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Protokollbuch und gesetzliche Register Ihrer Limited

Jede britische Gesellschaft muss ein Gesellschafterregister führen und ihre Entscheidungen dokumentieren. Wir erstellen ein gebundenes Buch mit ausgefüllten Registern aus Ihren Unterlagen und Abschnitten für Protokolle und Beschlüsse.

Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.

Kurz gesagt: 125 £ umfassen ein gedrucktes, gebundenes Protokollbuch, erstellt aus den Unterlagen Ihrer Gesellschaft. Es enthält Ihr Gesellschafterregister (Register of Members) sowie – soweit zutreffend – Aufzeichnungen zu Directors, Secretaries, wirtschaftlich Berechtigten (PSC) und Sicherheiten (Charges), dazu Abschnitte für Board-Protokolle und Beschlüsse. Vor dem Druck gleichen wir Ihre Angaben mit dem Register von Companies House ab und schicken Ihnen das Buch per Post. In der Regel versenden wir es 3–5 Werktage, nachdem Sie die Angaben bestätigt haben.

Leistungsumfang

  • Gesellschafterregister, erstellt aus Ihren Unterlagen
  • Aufzeichnung der Directors und des Company Secretary
  • Aufzeichnung der wirtschaftlich Berechtigten (PSC)
  • Aufzeichnung der Sicherheiten (Charges), falls vorhanden
  • Aufzeichnung von Anteilsausgaben und -übertragungen
  • Abschnitte für Protokolle der Directors
  • Abschnitte für Gesellschafterbeschlüsse und -entscheidungen
  • Abgleich Ihrer Unterlagen mit dem Register von Companies House
  • Ihre Satzung gedruckt und professionell gebunden, bereit für Banken oder Geschäftspartner.
  • Versand an Ihre Adresse in Großbritannien

Was das Gesetz verlangt

Nach Section 113 des Companies Act 2006 muss jede Gesellschaft ein Gesellschafterregister (Register of Members) führen: eine Liste ihrer Gesellschafter, der Anteile jedes Gesellschafters und der Daten, an denen sie Gesellschafter wurden bzw. ausgeschieden sind. Das Register muss am eingetragenen Sitz oder an einem einzigen alternativen Einsichtsort (Single Alternative Inspection Location, SAIL) aufbewahrt werden und zur Einsicht bereitstehen.

Außerdem müssen Gesellschaften ihre Entscheidungen dokumentieren:

  • Protokolle aller Sitzungen der Directors, mindestens 10 Jahre ab dem Sitzungsdatum aufzubewahren (Section 248)
  • Kopien schriftlicher Gesellschafterbeschlüsse und Protokolle von Gesellschafterversammlungen, mindestens 10 Jahre aufzubewahren (Section 355)

Was sich 2025 und 2026 geändert hat

Der Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 hat die Regeln für Gesellschaftsregister geändert:

  • Seit dem 18. November 2025 müssen Gesellschaften keine eigenen Register der Directors, ihrer Wohnadressen, der Secretaries und der wirtschaftlich Berechtigten (PSC) mehr führen. Diese Angaben werden weiterhin bei Companies House gemeldet und müssen dort aktuell gehalten werden.
  • Die Möglichkeit, Angaben zu Directors und Secretaries nur im zentralen Register von Companies House zu führen, ist am 18. November 2025 entfallen.
  • Die Möglichkeit, Angaben zu den Gesellschaftern nur im zentralen Register zu führen, ist am 26. Januar 2026 entfallen. Gesellschaften, die davon Gebrauch gemacht haben, müssen jetzt selbst ein vollständiges Gesellschafterregister führen.

Hat sich Ihre Gesellschaft beim Gesellschafterregister auf Companies House verlassen, braucht sie jetzt ein eigenes. Dieses Buch ist ein einfacher Weg dazu.

Warum auch die übrigen Aufzeichnungen sinnvoll sind

Auch wo ein Register keine gesetzliche Pflicht mehr ist, lohnt sich eine klare Übersicht darüber, wer Director oder PSC war, wann Anteile ausgegeben wurden und welche Sicherheiten bestehen. Banken, Käufer, Investoren und Anwälte fragen oft nach dieser Historie, und Companies House zeigt nur, was gemeldet wurde.

So funktioniert es

  1. Sie bestellen online und nennen uns Name und Nummer Ihrer Gesellschaft.
  2. Wir gleichen Ihre Unterlagen mit dem Register von Companies House ab und schicken Ihnen einen Entwurf der Register.
  3. Sie bestätigen die Gesellschafterdaten, einschließlich noch nicht gemeldeter Übertragungen.
  4. Wir drucken und binden das Buch und schicken es Ihnen zu.

Für Adressen im Ausland versenden wir es mit unserem internationalen Dokumentenkurier, der separat berechnet wird.

Was Sie uns liefern müssen

  • Name und Nummer Ihrer Gesellschaft
  • Namen und Adressen der Gesellschafter, Anteilsklassen und Anzahl der Anteile
  • Angaben zu Anteilsausgaben oder -übertragungen seit der Gründung
  • Angaben zu bestehenden Sicherheiten (besicherte Darlehen)

Aktuell halten

Ein Register nützt nur, wenn es aktuell ist. Tragen Sie jede Ausgabe oder Übertragung von Anteilen in das Gesellschafterregister ein und protokollieren Sie jede Board-Sitzung und jeden Beschluss. Wenn Sie neue Anteile ausgeben, siehe Anteile ausgeben und übertragen. Für das Protokoll einer bestimmten Entscheidung siehe Beschlüsse und Protokolle.

Wir sind keine Anwälte. Wenn Sie unsicher sind, was Ihre Gesellschaft zu einer bestimmten Entscheidung festhalten muss, sprechen Sie mit einem Solicitor oder Steuerberater.

Häufige Fehler

  • Annehmen, Companies House führe Ihr Gesellschafterregister für Sie
  • Anteilsübertragungen nicht im Register eintragen
  • Board-Sitzungen abhalten, ohne Protokoll zu führen
  • Das Register an einem anderen Ort als dem eingetragenen Sitz oder dem SAIL aufbewahren

Häufige Fragen

Brauche ich noch ein Register der Directors?

Seit dem 18. November 2025 müssen Gesellschaften kein eigenes Register der Directors, Secretaries oder PSCs mehr führen. Die Angaben werden weiterhin bei Companies House gemeldet. Das Gesellschafterregister bleibt Pflicht.

Kann Companies House mein Gesellschafterregister führen?

Nicht mehr. Die Möglichkeit, Gesellschafterdaten nur im zentralen Register zu führen, ist am 26. Januar 2026 entfallen. Ihre Gesellschaft muss ihr Gesellschafterregister selbst führen.

Wo muss das Gesellschafterregister aufbewahrt werden?

Am eingetragenen Sitz oder an einem einzigen alternativen Einsichtsort (SAIL), und es muss zur Einsicht bereitstehen.

Wie lange müssen Protokolle aufbewahrt werden?

Protokolle der Sitzungen der Directors und Aufzeichnungen von Gesellschafterbeschlüssen müssen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.

Was, wenn meine Unterlagen nicht mit Companies House übereinstimmen?

Wir weisen Sie vor dem Druck auf alle Abweichungen hin. Manche, etwa eine nie gemeldete Anteilsübertragung, lassen sich nur durch eine Meldung korrigieren.

Ist das Protokollbuch in einem Paket enthalten?

Unsere Gründungspakete enthalten digitale Gesellschaftsregister. Das gedruckte, gebundene Protokollbuch ist eine separate Bestellung.

Passende Leistungen

Heute starten – meist in 24 Stunden eingetragen

Namen prüfen, Paket wählen, online bezahlen. Identitätsprüfung, Einreichung und Unterlagen übernehmen wir.

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