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Firmennamen Ihrer Limited ändern

Neues Branding oder passt der ursprüngliche Name nicht mehr? Wir prüfen den neuen Namen, erstellen den Beschluss und melden die Änderung bei Companies House.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

Kurz gesagt: Für 100 £ inkl. MwSt. ändern wir den eingetragenen Namen Ihrer Gesellschaft, einschließlich der Gebühr von 20 £ an Companies House für die normale Online-Einreichung (Bearbeitung am selben Tag kostet extra). Wir prüfen, ob der neue Name verfügbar ist und keine besondere Genehmigung braucht, erstellen den Sonderbeschluss (Special Resolution), reichen das Formular NM01 ein und senden Ihnen die neue Gründungsurkunde mit Namensänderung. Companies House bearbeitet normale Änderungen meist innerhalb weniger Werktage.

Leistungsumfang

  • Die staatliche Gebühr, die Companies House für diese Einreichung verlangt. Sie ist bereits in unserem Preis enthalten – es fällt nichts extra an.
  • Verfügbarkeitsprüfung im Namensverzeichnis von Companies House
  • Prüfung auf genehmigungspflichtige Begriffe (Sensitive Words)
  • Beratung zu den Regeln "same as" und "too like"
  • Sonderbeschluss zur Unterschrift durch die Gesellschafter
  • Vorbereitung und Online-Einreichung des Formulars NM01
  • Die offizielle Urkunde von Companies House, die belegt, dass Ihre Gesellschaft existiert – mit Name, Nummer und Gründungsdatum.
  • Checkliste, was nach der Änderung zu aktualisieren ist

Für wen dieser Service ist

Sie ändern den Namen Ihrer Gesellschaft vielleicht nach einem Rebranding, einer neuen Ausrichtung, einer Fusion oder weil der ursprüngliche Name in Eile gewählt wurde. Die Gesellschaft bleibt dieselbe juristische Person: Firmennummer, Bankkonto, Verträge und Steuernummern ändern sich nicht. Nur der Name.

Zwei Wege zur Namensänderung

1. Sonderbeschluss (am häufigsten). Die Gesellschafter fassen einen Sonderbeschluss (Special Resolution), der mindestens 75 % der Stimmen braucht. Bei den meisten kleinen Gesellschaften geschieht das als schriftlicher Beschluss, den die Gesellschafter unterzeichnen. Anschließend wird die Änderung bei Companies House mit dem Formular NM01 und einer Kopie des Beschlusses gemeldet. Ein Notar ist dafür – anders als bei einer deutschen GmbH – nicht nötig.

2. Ein in der Satzung festgelegtes Verfahren. Manche Satzungen erlauben den Directors oder einem anderen Verfahren, den Namen zu ändern. Dann wird ein anderes Formular (NM04) verwendet, mit der Mitteilung, dass das Verfahren der Satzung eingehalten wurde. Wir prüfen Ihre Satzung und wählen das passende Verfahren.

Regeln für den neuen Namen

Vor der Einreichung prüfen wir den Namen anhand der Regeln von Companies House:

  • "Same as"-Namen. Sie können keinen Namen eintragen, der mit einem bestehenden identisch ist. Manche Unterschiede zählen nicht – etwa "Ltd" statt "Limited", ein nach einem Leerzeichen angehängtes "UK" oder "& Co", ein Plural-"s", Satzzeichen, "the" am Anfang oder "&" statt "and". So gilt "Real Coffee Cafe UK Ltd" als identisch mit "Real Coffee Cafe Limited".
  • "Too like"-Namen. Gegen einen Namen, der sich von einem bestehenden unterscheidet, ihm aber sehr ähnlich ist, kann die andere Gesellschaft innerhalb von 12 Monaten nach der Eintragung vorgehen. Companies House kann Sie dann zur Änderung verpflichten.
  • Genehmigungspflichtige Begriffe. Manche Wörter – etwa "British", "Institute" oder Begriffe, die eine Verbindung zur Regierung nahelegen – brauchen eine Genehmigung, teils mit einem Unbedenklichkeitsschreiben einer bestimmten Stelle.
  • Anstößige oder irreführende Namen sind nicht erlaubt.

Ein Firmenname ist keine Marke. Ist der Name wichtig für Ihre Marke, prüfen Sie auch das Markenregister oder sprechen Sie mit einem Markenberater.

So funktioniert es

  1. Sie bestellen online und nennen uns den neuen Namen.
  2. Wir prüfen Verfügbarkeit, genehmigungspflichtige Begriffe und ähnliche Namen und weisen Sie auf Risiken hin.
  3. Wir erstellen den Sonderbeschluss zur Unterschrift durch Ihre Gesellschafter.
  4. Wir reichen das Formular NM01 ein und zahlen die Gebühr von Companies House.
  5. Nach der Eintragung senden wir Ihnen die Gründungsurkunde mit Namensänderung.

Die Änderung wird an dem Tag wirksam, an dem Companies House sie einträgt.

Gebühren und Dauer

Unser Preis von 100 £ enthält die Gebühr von 20 £ für den normalen Online-Service von Companies House, der meist wenige Werktage dauert. Soll die Änderung am selben Tag eingetragen werden, berechnet Companies House stattdessen 85 £; den Aufpreis bestätigen wir Ihnen vor der Einreichung.

Nach der Änderung

Der neue Name muss auf Ihrer Website, auf Briefen, Rechnungen, E-Mails und Bestellformularen stehen sowie auf einem Schild am eingetragenen Sitz und an jedem Geschäftsort. Informieren Sie Ihre Bank, HMRC, Kunden und Lieferanten. Ist Ihre Ltd in Deutschland als Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen oder dort beim Gewerbeamt gemeldet, müssen Sie die Namensänderung auch dort mitteilen. Beachten Sie außerdem: Eine Gesellschaft, die ihren Namen in den letzten 3 Monaten geändert hat, kann keine freiwillige Löschung beantragen.

Bevor Sie einen neuen Namen wählen, nutzen Sie unsere kostenlose Firmennamen-Prüfung. Müssen Sie den neuen Namen gegenüber einer Bank oder ausländischen Behörde nachweisen, bestellen Sie ein Certificate of Good Standing. Begleitende Beschlüsse und Protokolle erstellen wir ebenfalls.

Häufige Fragen

Ist die Gebühr von Companies House enthalten?

Ja, die Gebühr von 20 £ für den normalen Online-Service ist im Preis von 100 £ enthalten. Die Bearbeitung am selben Tag kostet bei Companies House 85 £, dafür fällt ein Aufpreis an.

Ändert sich durch die Namensänderung meine Firmennummer?

Nein. Firmennummer, Bankkonto, Verträge und Steuernummern bleiben gleich. Nur der eingetragene Name ändert sich.

Welches Formular braucht man für eine Namensänderung?

Das Formular NM01 mit einer Kopie des Sonderbeschlusses. Sieht Ihre Satzung ein anderes Verfahren vor, wird stattdessen das Formular NM04 verwendet.

Wie lange dauert eine Namensänderung?

Der normale Online-Service dauert meist wenige Werktage. Companies House bietet gegen eine höhere Gebühr auch eine Bearbeitung am selben Tag an.

Warum wird ein Name abgelehnt, der anders aussieht als ein bestehender?

Companies House ignoriert manche Unterschiede, etwa "Ltd" statt "Limited", ein Plural-"s", Satzzeichen oder ein angehängtes "UK". Sind die Namen ohne diese Unterschiede gleich, wird der neue Name abgelehnt.

Brauche ich für manche Wörter eine Genehmigung?

Ja. Genehmigungspflichtige Begriffe, etwa solche, die nationale Bedeutung oder eine Verbindung zur Regierung nahelegen, brauchen eine Zustimmung und teils ein Begleitschreiben. Wir prüfen das vor der Einreichung.

Passende Leistungen

Heute starten – meist in 24 Stunden eingetragen

Namen prüfen, Paket wählen, online bezahlen. Identitätsprüfung, Einreichung und Unterlagen übernehmen wir.

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