Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: Für 110 £ inkl. MwSt. bestellen wir bei Companies House eine beglaubigte Gründungsurkunde mit dem Vermerk "Good Standing". Sie bestätigt, dass Ihre Gesellschaft eingetragen ist, keine Löschung droht und Jahresabschluss sowie Confirmation Statement aktuell sind. Sie liegt meist innerhalb einer Woche vor und wird für das Ausland oft apostilliert.
Leistungsumfang
- Vorabprüfung, ob die Meldungen Ihrer Gesellschaft aktuell sind
- Die offizielle Urkunde von Companies House, die belegt, dass Ihre Gesellschaft existiert – mit Name, Nummer und Gründungsdatum.
- Optionale Zusatzangaben: Sitz, Directors, Company Secretary und frühere Namen
- Gebühr von Companies House für die Bescheinigung
- Versand des Originals per Post
- Auf Wunsch direkte Weitergabe zur Apostille beim FCDO
- Support per E-Mail und Telefon
Was ein Certificate of Good Standing ist
Im Vereinigten Königreich ist ein "Certificate of Good Standing" eine beglaubigte Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) von Companies House mit einem zusätzlichen Vermerk über den ordnungsgemäßen Bestand der Gesellschaft. Sie bestätigt:
- Name, Nummer und Gründungsdatum der Gesellschaft;
- dass die Gesellschaft noch im Register steht und kein Löschungsverfahren läuft;
- dass wichtige Meldungen wie Jahresabschluss und Confirmation Statement aktuell sind.
Auf Wunsch weist sie auch den eingetragenen Sitz, die aktuellen Directors, den Company Secretary und frühere Firmennamen aus.
Keine andere Stelle im UK stellt diese Bescheinigung aus. Einen klassischen Handelsregisterauszug wie in Deutschland gibt es im UK nicht – das Certificate of Good Standing übernimmt oft diese Rolle. Manche ausländischen Stellen nennen es auch "Certificate of Existence" oder "Certificate of Status".
Wer es braucht
Sie werden wahrscheinlich danach gefragt, wenn Sie:
- im Ausland ein Bank- oder Zahlungskonto für Ihre Gesellschaft eröffnen;
- in einem anderen Land eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft anmelden;
- sich um eine Ausschreibung, Lizenz oder einen großen Auftrag bewerben;
- die Gesellschaft verkaufen oder einen Investor oder Kreditgeber aufnehmen.
Wann Companies House den Good-Standing-Vermerk nicht erteilt
Companies House lässt den Vermerk zum Beispiel weg, wenn:
- Jahresabschluss oder Confirmation Statement überfällig sind;
- vorgeschriebene Angaben zu Satzung, Eigentum oder Kontrolle fehlen;
- die Gesellschaft nicht die Mindestzahl an Organmitgliedern hat.
Wir prüfen Ihren Registereintrag vor der Bestellung. Ist etwas überfällig, sagen wir Ihnen, was zuerst eingereicht werden muss – zum Beispiel ein Confirmation Statement.
So funktioniert es
- Sie nennen uns Name und Nummer Ihrer Gesellschaft und welche Angaben auf der Bescheinigung stehen sollen.
- Wir prüfen, ob Ihre Gesellschaft auf dem aktuellen Stand ist.
- Wir bestellen die Bescheinigung bei Companies House.
- Wir senden Ihnen das Original per Post oder geben es direkt zur Apostille weiter.
Verwendung im Ausland
Die meisten ausländischen Banken und Register verlangen die Bescheinigung mit Apostille, manche zusätzlich mit Übersetzung. In Deutschland wird oft eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche verlangt. Eine Bescheinigung von Companies House kann ohne vorherige notarielle Beglaubigung apostilliert werden. Manche Stellen akzeptieren nur eine Bescheinigung, die wenige Monate alt ist – bestellen Sie sie also zeitnah.
Häufige Fehler
- Bestellen, obwohl Confirmation Statement oder Jahresabschluss überfällig sind. Dann fehlt der Good-Standing-Vermerk.
- Einen PDF-Ausdruck von der Website von Companies House einreichen. Die meisten Stellen brauchen die offizielle beglaubigte Bescheinigung.
- Zu früh bestellen. Prüfen Sie, wie aktuell die Bescheinigung sein muss.
Häufige Fragen
Wer stellt im UK ein Certificate of Good Standing aus?
Companies House. Es ist eine beglaubigte Gründungsurkunde mit Good-Standing-Vermerk. Wir bestellen sie für Sie.
Was steht auf der Bescheinigung?
Name, Nummer und Gründungsdatum der Gesellschaft sowie die Bestätigung, dass keine Löschung läuft und die Meldungen aktuell sind. Auf Wunsch auch Sitz, Directors und Secretary.
Ist das Certificate of Good Standing ein Handelsregisterauszug?
Es erfüllt im Ausland oft denselben Zweck, denn das UK kennt keinen Handelsregisterauszug im deutschen Sinn. Ob die Empfängerstelle es akzeptiert, klären Sie am besten vorab – häufig wird es mit Apostille und Übersetzung verlangt.
Bekomme ich es, wenn mein Jahresabschluss überfällig ist?
Companies House erteilt den Good-Standing-Vermerk nicht, wenn Jahresabschluss oder Confirmation Statement überfällig sind. Reichen Sie diese zuerst ein und bestellen Sie dann die Bescheinigung.
Kann die Bescheinigung apostilliert werden?
Ja. Eine Bescheinigung von Companies House kann direkt vom FCDO apostilliert werden. Siehe unseren Apostille-Service.
Wie lange ist ein Certificate of Good Standing gültig?
Es hat kein festes Ablaufdatum, aber viele Banken und Behörden akzeptieren nur ein aktuelles, oft nicht älter als drei bis sechs Monate. Fragen Sie bei der anfordernden Stelle nach.
Gibt es ein Certificate of Good Standing auch für LLPs?
Ja. Companies House stellt beglaubigte Bescheinigungen auch für LLPs aus. Nennen Sie uns bei der Bestellung Name und Nummer der LLP.
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