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Ansässigkeitsbescheinigung von HMRC für Ihre UK-Gesellschaft

Weisen Sie einer ausländischen Steuerbehörde nach, dass Ihre Gesellschaft im UK steuerlich ansässig ist – und nutzen Sie die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

Kurz gesagt: Für 150 £ inkl. MwSt. helfen wir Ihrer Gesellschaft, bei HMRC ein Certificate of Residence zu beantragen. HMRC bestätigt damit, dass Ihre Gesellschaft im UK steuerlich ansässig ist, sodass Sie nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine geringere oder keine ausländische Quellensteuer geltend machen können. Wir erstellen und stellen den Antrag; ob und wann die Bescheinigung erteilt wird, entscheidet HMRC.

Leistungsumfang

  • Klärung von Land, Abkommen, Einkunftsart und Zeitraum
  • Prüfung, ob die ausländische Steuerbehörde ein eigenes Formular verlangt
  • Erstellung des Antrags mit den Daten Ihrer Gesellschaft
  • Angaben, die HMRC bei neu gegründeten Gesellschaften verlangt
  • Einreichung bei HMRC als Ihr Vertreter
  • Nachfassen bei HMRC, falls weitere Angaben verlangt werden
  • Weiterleitung der Bescheinigung an Sie, sobald HMRC sie ausstellt
  • Support per E-Mail und Telefon

Was eine Ansässigkeitsbescheinigung ist

Ein Certificate of Residence ist ein Dokument von HMRC, der britischen Steuerbehörde. Es bestätigt, dass eine Gesellschaft oder Person im Vereinigten Königreich steuerlich ansässig ist. Oft heißt es auch Tax Residence Certificate oder auf Deutsch steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung.

Sie brauchen es, um Vorteile aus einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geltend zu machen – einem Vertrag zwischen dem UK und einem anderen Staat, der verhindert, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden. Ein ausländischer Kunde oder eine ausländische Steuerbehörde kann Steuern auf Zahlungen an Ihre Gesellschaft einbehalten, solange Sie diese Bescheinigung nicht vorlegen.

Besteht mit dem Land kein DBA oder brauchen Sie den Nachweis der Ansässigkeit aus einem anderen Grund, stellt HMRC eventuell stattdessen ein Bestätigungsschreiben aus (letter of confirmation of residence).

Wer sie braucht

  • UK-Gesellschaften, die Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Honorare aus dem Ausland erhalten
  • Gesellschaften, die von einem ausländischen Kunden oder einer Bank den Nachweis der britischen Ansässigkeit verlangt bekommen
  • Gesellschaften, die sich in einem anderen Land steuerlich registrieren

Zahlt zum Beispiel ein deutscher Lizenznehmer Lizenzgebühren an Ihre Ltd, verlangt das deutsche Verfahren zur Entlastung von der Quellensteuer in der Regel eine Bestätigung der Ansässigkeit durch HMRC. Welche Formulare dafür nötig sind, klären Sie am besten mit Ihrem Steuerberater.

Wer sie bekommt

HMRC stellt eine Bescheinigung nur aus, wenn die Gesellschaft im UK steuerlich ansässig ist und Anspruch auf die Vorteile des Abkommens hat. Eine im UK gegründete Gesellschaft ist grundsätzlich im UK ansässig. Sie kann aber auch als in einem anderen Staat ansässig gelten – etwa wenn sie von dort aus geleitet und kontrolliert wird und ein Abkommen das so regelt. Leben Ihre Directors im Ausland und treffen dort die Entscheidungen, etwa in Deutschland, sprechen Sie vor dem Antrag mit einem Steuerberater. HMRC entscheidet – wir können nicht zusagen, dass eine Bescheinigung erteilt wird.

So funktioniert es

  1. Sie nennen uns das Land, die Einkunftsart und den Zeitraum, für den Sie die Bescheinigung brauchen.
  2. Sie senden uns ein eventuelles Formular der ausländischen Steuerbehörde, das HMRC bestätigen soll.
  3. Wir erstellen den Antrag mit den Daten Ihrer Gesellschaft.
  4. Wir reichen ihn bei HMRC ein und beantworten Rückfragen.
  5. Stellt HMRC die Bescheinigung aus, senden wir sie Ihnen zu.

Was Sie uns geben

  • Name, Nummer und Steuernummer für die Corporation Tax (UTR) der Gesellschaft, falls vorhanden
  • Das Land und die Einkunftsart, etwa Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Honorare
  • Den Zeitraum, den die Bescheinigung abdecken soll (HMRC bestätigt keine künftigen Zeiträume)
  • Die Bestätigung, dass die Gesellschaft wirtschaftliche Eigentümerin der Einkünfte ist
  • Bei einer neuen Gesellschaft, die noch keine Körperschaftsteuererklärung abgegeben hat: Name und Adresse jedes Directors und Gesellschafters und die Begründung, warum die Gesellschaft im UK ansässig ist

Ihre Gesellschaft sollte zuerst für die Corporation Tax angemeldet sein. Ist sie es nicht, lesen Sie in unserem Digital-Paket, was die Anmeldung umfasst, oder fragen Sie uns.

Häufige Fehler

  • Einen Antrag für einen künftigen Zeitraum stellen. HMRC bestätigt die Ansässigkeit nur für Zeiträume bis zum Antragsdatum.
  • Das ausländische Formular vergessen. Manche Länder bestehen darauf, dass HMRC ihr eigenes Formular abstempelt.
  • Annehmen, die Bescheinigung garantiere die Steuerentlastung im Ausland. Darüber entscheidet die ausländische Steuerbehörde.

Unsere Services für Self Assessment und Jahresabschlüsse helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Angelegenheiten in Ordnung zu halten.

Häufige Fragen

Wer stellt eine britische Ansässigkeitsbescheinigung aus?

HMRC. Wir erstellen den Antrag und reichen ihn für Ihre Gesellschaft ein, aber HMRC entscheidet, ob die Bescheinigung erteilt wird.

Wofür wird sie verwendet?

Um einer ausländischen Steuerbehörde nachzuweisen, dass Ihre Gesellschaft im UK steuerlich ansässig ist, damit Sie Vorteile aus einem Doppelbesteuerungsabkommen geltend machen können.

Kann eine neu gegründete Gesellschaft sie beantragen?

Ja. Hat sie noch keine Körperschaftsteuererklärung abgegeben, verlangt HMRC Namen und Adressen der Directors und Gesellschafter sowie die Gründe, warum die Gesellschaft im UK ansässig ist.

Bekomme ich die Bescheinigung, wenn ich die Ltd von Deutschland aus leite?

Das ist nicht sicher. Wird die Gesellschaft tatsächlich von Deutschland aus geleitet, kann sie nach dem DBA als in Deutschland ansässig gelten, und HMRC kann die Bescheinigung verweigern. Lassen Sie Ihre Situation vorab von einem Steuerberater prüfen.

Wie lange braucht HMRC?

HMRC nennt keine feste Bearbeitungszeit, sie ist unterschiedlich. Wir reichen den Antrag zügig ein und fassen für Sie bei HMRC nach.

Was, wenn das Land kein Steuerabkommen mit dem UK hat?

Dann stellt HMRC eventuell statt einer Bescheinigung ein Bestätigungsschreiben über die Ansässigkeit aus. Nennen Sie uns das Land, und wir prüfen es.

Garantiert die Bescheinigung eine niedrigere Steuer im Ausland?

Nein. Ob eine Entlastung gewährt wird, entscheidet die ausländische Steuerbehörde. Für eine Beratung zu Ihrer Situation sprechen Sie mit einem Steuerberater.

Passende Leistungen

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