duty (Stempelsteuer) anfällt. In beiden Fällen aktualisieren wir Ihr Gesellschafterregister und stellen neue Anteilsscheine aus. Meist ist alles innerhalb von 2 Werktagen nach Eingang der unterzeichneten Unterlagen erledigt.
Leistungsumfang
- Das Memorandum hält fest, wer die Gesellschaft gegründet hat; die Satzung (Articles) ist ihr Regelwerk – wie die Directors entscheiden, wie Anteile funktionieren und mehr.
- Beratung zu Bezugsrechten (Pre-emption Rights) und zur Ermächtigung der Directors
- Board- und Gesellschafterbeschlüsse für eine Ausgabe
- Formular SH01 (Return of Allotment) bei Companies House eingereicht
- Stock Transfer Form (J30) für eine Übertragung
- Hinweise, ob Stamp Duty fällig ist
- Aktualisierung des Gesellschafterregisters (Register of Members)
- Ein Dokument für jeden Gesellschafter, das zeigt, wie viele Anteile er hält. Sie brauchen es oft für die Kontoeröffnung oder als Eigentumsnachweis.
- Prüfung des PSC-Registers bei geänderter Kontrolle
Für wen dieser Service ist
Anteile ändern sich auf zwei Wegen, und die Unterlagen sind jeweils andere:
- Ausgabe neuer Anteile (Allotment): Die Gesellschaft schafft neue Anteile und gibt sie an einen neuen oder bestehenden Gesellschafter aus, meist gegen Geld. Die Gesamtzahl der Anteile steigt – vergleichbar mit einer Kapitalerhöhung.
- Anteilsübertragung (Share Transfer): Ein bestehender Gesellschafter verkauft oder verschenkt seine Anteile an jemand anderen. Die Gesamtzahl bleibt gleich.
Anders als bei einer deutschen GmbH brauchen Sie für beides keinen Notar. Der Preis von 150 £ gilt für eine Ausgabe oder eine Übertragung. Planen Sie mehrere auf einmal, fragen Sie uns nach einem Gesamtangebot.
Neue Anteile ausgeben
- Wir prüfen Ihre Satzung (Articles of Association). Die Directors brauchen eine Ermächtigung zur Ausgabe von Anteilen, und bestehende Gesellschafter haben oft Bezugsrechte (Pre-emption Rights) – das Recht, neue Anteile zuerst angeboten zu bekommen. Diese müssen eventuell per Sonderbeschluss ausgeschlossen werden.
- Wir erstellen den Board-Beschluss und eventuelle Gesellschafterbeschlüsse.
- Der neue Gesellschafter bezahlt die Anteile.
- Wir reichen das Formular SH01 (Return of Allotment of Shares) bei Companies House ein. Es muss innerhalb eines Monats nach der Ausgabe eingereicht werden und enthält eine aktualisierte Kapitalaufstellung.
- Wir aktualisieren das Gesellschafterregister und stellen Anteilsscheine aus.
Bestehende Anteile übertragen
- Wir prüfen Satzung und eventuelle Gesellschaftervereinbarung auf Übertragungsbeschränkungen, etwa Vorkaufsrechte anderer Gesellschafter oder ein Zustimmungsrecht der Directors.
- Wir erstellen ein Stock Transfer Form, das Verkäufer und Käufer unterzeichnen.
- Die Directors genehmigen die Übertragung, und wir aktualisieren das Gesellschafterregister.
- Wir stellen dem Käufer einen neuen Anteilsschein aus und entwerten den alten.
Eine Anteilsübertragung wird nicht sofort bei Companies House gemeldet. Der neue Gesellschafter erscheint im öffentlichen Register, wenn die Gesellschaft ihr nächstes Confirmation Statement einreicht.
Stamp Duty bei Anteilsübertragungen
Werden Anteile mit einem Stock Transfer Form in Papierform gekauft, zahlt der Käufer in der Regel Stamp Duty in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, aufgerundet auf die nächsten 5 £. Liegt der Preis bei 1.000 £ oder weniger, fällt keine Stamp Duty an. Ist sie fällig, muss das Formular innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung an das Stamp Office von HMRC geschickt und die Steuer bezahlt werden. Schenkungen und manche andere Übertragungen können befreit sein. Wir sagen Ihnen, was gilt; in besonderen Fällen fragen Sie einen Steuerberater. Wohnen Verkäufer oder Käufer in Deutschland, können dort zusätzliche steuerliche Folgen entstehen.
PSC-Register aktualisieren
Hält durch eine Ausgabe oder Übertragung jemand nun mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte – oder nicht mehr –, muss das Register der wirtschaftlich Berechtigten (PSC) aktualisiert und Companies House innerhalb von 14 Tagen informiert werden. Neue PSCs müssen außerdem ihre Identität bei Companies House bestätigen – als Companies House ACSP können wir das für Sie erledigen.
Was Sie uns geben
- Namen und Adressen aller, die Anteile erhalten
- Anzahl und Gattung der Anteile sowie den Preis pro Anteil
- Bei einer Übertragung: die Daten des Verkäufers und eine Kopie des bisherigen Anteilsscheins
- Kopien einer eventuellen Gesellschaftervereinbarung
Häufige Fehler
- Anteile ausgeben, ohne die Bezugsrechte zu prüfen
- Die Ein-Monats-Frist für das SH01 verpassen
- Bei einer Übertragung über 1.000 £ keine Stamp Duty zahlen
- Vergessen, das PSC-Register bei geänderter Kontrolle zu aktualisieren
- Keine neuen Anteilsscheine ausstellen
Brauchen Sie weitere Anteilsscheine? Siehe Anteilsscheine (Share Certificates). Board-Entscheidungen dokumentieren Sie mit unserem Service Beschlüsse und Protokolle.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Ausgabe und Übertragung von Anteilen?
Bei der Ausgabe entstehen neue Anteile, die Gesamtzahl steigt. Bei der Übertragung wechseln bestehende Anteile den Besitzer, die Gesamtzahl bleibt gleich.
Wie lange habe ich Zeit für das SH01?
Das Formular SH01 muss innerhalb eines Monats nach der Ausgabe der Anteile bei Companies House eingereicht werden.
Zahle ich Stamp Duty, wenn ich Anteile an einer Private Company kaufe?
Kaufen Sie Anteile mit einem Stock Transfer Form für mehr als 1.000 £, beträgt die Stamp Duty in der Regel 0,5 % des Preises, aufgerundet auf die nächsten 5 £. Bei 1.000 £ oder weniger ist nichts zu zahlen.
Brauche ich für die Übertragung von Anteilen einen Notar?
Nein. Anders als bei einer GmbH genügt bei einer britischen Ltd ein von beiden Seiten unterzeichnetes Stock Transfer Form und die Zustimmung der Directors gemäß Satzung.
Muss eine Anteilsübertragung bei Companies House gemeldet werden?
Nicht sofort. Die Gesellschaft aktualisiert ihr eigenes Gesellschafterregister, und die Änderung erscheint im öffentlichen Register mit dem nächsten Confirmation Statement.
Müssen neue Gesellschafter ihre Identität bestätigen?
Nur wenn sie wirtschaftlich Berechtigte (meist mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte) oder Directors werden. Dann müssen sie ihre Identität bei Companies House bestätigen. Als Companies House ACSP können wir diese Prüfung für Sie übernehmen.
Kann ich Anteile an ein Familienmitglied verschenken?
Ja, sofern Ihre Satzung es erlaubt. Bei einer unentgeltlichen Schenkung fällt meist keine Stamp Duty an, es kann aber andere steuerliche Folgen geben – fragen Sie vorher einen Steuerberater.
Passende Leistungen
Anteilsscheine (Share Certificates)
Korrekt erstellte Anteilsscheine für die Gesellschafter einer britischen Ltd mit Anteilskapital.
Beschlüsse und Sitzungsprotokolle
Board- und Gesellschafterbeschlüsse oder Sitzungsprotokolle, korrekt formuliert für die Unterlagen Ihrer Gesellschaft.
Einreichung des Confirmation Statement
Wir prüfen Ihre Gesellschaftsdaten und reichen Ihr jährliches Confirmation Statement (CS01) bei Companies House ein.
Bestellung und Abberufung von Directors
Einen neuen Director bestellen oder einen ausscheidenden abberufen – Meldung bei Companies House und Unterlagen inklusive.