Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: 950 £ inkl. MwSt. umfassen die Betreuung der Wiedereintragung einer aufgelösten Private Limited Company oder LLP ins Register von Companies House, zuzüglich eventueller Gebühren von Companies House oder des Vertreters der Krone. Wir prüfen, ob eine Administrative Restoration möglich ist, bereiten die überfälligen Confirmation Statements und das Formular RT01 vor, holen den Bona-Vacantia-Verzicht ein, falls die Gesellschaft Vermögen hatte, und kommunizieren für Sie mit Companies House. Die Administrative Restoration dauert meist mehrere Wochen, die Wiedereintragung per Gericht länger.
Leistungsumfang
- Prüfung, warum und wann die Gesellschaft gelöscht wurde
- Beratung zu Administrative Restoration oder Wiedereintragung per Gericht
- Vorbereitung des Formulars RT01 und der Erklärung über die Einhaltung der Vorschriften
- Vorbereitung überfälliger Confirmation Statements
- Koordination überfälliger Jahresabschlüsse mit Ihrem oder unserem Buchhalter
- Anforderung des Bona-Vacantia-Verzichtsschreibens beim Vertreter der Krone
- Einreichung des vollständigen Antrags bei Companies House
- Kommunikation mit Companies House bis zur Wiedereintragung
- Hinweise zur Wiedereröffnung von Bankkonten und zur Information von HMRC
Für wen dieser Service ist
Eine Gesellschaft kann auf zwei Wegen aus dem Register entfernt werden: Companies House löscht sie, weil sie keine Meldungen mehr eingereicht hat (Zwangslöschung, Compulsory Strike-Off), oder die Directors beantragen die Schließung (freiwillige Löschung). In beiden Fällen existiert sie nach der Auflösung rechtlich nicht mehr. Ihr Bankkonto wird eingefroren, und ihr Vermögen gehört der Krone.
Sie brauchen sie vielleicht zurück, um Geld auf dem Konto zurückzuholen, eine Immobilie der Gesellschaft zu verkaufen, einen Rechtsanspruch geltend zu machen oder abzuwehren – oder einfach, um weiter Geschäfte zu machen.
Zwei Wege zur Wiedereintragung
Administrative Restoration wird von Companies House ohne Gericht bearbeitet. Sie ist möglich, wenn:
- der Antragsteller zum Zeitpunkt der Löschung Director oder Gesellschafter war
- Companies House die Gesellschaft gelöscht hat – nicht die Directors per freiwilliger Löschung
- die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt tätig war
- die Gesellschaft in den letzten 6 Jahren aufgelöst wurde
Vor dem Antrag müssen alle überfälligen Jahresabschlüsse und Confirmation Statements eingereicht und alle Verspätungsstrafen bezahlt sein. Die Gebühr von Companies House für die Administrative Restoration beträgt 341 £.
Wiedereintragung per Gericht ist nötig, wenn die Administrative Restoration nicht möglich ist – etwa wenn die Directors die freiwillige Löschung beantragt hatten oder der Antragsteller weder Director noch Gesellschafter war. Hier kann ein größerer Personenkreis den Antrag stellen, darunter Gläubiger und frühere Mitarbeiter. Der Antrag ist grundsätzlich innerhalb von 6 Jahren nach der Auflösung zu stellen (für manche Ansprüche wegen Personenschäden gilt keine Frist). Es fallen Gerichtsgebühren und meist Anwaltskosten an, die in unserem Preis nicht enthalten sind. Wir erklären Ihnen das Verfahren und arbeiten bei Bedarf mit einem Solicitor zusammen.
Was Bona Vacantia bedeutet
"Bona vacantia" bedeutet herrenloses Gut. Wird eine Gesellschaft aufgelöst, fällt ihr Vermögen an die Krone. In England und Wales ist dafür die Bona Vacantia Division des Government Legal Department zuständig (in ihren Gebieten das Duchy of Lancaster oder das Duchy of Cornwall), in Schottland der King's and Lord Treasurer's Remembrancer, in Nordirland der Crown Solicitor.
Hatte die Gesellschaft bei der Auflösung Vermögen, brauchen Sie ein Verzichtsschreiben (Waiver Letter) des zuständigen Vertreters der Krone, bevor Companies House sie wiedereinträgt. Der Vertreter der Krone kann dafür Gebühren erheben und die Zahlung von Kosten verlangen. Vermögen, das die Krone bereits verkauft hat, kann in der Regel nicht zurückgegeben werden; eventuell können Sie aber den Erlös beanspruchen.
So funktioniert es
- Wir prüfen die Geschichte der Gesellschaft und bestätigen, welcher Weg gilt.
- Wir listen überfällige Meldungen und Strafen auf und organisieren die Jahresabschlüsse mit Ihrem Buchhalter oder unserem Buchhaltungsteam.
- Wir fordern den Bona-Vacantia-Verzicht an, falls nötig.
- Wir bereiten das Formular RT01 und die überfälligen Confirmation Statements vor.
- Wir reichen den vollständigen Antrag ein und kommunizieren mit Companies House, bis die Gesellschaft wiedereingetragen ist.
Nach der Wiedereintragung wird die Gesellschaft so behandelt, als wäre sie nie aufgelöst worden.
Was Sie uns geben
- Name und Nummer der Gesellschaft
- Ihre Rolle in der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Löschung
- Angaben zu Vermögen der Gesellschaft, etwa Bankkonten oder Immobilien
- Buchhaltungsunterlagen für die fehlenden Geschäftsjahre
- Identitätsbestätigung und persönliche Codes der Directors
Kosten über unsere Gebühr hinaus
Unsere Gebühr von 950 £ gilt für die Betreuung der Wiedereintragung. Sie versteht sich zuzüglich eventueller Gebühren von Companies House oder des Vertreters der Krone, darunter die Gebühr von 341 £ für die Administrative Restoration, offene Verspätungsstrafen sowie Verzichtsgebühren oder Kosten des Vertreters der Krone. Überfällige Jahresabschlüsse werden separat berechnet.
Nach der Wiedereintragung
Eröffnen oder reaktivieren Sie das Bankkonto, informieren Sie HMRC und reichen Sie Meldungen künftig pünktlich ein, damit die Gesellschaft nicht erneut gelöscht wird. Dabei helfen unser Service für das Confirmation Statement und unsere Fristerinnerungen. Brauchen Sie die Gesellschaft nach Klärung ihrer Angelegenheiten nicht mehr, schließen Sie sie ordnungsgemäß per freiwilliger Löschung.
Häufige Fragen
Kann eine aufgelöste Gesellschaft wiederhergestellt werden?
Oft ja. Hat Companies House sie in den letzten 6 Jahren gelöscht und waren Sie Director oder Gesellschafter, ist eventuell eine Administrative Restoration möglich. Andernfalls ist meist ein Gerichtsbeschluss nötig.
Was ist der Unterschied zwischen Administrative Restoration und Wiedereintragung per Gericht?
Die Administrative Restoration ist ein Antrag bei Companies House ohne Gerichtsverhandlung und nur in bestimmten Fällen möglich. In anderen Fällen, etwa nach einer freiwilligen Löschung, ist der Gerichtsweg nötig – und teurer.
Sind die Gebühren von Companies House in den 950 £ enthalten?
Nein. Zu unseren 950 £ kommen eventuelle Gebühren von Companies House oder des Vertreters der Krone hinzu, darunter 341 £ für die Administrative Restoration und offene Strafen.
Was ist ein Bona-Vacantia-Verzichtsschreiben?
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, fällt ihr Vermögen an die Krone. Hatte die Gesellschaft Vermögen, muss der Vertreter der Krone einen Verzicht erklären, bevor Companies House sie wiedereinträgt.
Muss ich überfällige Jahresabschlüsse vor der Wiedereintragung einreichen?
Ja. Für die Administrative Restoration müssen alle fehlenden Jahresabschlüsse und Confirmation Statements eingereicht und alle Verspätungsstrafen bezahlt werden.
Was passiert mit der Gesellschaft nach der Wiedereintragung?
Sie wird so behandelt, als wäre sie nie aufgelöst worden. Firmennummer und Historie bleiben gleich, und sie kann wieder Geschäfte machen, Vermögen halten und ein Bankkonto nutzen.
Passende Leistungen
Auflösung der Gesellschaft (freiwillige Löschung)
Schließen Sie eine zahlungsfähige UK Ltd, die Sie nicht mehr brauchen – den Löschungsantrag DS01 erledigen wir.
Einreichung des Confirmation Statement
Wir prüfen Ihre Gesellschaftsdaten und reichen Ihr jährliches Confirmation Statement (CS01) bei Companies House ein.
Erstellung und Einreichung des Jahresabschlusses
Gesetzlicher Jahresabschluss und Körperschaftsteuererklärung (CT600) für Ihre Limited – erstellt und eingereicht.
Jahresabschluss für ruhende Gesellschaften (Dormant Accounts)
Jahresabschluss für eine UK-Gesellschaft ohne Geschäftstätigkeit erstellen und einreichen – und HMRC informieren.