Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: Für 450 £ inkl. MwSt. gründen wir eine Company Limited by Guarantee mit gemeinnützigen Zwecken, inklusive der Companies-House-Gebühr von 100 £. Sie erhalten eine Charity-taugliche Satzung, die Gründungsurkunde, Register, Identitätsprüfung durch uns als Companies House ACSP und gedruckte Unterlagen. Wir gründen die Gesellschaft; die Registrierung als Charity bei OSCR (Schottland) oder der Charity Commission (England und Wales) ist ein separater Antrag, den Sie nach der Gründung stellen. Die meisten Gesellschaften sind innerhalb von 24 Stunden nach Eingang Ihrer Angaben und abgestimmten Zwecke eingetragen.
Leistungsumfang
- Die staatliche Gebühr von 100 £, die Companies House für die Eintragung einer neuen Gesellschaft verlangt. Sie ist in unserem Preis bereits enthalten – es fällt nichts zusätzlich an.
- Wir prüfen Ihren Wunschnamen im Register von Companies House und anhand der Namensregeln und schlagen Alternativen vor, falls er vergeben ist oder genehmigt werden muss.
- Prüfung Ihrer gemeinnützigen Zwecke vor der Einreichung
- Das Memorandum hält fest, wer die Gesellschaft gegründet hat; die Satzung (Articles) ist ihr Regelwerk – wie die Directors entscheiden, wie Anteile funktionieren und mehr.
- Die offizielle Urkunde von Companies House, die belegt, dass Ihre Gesellschaft existiert – mit Name, Nummer und Gründungsdatum.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnisse jeder Gesellschaft: Gesellschafter, Directors, Personen mit maßgeblichem Einfluss und mehr. Wir legen sie für Sie an.
- Jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss muss ihre Identität bei Companies House bestätigen. Als zugelassener Dienstleister (ACSP) erledigen wir das für Sie aus der Ferne und geben Ihnen Ihren persönlichen Code.
- Ein sechsstelliger Code von Companies House, der bei Online-Meldungen wie die Unterschrift Ihrer Gesellschaft funktioniert. Bewahren Sie ihn sicher auf.
- Ihre Gründungsurkunde, Satzung und Anteilsscheine auf hochwertigem Papier gedruckt – praktisch, wenn eine Bank oder Behörde im Ausland Originale verlangt.
- Hinweise zum Antrag bei OSCR oder der Charity Commission
- Verfolgen Sie Ihren Auftrag, tragen Sie die Gesellschaftsdaten ein, laden Sie Ihre Unterlagen herunter und schreiben Sie unserem Team – alles an einem Ort. Und fragen Sie uns, solange Sie Kunde sind.
- Verfolgen Sie Ihren Auftrag, tragen Sie die Gesellschaftsdaten ein, laden Sie Ihre Unterlagen herunter und schreiben Sie unserem Team – alles an einem Ort. Und fragen Sie uns, solange Sie Kunde sind.
Was eine gemeinnützige Gesellschaft ist
Eine Charitable Company ist eine Company Limited by Guarantee, deren Zwecke ausschließlich gemeinnützig sind – etwa Armutsbekämpfung, Förderung der Bildung oder Umweltschutz – und deren Satzung jede Gewinnausschüttung an Mitglieder ausschließt. Ihre Directors sind zugleich die Charity Trustees, also die verantwortlichen Treuhänder.
Die Rechtsform verleiht der Charity eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann im eigenen Namen Mietverträge schließen, Personal beschäftigen und Eigentum halten, und die Haftung der Mitglieder ist auf ihre Garantie begrenzt, meist 1 £ pro Person.
Was wir tun – und was Sie danach tun
Wir gründen die Gesellschaft bei Companies House mit einer Satzung für gemeinnützige Zwecke. Das ist Schritt eins. Die Gründung macht die Gesellschaft noch nicht zur Charity. Den Charity-Status erhalten Sie über einen separaten Antrag bei der Aufsichtsbehörde des Landesteils, in dem die Charity ansässig ist:
- Schottland: Jede Organisation, die sich in Schottland als Charity bezeichnet, muss im Scottish Charity Register eingetragen sein, das OSCR (Office of the Scottish Charity Regulator) führt. Eine Mindesteinnahme gibt es nicht.
- England und Wales: Eine gemeinnützige Gesellschaft muss sich bei der Charity Commission registrieren, sobald ihre Einnahmen 5.000 £ im Jahr übersteigen.
Ob Ihre Zwecke gemeinnützig sind, entscheidet die Aufsichtsbehörde. Eine Genehmigung können wir nicht garantieren. Deshalb prüfen wir Ihre Zwecke vor der Einreichung und weisen auf mögliche Probleme hin.
So läuft die Gründung ab
- Sie prüfen den Namen und bezahlen online. Begriffe wie „charity“ oder „charitable“ sind genehmigungspflichtig und brauchen eventuell eine zusätzliche Zustimmung – das klären wir zuerst.
- Sie schicken uns Ihre gemeinnützigen Zwecke, eine kurze Beschreibung Ihrer Aktivitäten und die Angaben zu Directors (Trustees) und ersten Mitgliedern.
- Wir erstellen die Satzung und stimmen sie mit Ihnen ab.
- Als Companies House ACSP prüfen wir die Identität jedes Directors selbst – aus der Ferne, als Teil Ihrer Bestellung – und geben jeder Person ihren persönlichen Code von Companies House. Wer möchte, kann die Prüfung stattdessen selbst über GOV.UK One Login erledigen.
- Wir reichen den Antrag ein. Nach der Eintragung erhalten Sie Ihre Unterlagen und unsere Hinweise zum Charity-Antrag.
Was Sie uns liefern müssen
- Den gewünschten Namen
- Ihre gemeinnützigen Zwecke und wie Sie sie verwirklichen wollen
- Vollständigen Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland und Zustelladresse jedes Directors
- Name und Adresse jedes ersten Mitglieds
- Eine Adresse im Vereinigten Königreich als eingetragenen Sitz, im selben Landesteil wie die Gesellschaft – bei Schottland oder England und Wales bestimmt sie auch die zuständige Aufsichtsbehörde. Siehe Registered-Office-Adresse.
- Eine eingetragene E-Mail-Adresse für Companies House
Charitable Company oder CIO?
Manche Gruppen wählen stattdessen eine Charitable Incorporated Organisation: eine CIO in England und Wales oder eine SCIO in Schottland. Eine CIO wird nur bei der Charity-Aufsicht registriert, nicht bei Companies House, und berichtet daher an eine Stelle statt an zwei. Eine Charitable Company reicht Jahresabschluss und Confirmation Statement bei Companies House ein und zusätzlich den Jahresbericht bei der Aufsichtsbehörde.
Eine Gesellschaft eignet sich für Charities, die eine bekannte Rechtsform wünschen, die Kreditgeber, Förderer und Vermieter kennen, oder die wirtschaftlich tätig werden wollen. Eine CIO kann zu kleineren Charities passen, die weniger Verwaltungsaufwand möchten. Wir gründen Gesellschaften, keine CIOs. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie einen Charity-Berater oder eine lokale Beratungsstelle für gemeinnützige Organisationen.
Pflichten nach der Eintragung
- Confirmation Statement bei Companies House mindestens alle 12 Monate – unser Confirmation-Statement-Service übernimmt das
- Jahresabschluss bei Companies House und – nach der Registrierung – Jahresbericht und Abschluss bei der Charity-Aufsicht
- Das Mitgliederregister aktuell halten
Hinweis für Organisationen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
Der britische Charity-Status ist nicht dasselbe wie die Gemeinnützigkeit nach deutschem, österreichischem oder Schweizer Recht. Steuerliche Vorteile für Spender und Organisation in Ihrem Land richten sich nach den dortigen Regeln. Lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater in Ihrem Land beraten.
Typische Fehler
- Die Gesellschaft vor der Registrierung als Charity bezeichnen. In Schottland ist es strafbar, eine Organisation als Charity zu bezeichnen, die nicht im Register steht.
- Zu weit gefasste oder nicht gemeinnützige Zwecke. Vage Zwecke sind ein häufiger Grund für Verzögerungen. Formulieren Sie konkret.
- Trustees bezahlen. Charity Trustees sind in der Regel ehrenamtlich tätig; eine Vergütung braucht eine Grundlage in der Satzung oder die Zustimmung der Aufsicht.
- Eine Standard-Garantiegesellschaft verwenden. Die Satzung muss gemeinnützige Zwecke und eine Vermögensbindung (Asset Lock) enthalten, um die Aufsicht zufriedenzustellen.
Häufige Fragen
Wird die Gesellschaft mit der Gründung zur registrierten Charity?
Nein. Wir gründen die Gesellschaft bei Companies House. Danach stellen Sie einen separaten Antrag bei OSCR in Schottland oder der Charity Commission in England und Wales, und die Aufsichtsbehörde entscheidet über die Registrierung.
Müssen sich auch kleine Charities registrieren?
In Schottland ja – jede Organisation, die sich Charity nennt, muss sich unabhängig von ihren Einnahmen bei OSCR registrieren. In England und Wales muss sich eine gemeinnützige Gesellschaft bei der Charity Commission registrieren, sobald ihre Einnahmen 5.000 £ im Jahr übersteigen.
Was ist der Unterschied zwischen einer Charitable Company und einer CIO?
Eine Charitable Company ist bei Companies House und bei der Charity-Aufsicht registriert. Eine CIO (in Schottland SCIO) ist nur bei der Charity-Aufsicht registriert und hat daher nur eine Berichtspflicht statt zwei.
Darf ich das Wort „Charity“ im Namen verwenden?
Es ist ein genehmigungspflichtiger Begriff und braucht eventuell eine zusätzliche Zustimmung, bevor Companies House den Namen akzeptiert. Wir prüfen Ihren Namen vor der Einreichung und sagen Ihnen, was nötig ist.
Sind die Directors die Charity Trustees?
Ja. In einer Charitable Company sind die Directors zugleich die Charity Trustees und haben Pflichten nach Gesellschafts- und Charity-Recht.
Können Sie garantieren, dass der Charity-Antrag genehmigt wird?
Nein. Darüber entscheidet allein die Aufsichtsbehörde. Wir prüfen Ihre Zwecke und erstellen eine passende Satzung – eine solide Grundlage für Ihren Antrag.
Passende Leistungen
Company Limited by Guarantee
Eine Gesellschaft mit Mitgliedern statt Gesellschaftern – für Vereine, Verbände und gemeinnützige Organisationen.
Limited by Guarantee mit individueller Satzung
Eine Garantiegesellschaft mit einer Satzung, die genau abbildet, wie Ihre Organisation funktioniert.
Eingetragener Sitz (Registered Office Address)
Unsere Adresse in Edinburgh oder im Zentrum Londons als offizieller Sitz Ihrer Ltd – mit Scan Ihrer Behördenpost.
Einreichung des Confirmation Statement
Wir prüfen Ihre Gesellschaftsdaten und reichen Ihr jährliches Confirmation Statement (CS01) bei Companies House ein.