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Affiliate-Marketing als Nebengeschäft in Großbritannien

Wie Affiliate-Marketing als Nebengeschäft in UK funktioniert: Einstieg, Kennzeichnungsregeln der ASA, Steuern auf Ihre Einnahmen und wann eine Limited passt.

Aktualisiert: 2026-10-24 · 6 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Beim Affiliate-Marketing verdienen Sie eine Provision, wenn Menschen über Ihre Links kaufen. Der Einstieg ist günstig, aber nach den britischen Werberegeln müssen Sie Affiliate-Inhalte klar als Werbung kennzeichnen, und Sie müssen HMRC Ihre Einnahmen melden, sobald sie den Trading Allowance von 1.000 £ übersteigen.

Affiliate-Marketing ist als Nebengeschäft beliebt, weil Sie weder Ware noch Lager noch Kundenservice brauchen. Sie empfehlen Produkte, teilen einen Tracking-Link und verdienen eine Provision, wenn jemand kauft. Bis Sie ein Publikum aufgebaut haben, kann es aber lange dauern – und die Regeln zu Werbung und Steuern gelten trotzdem.

So funktioniert Affiliate-Marketing

  1. Sie treten einem Partnerprogramm eines Händlers oder eines Affiliate-Netzwerks bei.
  2. Sie erhalten eindeutige Tracking-Links oder Codes.
  3. Sie platzieren diese Links in Blogbeiträgen, Videos, Social-Media-Posts oder E-Mails.
  4. Klickt jemand und kauft, zahlt Ihnen der Händler eine Provision, meist einen Prozentsatz vom Verkauf oder einen festen Betrag.

Provisionssätze, Cookie-Laufzeiten und Zahlungsbedingungen unterscheiden sich stark zwischen den Programmen. Lesen Sie die Bedingungen, bevor Sie beitreten.

Eine Nische wählen

Die erfolgreichsten Affiliate-Seiten konzentrieren sich auf ein Thema, das sie gut kennen. Gute Nischen sind meist:

  • etwas, das Sie bereits verstehen oder nutzen, damit Ihre Bewertungen echt sind
  • ein Bereich, in dem Menschen vor dem Kauf recherchieren, etwa Werkzeuge, Software, Reisen oder Hobbys
  • ein Thema, zu dem Sie nützliche Inhalte erstellen können, nicht nur Linklisten

Überlegen Sie, wer Ihr Leser ist und welches Problem er lösen will. Ehrliche Vergleiche und Anleitungen schaffen Vertrauen; dünne Seiten voller Links nicht.

Ihre Plattform aufbauen

Sie können mit kleinem Budget beginnen:

  • eine einfache Website oder ein Blog mit eigener Domain
  • ein YouTube-Kanal oder Podcast
  • Social-Media-Konten mit Fokus auf Ihre Nische
  • ein E-Mail-Newsletter, den Sie selbst besitzen und kontrollieren

Verlassen Sie sich nicht auf eine einzige Plattform. Algorithmusänderungen können Ihren Traffic über Nacht einbrechen lassen.

Werberegeln: Kennzeichnen Sie Affiliate-Inhalte

In Großbritannien gelten Affiliate-Inhalte als Werbung im Sinne des CAP Code, den die Advertising Standards Authority (ASA) durchsetzt. Sie müssen eindeutig als Werbung erkennbar sein. Verantwortlich sind sowohl die Marke als auch der Affiliate.

Die Leitlinien der ASA umfassen unter anderem:

  • Dreht sich ein ganzer Blogbeitrag oder ein ganzes Video um Affiliate-Produkte, setzen Sie eine Kennzeichnung wie „Ad“ in Titel oder Vorschaubild, damit man sie vor dem Klick sieht.
  • Sind nur einige Links Affiliate-Links, kennzeichnen Sie diese Links oder Abschnitte, etwa mit „(Ad)“.
  • In sozialen Medien gehört die Kennzeichnung an den Anfang des Posts, sichtbar ohne den Text auszuklappen.
  • Ein Hinweis am Seitenende oder vage Formulierungen wie „wir erhalten eventuell eine Provision“ reichen allein nicht aus.
  • Vermeiden Sie unklare Kennzeichnungen wie „#collab“ oder Begriffe, die viele nicht verstehen, etwa nur „affiliate“.

Wenn Sie E-Mail-Adressen sammeln, gelten außerdem die Datenschutzregeln, und das Verbraucherrecht verlangt ehrliche Aussagen.

Wenn Sie Leser im deutschsprachigen Raum ansprechen

Richten sich Ihre Inhalte an Leser in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, gelten dort eigene Kennzeichnungs- und Wettbewerbsregeln, und Kennzeichnungen wie „Werbung“ oder „Anzeige“ sind dort üblich. Informieren Sie sich über die Vorgaben in Ihrem Zielmarkt und lassen Sie sich im Zweifel rechtlich beraten.

Steuern auf Affiliate-Einnahmen

Affiliate-Provisionen sind Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit (Trading Income). Als Privatperson haben Sie jedes Jahr einen steuerfreien Trading Allowance von 1.000 £. Liegen Ihre Bruttoeinnahmen darüber, müssen Sie sich zur Self Assessment anmelden und sie erklären. Anmeldefrist ist der 5. Oktober nach Ende des Steuerjahres, in dem Sie begonnen haben. Halten Sie fest, was Sie verdienen und ausgeben, etwa für Hosting, Software und Ausrüstung.

Wachsen Ihre Einnahmen, müssen Sie eventuell auch an die VAT denken. Eine Registrierung ist Pflicht, sobald Ihr steuerpflichtiger Umsatz 90.000 £ übersteigt. Ein Steuerberater kann Ihnen sagen, wie die Regeln für Sie gelten, besonders wenn Sie von ausländischen Netzwerken bezahlt werden. Wohnen Sie außerhalb Großbritanniens, sind Ihre Einnahmen in der Regel in Ihrem Wohnsitzland zu versteuern.

Sole Trader oder Limited?

Die meisten beginnen als Sole Trader, weil es einfach ist. Eine Limited kann sinnvoll sein, wenn:

  • Ihre Gewinne wachsen und Sie die Besteuerung als Firma vergleichen möchten
  • Sie Geschäfts- und Privatfinanzen trennen möchten
  • Sie gegenüber Marken und Netzwerken etablierter wirken möchten
  • Sie einen Partner aufnehmen oder Hilfe einstellen wollen

Der Trading Allowance von 1.000 £ gilt nicht für Firmen. Ob eine Firma Ihnen Steuern spart, hängt von Ihrer Situation ab – sprechen Sie vorher mit einem Steuerberater.

So hilft Ihnen Form My Company

Sie arbeiten über eine Firma? Unser Digital Package gründet Ihre Firma online und meldet sie zur Corporation Tax an, inklusive Companies-House-Gebühr und Mehrwertsteuer. Ihre Privatadresse soll privat bleiben? Das Privacy Package bietet zusätzlich Geschäftssitz und Zustellanschrift. Solange Sie Sole Trader sind, helfen wir auch bei der Self Assessment.

Häufige Fragen

Muss ich Affiliate-Einnahmen versteuern?

Ja, sie sind Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit. Privatpersonen haben einen Trading Allowance von 1.000 £; darüber müssen Sie sich zur Self Assessment anmelden und die Einnahmen erklären.

Muss ich Affiliate-Links kennzeichnen?

Ja. Nach den ASA-Regeln sind Affiliate-Inhalte Werbung und müssen klar gekennzeichnet sein, etwa mit „Ad“ am Anfang eines Posts oder im Titel.

Reicht ein Hinweis am Ende meines Blogs?

Nein. Laut ASA reichen Hinweise am Seitenende und vage Formulierungen wie „wir erhalten eventuell eine Provision“ allein nicht aus.

Sollte ich für Affiliate-Marketing eine Limited gründen?

Das kann mit wachsenden Einnahmen sinnvoll sein, hängt aber von Ihrer Situation ab. Sprechen Sie vorher mit einem Steuerberater über die steuerlichen Folgen.

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