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Confirmation Statement Ihrer Limited einreichen

Jede britische Gesellschaft muss ihre Daten mindestens einmal im Jahr bei Companies House bestätigen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, aktualisieren Änderungen und reichen die Meldung für Sie ein.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

Kurz gesagt: 190 £ inkl. MwSt. umfassen Vorbereitung und Einreichung des Confirmation Statement (Formular CS01) Ihrer Gesellschaft, einschließlich der Gebühr von 50 £ an Companies House. Wir prüfen Directors, Gesellschafter, wirtschaftlich Berechtigte (PSC), eingetragenen Sitz, registrierte E-Mail-Adresse und Geschäftstätigkeit und bestätigen mit Ihnen die Erklärung zum rechtmäßigen Zweck. Außerdem prüfen wir, ob jeder Director seine Identität bestätigt hat – das verlangt Companies House inzwischen, bevor die Meldung angenommen wird. Fehlt eine Bestätigung, erledigen wir sie als Companies House ACSP direkt für Sie. Die meisten Meldungen reichen wir 1–2 Werktage nach Ihrer Bestätigung ein.

Leistungsumfang

  • 50 £ Einreichungsgebühr von Companies House
  • Abgleich des öffentlichen Registers mit Ihren Unterlagen
  • Prüfung von Directors, Secretary und wirtschaftlich Berechtigten (PSC)
  • Prüfung der Gesellschafter und der Kapitalaufstellung (Statement of Capital)
  • Die offizielle Adresse Ihrer Gesellschaft im öffentlichen Register, an die Companies House und HMRC Post schicken. Unsere Adresse schützt Ihre Privatanschrift; amtliche Post scannen wir und senden sie per E-Mail.
  • Prüfung der Geschäftstätigkeit (SIC-Codes)
  • Erklärung zum rechtmäßigen Zweck, mit Ihnen abgestimmt
  • Jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss muss ihre Identität bei Companies House bestätigen. Als zugelassener Dienstleister (ACSP) erledigen wir das für Sie aus der Ferne und geben Ihnen Ihren persönlichen Code.
  • Vorbereitung und Online-Einreichung des Formulars CS01
  • Bestätigung per E-Mail, sobald Companies House die Meldung annimmt
  • Erinnerung vor der Frist im nächsten Jahr

Was ein Confirmation Statement ist

Das Confirmation Statement (Formular CS01) ist eine jährliche Erklärung, dass die Daten, die Companies House über Ihre Gesellschaft gespeichert hat, korrekt sind. Es hat 2016 den früheren Annual Return abgelöst. Es ist kein Jahresabschluss und enthält keine Finanzzahlen – der Jahresabschluss ist eine separate Meldung.

Jede Limited und jede LLP muss es einreichen, auch wenn sie ruht (dormant) und auch wenn sich nichts geändert hat.

Wann es fällig ist

Der erste Prüfzeitraum endet 12 Monate nach der Gründung der Gesellschaft. Jeder weitere Zeitraum endet 12 Monate nach dem Datum Ihrer letzten Meldung. Danach haben Sie 14 Tage Zeit für die Einreichung.

Sie können auch früher einreichen. Dann wird das Einreichungsdatum zu Ihrem neuen Stichtag, und der nächste 12-Monats-Zeitraum beginnt ab dort.

Was die Meldung umfasst

Vor der Einreichung müssen alle Änderungen des Jahres gemeldet sein. Wir prüfen:

  • Directors und Company Secretary
  • wirtschaftlich Berechtigte (Persons with Significant Control, PSC)
  • eingetragenen Sitz und registrierte E-Mail-Adresse
  • Gesellschafter und Kapitalaufstellung
  • die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft (SIC-Codes)

Außerdem müssen Sie bestätigen, dass die geplanten Tätigkeiten der Gesellschaft rechtmäßig sind. Diese Erklärung zum rechtmäßigen Zweck (Lawful Purpose Statement) ist seit März 2024 Teil jedes Confirmation Statement.

Identitätsbestätigung für bestehende Directors

Seit dem 18. November 2025 verlangt Companies House eine Identitätsbestätigung für Directors und wirtschaftlich Berechtigte. Bestehende Directors bestätigen ihre Identität während einer 12-monatigen Übergangsfrist, und das Confirmation Statement ist der Auslöser: Die Meldung kann erst eingereicht werden, wenn jeder Director seine Identität bestätigt und die Gesellschaft seinen persönlichen Code angegeben hat.

PSCs, die keine Directors sind, haben ein eigenes 14-tägiges Zeitfenster, das sich meist nach ihrem Geburtsmonat richtet. Wer Director und PSC zugleich ist, bestätigt seine Identität einmal, gibt seinen persönlichen Code aber für jede Rolle an.

Wir sagen Ihnen, wer seine Identität noch bestätigen muss. Als Companies House ACSP prüfen wir diese Personen selbst – aus der Ferne, als Teil Ihrer Bestellung – und geben ihnen ihren persönlichen Code. Wer sich lieber selbst über GOV.UK One Login prüfen lässt, sendet uns einfach seinen Code. Ist Ihre Meldung bald fällig, beginnen Sie frühzeitig.

So funktioniert es

  1. Sie bestellen online und nennen uns Name und Nummer Ihrer Gesellschaft.
  2. Wir vergleichen das öffentliche Register mit Ihren Angaben und listen alles auf, was aktualisiert werden muss.
  3. Directors ohne Bestätigung prüfen wir als Companies House ACSP aus der Ferne; bereits bestätigte Directors senden uns ihren persönlichen Code.
  4. Sie bestätigen die Angaben und die Erklärung zum rechtmäßigen Zweck.
  5. Wir reichen das CS01 ein und informieren Sie per E-Mail, sobald Companies House es annimmt.

Was bei verspäteter Einreichung passiert

Ein nicht fristgerecht eingereichtes Confirmation Statement ist für die Gesellschaft und ihre Directors eine Straftat und kann zu einer Geldstrafe führen. Geht Companies House davon aus, dass die Gesellschaft nicht mehr tätig ist, kann es außerdem die Löschung aus dem Register einleiten. Eine gelöschte Gesellschaft verliert den Zugriff auf ihr Bankkonto, und ihr Vermögen fällt an die Krone. Sie zurückzuholen erfordert eine Wiedereintragung, die weit mehr kostet als eine fristgerechte Meldung.

Häufige Fehler

  • Bis zu den letzten Tagen warten und dann feststellen, dass ein Director seine Identität noch nicht bestätigt hat
  • Vergessen, einen ausgeschiedenen Director oder eine Anteilsübertragung im Jahresverlauf zu melden
  • Einen alten Sitz oder eine alte E-Mail-Adresse im Register stehen lassen
  • Annehmen, eine ruhende Gesellschaft müsse nichts einreichen

Muss vor der Einreichung ein Director hinzugefügt oder entfernt werden, siehe Bestellung und Abberufung von Directors. Ändert sich Ihre Adresse, hilft unser Service eingetragener Sitz (Registered Office).

Häufige Fragen

Ist die Gebühr von 50 £ an Companies House enthalten?

Ja. Der Preis von 190 £ enthält die Gebühr von 50 £ für die Online-Einreichung bei Companies House. Für ein normales Confirmation Statement fallen keine weiteren Kosten an.

Muss ich einreichen, wenn sich nichts geändert hat?

Ja. Das Confirmation Statement ist jedes Jahr fällig, auch wenn alle Angaben gleich geblieben sind und auch wenn die Gesellschaft ruht.

Welche Frist gilt für das Confirmation Statement?

Sie haben 14 Tage nach Ende Ihres 12-monatigen Prüfzeitraums. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Seite Ihrer Gesellschaft im Register von Companies House.

Warum hängt die Identitätsbestätigung mit dem Confirmation Statement zusammen?

In der Übergangsphase bestätigen bestehende Directors ihre Identität rund um das nächste Confirmation Statement der Gesellschaft. Companies House nimmt die Meldung erst an, wenn jeder Director bestätigt ist und sein persönlicher Code angegeben wurde.

Was ist die Erklärung zum rechtmäßigen Zweck?

Eine Erklärung, die mit jedem Confirmation Statement abgegeben wird, dass die geplanten Tätigkeiten der Gesellschaft rechtmäßig sind. Wir stimmen sie vor der Einreichung mit Ihnen ab.

Können Sie gleichzeitig Directors oder Gesellschafter aktualisieren?

Ja. Wir listen vor der Einreichung jede nötige Änderung auf. Gesellschafterdaten werden im Rahmen der Meldung aktualisiert; die Bestellung oder Abberufung eines Directors ist eine separate Meldung, die wir ebenfalls für Sie übernehmen.

Was tun, wenn mein Confirmation Statement überfällig ist?

Reichen Sie es so schnell wie möglich ein. Eine verspätete Meldung ist eine Straftat, und Companies House kann eine Strafe verhängen oder die Löschung einleiten. Wir können meist innerhalb von 1–2 Werktagen einreichen.

Passende Leistungen

Heute starten – meist in 24 Stunden eingetragen

Namen prüfen, Paket wählen, online bezahlen. Identitätsprüfung, Einreichung und Unterlagen übernehmen wir.

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