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Eingetragenen Sitz Ihrer Limited verlegen

Die Verlegung der offiziellen Adresse Ihrer Gesellschaft ist eine kurze Meldung, doch die neue Adresse muss die Vorgaben erfüllen. Wir prüfen sie, reichen das Formular AD01 ein und bestätigen Ihnen, sobald Companies House die Änderung eingetragen hat.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

Kurz gesagt: Für 95 £ melden wir die neue Adresse des eingetragenen Sitzes (Registered Office) Ihrer Gesellschaft mit dem Formular AD01 bei Companies House. Für diese Meldung fällt keine Gebühr bei Companies House an. Wir prüfen, ob die neue Adresse eine zulässige Adresse (Appropriate Address) im selben Landesteil des UK wie Ihre Gesellschaft ist, reichen die Änderung online ein und informieren Sie per E-Mail, sobald sie eingetragen ist. Die meisten Änderungen reichen wir innerhalb von 1 Werktag nach Erhalt Ihrer Angaben ein.

Leistungsumfang

  • Prüfung, ob die neue Adresse eine zulässige Adresse ist
  • Prüfung, ob sie im selben Landesteil des UK liegt, in dem Ihre Gesellschaft eingetragen ist
  • Beschluss oder Protokoll der Directors zur Änderung
  • Erstellung und Online-Einreichung des Formulars AD01
  • Bestätigung per E-Mail, sobald Companies House die Änderung einträgt
  • Checkliste der Unterlagen und Dokumente, die angepasst werden müssen
  • Hilfe bei Rückfragen oder Ablehnung durch Companies House

Was der eingetragene Sitz ist

Jede britische Gesellschaft muss einen eingetragenen Sitz (Registered Office) haben. Das ist die offizielle Adresse der Gesellschaft im öffentlichen Register, an die Companies House, HMRC, Gerichte und andere rechtliche Schriftstücke senden. Es muss nicht der Ort sein, an dem Sie arbeiten.

Sie können den Sitz jederzeit ändern: bei einem Umzug, wenn Sie die Adresse Ihres Steuerberaters nicht mehr nutzen oder wenn Ihre Privatadresse nicht im Register stehen soll.

Die Vorgaben für die neue Adresse

Die neue Adresse muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Gleicher Landesteil. Eine in England und Wales eingetragene Gesellschaft muss ihren Sitz in England oder Wales behalten. Eine schottische Gesellschaft muss ihn in Schottland behalten, eine nordirische in Nordirland. Durch eine Adressänderung lässt sich eine Gesellschaft nicht in einen anderen Landesteil verlegen.
  • Eine zulässige Adresse (Appropriate Address). Seit März 2024 muss zu erwarten sein, dass dorthin gesandte Schriftstücke einer Person zur Kenntnis gelangen, die für die Gesellschaft handelt, und die Zustellung muss durch eine Empfangsbestätigung nachweisbar sein. Ein Postfach allein genügt nicht.
  • Erlaubnis. Sie müssen berechtigt sein, die Adresse zu nutzen. Wer ohne Zustimmung die Adresse eines anderen verwendet, riskiert, dass Companies House sie aus dem Register entfernt.

So läuft die Änderung ab

  1. Sie bestellen online und nennen uns die Gesellschaft und die neue Adresse.
  2. Wir prüfen die Adresse anhand der oben genannten Vorgaben und weisen auf alles hin, was zu einer Ablehnung führen könnte.
  3. Wir erstellen einen Beschluss oder ein Protokoll, das die Entscheidung der Directors festhält.
  4. Wir reichen das Formular AD01 online bei Companies House ein. Eine Gebühr fällt nicht an.
  5. Wir informieren Sie per E-Mail, sobald die Änderung eingetragen ist, und senden Ihnen eine Checkliste, was Sie anpassen müssen.

Wann die Änderung wirksam wird

Die neue Adresse gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Companies House sie einträgt, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Umzug beschließen. Noch 14 Tage nach der Eintragung können Schriftstücke wirksam an die alte Adresse zugestellt werden. Holen Sie die Post an der alten Adresse mindestens so lange ab oder richten Sie eine Weiterleitung ein.

Was Sie danach anpassen sollten

  • Website, E-Mails, Rechnungen und Briefpapier, auf denen die Adresse des eingetragenen Sitzes stehen muss
  • Register und Unterlagen der Gesellschaft, falls Sie diese am eingetragenen Sitz aufbewahren
  • die Daten bei Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater, Ihren Versicherern und bei HMRC, soweit dort die Adresse hinterlegt ist

Unsere Adresse nutzen

Wenn Sie keine geeignete Adresse haben oder Ihre Privatadresse schützen möchten, erhalten Sie mit unserem Service eingetragener Sitz (Registered Office) für 250 £ im Jahr eine Adresse im Zentrum von London für Gesellschaften in England und Wales oder im Zentrum von Edinburgh für schottische Gesellschaften. Die Meldung der Sitzverlegung an unsere Adresse ist dort bereits enthalten, Sie brauchen diesen Service also nicht zusätzlich. Die vollständige Adresse bestätigen wir nach Ihrer Bestellung und den Identitätsprüfungen.

Wenn Sie mehrere Änderungen im Jahr erwarten, enthält das Jahres-Compliance-Paket einen eingetragenen Sitz und bis zu 4 Routineänderungen.

Häufige Fehler

  • Eine Adresse im falschen Landesteil des UK wählen
  • Ein Postfach oder eine Adresse verwenden, an der niemand Post annimmt
  • Die Post an der alten Adresse schon am Tag der Einreichung nicht mehr abholen
  • Vergessen, die Adresse auf Website und Rechnungen zu aktualisieren

Ihr nächstes Confirmation Statement zeigt die neue Adresse. Deshalb lohnt es sich, die Änderung vorher korrekt zu erledigen.

Häufige Fragen

Verlangt Companies House eine Gebühr für die Sitzverlegung?

Nein. Die Online-Einreichung des Formulars AD01 ist kostenlos. Unser Preis von 95 £ umfasst die Prüfung der Adresse, die Unterlagen, die Einreichung und die Bestätigung.

Kann ich den Sitz meiner Gesellschaft von England nach Schottland verlegen?

Nein. Der eingetragene Sitz muss in dem Landesteil des UK bleiben, in dem die Gesellschaft eingetragen ist: England und Wales, Schottland oder Nordirland.

Ab wann gilt die neue Adresse des eingetragenen Sitzes?

Ab der Eintragung durch Companies House. Noch 14 Tage danach können Schriftstücke wirksam an die alte Adresse zugestellt werden.

Kann ich ein Postfach als eingetragenen Sitz nutzen?

Nein. Der eingetragene Sitz muss eine zulässige Adresse sein, an der Schriftstücke einer Person zur Kenntnis gelangen und die Zustellung bestätigt werden kann. Ein Postfach allein erfüllt das nicht.

Kann ich meine Privatadresse als eingetragenen Sitz nutzen?

Ja, wenn sie im richtigen Landesteil des UK liegt – sie erscheint dann aber im öffentlichen Register. Viele Inhaber nutzen stattdessen einen Registered-Office-Service, um ihre Privatadresse zu schützen.

Brauche ich diesen Service, wenn ich Ihre Adresse als eingetragenen Sitz nutze?

Nein. Die Meldung der Sitzverlegung an unsere Adresse ist in unserem Service eingetragener Sitz bereits enthalten.

Passende Leistungen

Heute starten – meist in 24 Stunden eingetragen

Namen prüfen, Paket wählen, online bezahlen. Identitätsprüfung, Einreichung und Unterlagen übernehmen wir.

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