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Firmenname prüfen: Ist Ihr Name noch verfügbar?

Durchsuchen Sie das Live-Register von Companies House und erfahren Sie sofort, ob Ihr Firmenname noch frei ist.

Prüfen Sie, ob Ihr Firmenname frei ist

Der Name einer Ltd muss auf „Limited“ oder „Ltd“ enden — das ergänzen wir für Sie.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

So funktioniert die Namensprüfung

Unsere Suche durchsucht das Live-Register von Companies House, während Sie tippen. Sie zeigt, ob eine Firma Ihren Namen bereits nutzt – oder einen Namen, der als gleich gilt. Die Prüfung ist kostenlos, ein Konto brauchen Sie nicht.

Ein grünes Ergebnis bedeutet, dass kein identischer Name gefunden wurde. Die endgültige Entscheidung trifft Companies House bei der Prüfung Ihres Antrags. Deshalb prüfen wir den Namen vor dem Einreichen noch einmal.

Die „Same as“-Regeln

Companies House trägt keinen Namen ein, der mit einem bestehenden Namen identisch ist. Manche Unterschiede zählen dabei nicht. Diese Namen würden zum Beispiel als gleich behandelt:

  • Satzzeichen und Symbole – „Green-Leaf Ltd“ und „Green Leaf Ltd“
  • Groß- und Kleinschreibung, Leerzeichen – „GREENLEAF Ltd“ und „Green Leaf Ltd“
  • Allgemeine Zusätze wie „UK“, „Group“, „Services“ oder „Holdings“ – „Green Leaf UK Ltd“ kann als gleich mit „Green Leaf Ltd“ gelten
  • Wörter und Zeichen mit gleicher Bedeutung – „and“ und „&“, „plus“ und „+“
  • Die Rechtsformendung – „Green Leaf Ltd“ und „Green Leaf Limited“ sind derselbe Name

In manchen Fällen lässt sich ein solcher Name trotzdem eintragen, etwa wenn beide Firmen zur selben Gruppe gehören und die bestehende Firma schriftlich zustimmt.

Ein Name, der nicht identisch, aber einem anderen Firmennamen „zu ähnlich“ ist, kann nach der Eintragung angefochten werden. Beschwert sich jemand und gibt Companies House ihm recht, müssen Sie den Namen eventuell ändern.

Sensible Begriffe, die eine Genehmigung brauchen

Für manche Wörter und Ausdrücke brauchen Sie vorab eine Erlaubnis. Dazu gehören Begriffe, die Folgendes nahelegen:

  • Eine Verbindung zur Regierung, zur Krone oder zu einer Behörde – etwa „Royal“, „British“, „National“ oder „Council“
  • Einen besonderen Status oder eine besondere Funktion – etwa „Association“, „Charity“, „Trust“, „Institute“ oder „University“
  • Einen regulierten Beruf – etwa „Chartered“, „Accountant“ oder „Solicitor“

Je nach Begriff müssen Sie begründen, warum Sie ihn verwenden möchten, oder eine Unbedenklichkeitserklärung (Letter of Non-Objection) einer zuständigen Stelle vorlegen. Das verlängert die Bearbeitung. Unsere Suche markiert gängige sensible Begriffe, und wir sagen Ihnen vor dem Einreichen, was nötig ist.

Namen, die abgelehnt werden

Companies House lehnt Namen ab, die beleidigend sind, wahrscheinlich eine Straftat darstellen oder die Öffentlichkeit täuschen könnten – zum Beispiel ein Name, der eine Tätigkeit nahelegt, die die Firma rechtlich gar nicht ausüben darf. Namen mit mehr als 160 Zeichen sind ebenfalls nicht erlaubt.

Die Endung „Limited“ oder „Ltd“

Der Name einer Private Company Limited by Shares muss auf „Limited“ oder „Ltd“ enden. Beide Formen sind rechtlich gleichwertig, Sie können also auf Dokumenten und Website die eine oder die andere verwenden. Eine Public Company endet auf „Public Limited Company“ oder „PLC“, eine LLP auf „Limited Liability Partnership“ oder „LLP“.

Liegt Ihr eingetragener Sitz in Wales, können Sie stattdessen die walisische Endung „Cyfyngedig“ oder „Cyf“ verwenden.

Tipps für einen guten Firmennamen

  • Wählen Sie einen kurzen Namen, der leicht zu schreiben ist – besonders, wenn Sie ihn am Telefon buchstabieren müssen.
  • Prüfen Sie, ob eine passende Domain und Social-Media-Namen frei sind.
  • Meiden Sie Namen, die einer bekannten Marke sehr ähneln, auch wenn Companies House sie akzeptiert.
  • Denken Sie an Ihre Märkte: Ein englischer Name sollte auf Deutsch oder in anderen Sprachen nichts Unpassendes bedeuten.
  • Wählen Sie einen Namen, der auch noch passt, wenn Ihr Unternehmen in neue Bereiche wächst.

Markenrecht ist eine eigene Prüfung

Die Eintragung eines Firmennamens verschafft Ihnen keine Marke, und ein freier Firmenname heißt nicht, dass Sie unter diesem Namen auftreten dürfen. Jemand anderes kann bereits eine Marke für denselben oder einen ähnlichen Namen besitzen. Durchsuchen Sie das Markenregister des UK Intellectual Property Office (UK IPO) – und, wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sind, auch die dortigen und EU-weiten Register –, bevor Sie sich festlegen. Im Zweifel hilft ein Markenanwalt.

Bereit zur Gründung?

Ist Ihr Name frei, wählen Sie ein Paket. Das Digital Package kostet 290 £ inklusive der Companies-House-Gebühr von 100 £ – oder vergleichen Sie alle Pakete.

Häufige Fragen

Ist die Prüfung des Firmennamens kostenlos?

Ja. Sie können beliebig viele Namen suchen – ohne Konto und ohne Zahlung.

Wenn die Suche meinen Namen als frei anzeigt, ist er dann sicher?

Nein. Die endgültige Entscheidung trifft Companies House bei der Prüfung des Antrags. Wir prüfen den Namen vor dem Einreichen noch einmal und sagen Ihnen Bescheid, falls es ein Problem gibt.

Kann ich einen Firmennamen reservieren?

Nein. Firmennamen lassen sich im UK nicht reservieren. Sichern können Sie einen Namen nur, indem Sie die Firma eintragen lassen.

Muss ich „Limited“ schreiben oder geht auch „Ltd“?

Beides geht. Die Formen sind rechtlich gleichwertig, und Sie können im Alltag „Ltd“ verwenden, auch wenn der eingetragene Name auf „Limited“ endet.

Kann ich unter einem anderen Namen auftreten als meinem Firmennamen?

Ja, Sie können einen Handelsnamen (Trading Name) nutzen. Den eingetragenen Firmennamen müssen Sie trotzdem auf Website, Rechnungen und Briefen angeben. Prüfen Sie, dass der Handelsname keine fremden Markenrechte verletzt.

Heute starten – meist in 24 Stunden eingetragen

Namen prüfen, Paket wählen, online bezahlen. Identitätsprüfung, Einreichung und Unterlagen übernehmen wir.

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