Kurz gesagt: Für eine Anteilsübertragung prüfen Sie Satzung und eine etwaige Gesellschaftervereinbarung, füllen ein Stock Transfer Form aus und unterschreiben es, zahlen bei einem Preis über 1.000 £ Stamp Duty an HMRC (0,5 %, aufgerundet auf volle 5 £), aktualisieren dann das Gesellschafterregister und stellen ein neues Anteilszertifikat aus. Companies House erfährt die Änderung mit dem nächsten Confirmation Statement.
Anteile wechseln aus vielen Gründen den Besitzer: Ein Mitgründer steigt aus, ein Investor steigt ein oder ein Eigentümer schenkt Anteile einem Familienmitglied. Bei einer Anteilsübertragung (Share Transfer) gehen bestehende Anteile von einer Person auf eine andere über. Das ist etwas anderes als eine Anteilsausgabe (Share Issue), bei der die Firma neue Anteile schafft.
Schritt 1: Prüfen Sie die Regeln
Bevor etwas unterschrieben wird, lesen Sie:
- die Satzung (Articles of Association). Viele Satzungen erlauben den Directors, die Eintragung einer Übertragung zu verweigern, oder geben bestehenden Gesellschaftern ein Vorkaufsrecht (Pre-emption Rights);
- eine etwaige Gesellschaftervereinbarung (Shareholders' Agreement), die Preise, Zustimmungen oder Mitverkaufsrechte und -pflichten („drag“ und „tag“) regeln kann.
Müssen die Anteile zuerst den Gesellschaftern angeboten werden, halten Sie dieses Verfahren ein und dokumentieren Sie es.
Schritt 2: Vereinbaren Sie die Bedingungen
Verkäufer (Transferor) und Käufer (Transferee) einigen sich, wie viele Anteile übergehen und zu welchem Preis, falls überhaupt. Bei größeren Geschäften ist ein Anteilskaufvertrag (Share Purchase Agreement) üblich. Lassen Sie sich rechtlich und steuerlich beraten: Der Verkauf kann beim Verkäufer Capital Gains Tax (Veräußerungsgewinnsteuer) auslösen, und auch Schenkungen können steuerliche Folgen haben.
Schritt 3: Füllen Sie ein Stock Transfer Form aus
Das Standarddokument ist das Stock Transfer Form von HMRC (oft J30 genannt). Es enthält:
- den Firmennamen sowie Gattung und Anzahl der Anteile;
- den gezahlten Preis (die „Consideration“);
- Namen und Adressen von Verkäufer und Käufer.
Der Verkäufer unterschreibt das Formular. Bei voll eingezahlten Anteilen muss der Käufer in der Regel nicht unterschreiben.
Schritt 4: Zahlen Sie gegebenenfalls Stamp Duty
HMRC erhebt Stamp Duty (Stempelsteuer) auf papierbasierte Anteilsübertragungen, wenn der Preis über 1.000 £ liegt. Der Satz beträgt 0,5 %, aufgerundet auf volle 5 £. Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 1.050 £ ergeben sich 5,25 £, aufgerundet 10 £.
Sie müssen eine Kopie des unterschriebenen Formulars an das HMRC Stamp Office schicken und innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung zahlen. Verspätete Zahlung kann Strafen und Zinsen nach sich ziehen. Die meisten Formulare können per E-Mail eingereicht werden. Liegt die Übertragung unter der Schwelle oder ist sie eine Schenkung, müssen Sie eventuell nichts zahlen – prüfen Sie aber in den HMRC-Hinweisen, ob Sie HMRC informieren müssen.
Schritt 5: Zustimmung des Boards und Registereintrag
Die Directors genehmigen die Übertragung (per Board-Beschluss oder Protokoll) und dann:
- wird der Käufer ins Gesellschafterregister (Register of Members) eingetragen und der Bestand des Verkäufers gestrichen oder reduziert;
- wird das Anteilszertifikat des Verkäufers entwertet und dem Käufer ein neues Anteilszertifikat ausgestellt – und dem Verkäufer, wenn er einen Teil behält;
- wird das PSC-Register aktualisiert, wenn jemand nun mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder nicht mehr hält.
Für eine normale Anteilsübertragung braucht Companies House kein eigenes Formular. Die neuen Beteiligungen erscheinen in Ihrem nächsten Confirmation Statement. Änderungen bei Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC) müssen dagegen gesondert und zeitnah gemeldet werden.
Identitätsprüfung für neue PSCs
Seit dem 18. November 2025 muss jede Person, die PSC wird, ihre Identität bei Companies House bestätigen. Wird jemand durch die Übertragung zur PSC, planen Sie das als Teil des Geschäfts ein.
Häufige Fehler
- Vorkaufsrechte in der Satzung werden übersehen.
- Die Stamp Duty wird nicht innerhalb von 30 Tagen gezahlt.
- Das Gesellschafterregister – der rechtliche Nachweis, wem die Anteile gehören – wird nicht aktualisiert.
- Das PSC-Register wird vergessen.
- Man geht davon aus, dass eine Schenkung steuerlich folgenlos ist. Fragen Sie einen Steuerberater.
Gesellschafter mit Wohnsitz im Ausland
Wohnen Verkäufer oder Käufer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, kann die Übertragung auch dort steuerliche Folgen haben, etwa bei Veräußerungsgewinnen oder Schenkungen. Klären Sie das vorab mit einem Steuerberater in Ihrem Land.
So hilft Ihnen Form My Company
Unser Service Anteilsausgabe oder -übertragung kostet 150 £. Wir erstellen Stock Transfer Form, Board-Beschluss, aktualisierte Register und neue Anteilszertifikate und können PSC-Änderungen einreichen. Entsteht durch die Übertragung eine neue PSC, können wir als Companies House ACSP ihre Identität aus der Ferne bestätigen. Für den formellen Beschluss siehe Beschlüsse und Protokolle.
Häufige Fragen
Muss ich Companies House über eine Anteilsübertragung informieren?
Nicht sofort. Die neuen Beteiligungen werden im nächsten Confirmation Statement angegeben. Änderungen bei Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC) müssen gesondert gemeldet werden.
Wie viel Stamp Duty fällt bei einer Anteilsübertragung an?
Bei einem Preis über 1.000 £ beträgt die Stamp Duty 0,5 % des Preises, aufgerundet auf volle 5 £. Sie ist innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Formulars zu zahlen.
Kann ich Anteile verschenken?
Ja, mit einem Stock Transfer Form, auf dem als Gegenleistung „nil“ angegeben ist. Stamp Duty fällt normalerweise nicht an, aber Schenkungen können andere steuerliche Folgen haben – lassen Sie sich beraten.
Was ist ein Stock Transfer Form?
Das Standardformular von HMRC (J30), mit dem Anteile von einer Person auf eine andere übertragen werden. Es hält Anteile, Preis und Beteiligte fest.
Können Directors eine Anteilsübertragung ablehnen?
Manchmal. Viele Satzungen erlauben den Directors, die Eintragung einer Übertragung zu verweigern. Prüfen Sie Ihre Satzung und eine etwaige Gesellschaftervereinbarung.