Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: Für 110 £ inkl. MwSt. lassen wir ein Dokument Ihrer britischen Gesellschaft von einem Notary Public beglaubigen – etwa eine beglaubigte Kopie Ihrer Satzung, einen Anteilsschein oder ein Certificate of Incumbency. Die notarielle Beglaubigung ist oft der erste Schritt vor einer Apostille. Die meisten Dokumente sind innerhalb weniger Werktage fertig.
Leistungsumfang
- Klärung, was die Empfängerstelle verlangt
- Vorbereitung des Firmendokuments oder der Kopie zur Beglaubigung
- Prüfung des Dokuments durch den Notar anhand der Gesellschaftsunterlagen
- Unterschrift und Siegel des Notars
- Auf Wunsch direkte Weitergabe zur Apostille beim FCDO
- Rücksendung des beglaubigten Dokuments per Post
- Support per E-Mail und Telefon
Was notarielle Beglaubigung bedeutet
Ein Notary Public ist ein qualifizierter Jurist, der Dokumente für die Verwendung im Ausland beglaubigen darf. Mit der Beglaubigung bestätigt der Notar etwas Konkretes, zum Beispiel dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt oder dass ein Dokument von der genannten Person unterzeichnet wurde.
Ausländische Banken, Register und Anwälte vertrauen der Bescheinigung eines Notars oft mehr als den Unterlagen der Gesellschaft selbst, denn der Notar ist eine unabhängige Amtsperson.
Wann Sie eine Beglaubigung brauchen
- Eine ausländische Bank verlangt beglaubigte Kopien Ihrer Satzung (Articles of Association) oder Ihrer Gesellschaftsregister
- Sie müssen nachweisen, wer Directors und Gesellschafter sind, mit einem Certificate of Incumbency
- Sie unterzeichnen einen Vertrag oder eine Vollmacht für die Verwendung im Ausland
- Sie brauchen eine Apostille auf einem Dokument, das die Gesellschaft unterzeichnet hat, etwa einem Anteilsschein oder Beschluss
Notarielle Beglaubigung und Apostille
Das sind zwei verschiedene Schritte, und viele Länder – auch Deutschland – verlangen oft beide.
- Notarielle Beglaubigung: Der Notar beglaubigt das Dokument.
- Apostille: Das FCDO bestätigt, dass Unterschrift und Siegel des Notars echt sind.
Von Companies House ausgestellte Dokumente, etwa die Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation), brauchen vor der Apostille keinen Notar. Dokumente, die nur Ihre Gesellschaft unterzeichnet hat, in der Regel schon. Wenn Sie unsicher sind, schicken Sie uns die Anforderung, die Sie erhalten haben, und wir sagen Ihnen, was Sie brauchen.
So funktioniert es
- Sie sagen uns, welches Dokument beglaubigt werden soll und wo es verwendet wird.
- Wir bereiten das Dokument oder die Kopie anhand Ihrer Gesellschaftsunterlagen vor.
- Der Notar prüft es und setzt Unterschrift und Siegel darauf.
- Wir senden es Ihnen per Post oder geben es direkt zur Apostille weiter.
Was Sie uns geben
- Name und Nummer der Gesellschaft
- Die zu beglaubigenden Dokumente oder die Angaben, damit wir sie vorbereiten können
- Das Land und die Stelle, die sie erhält
- Falls ein Director vor dem Notar unterschreiben muss: Reisepass und Adressnachweis des Directors
Manche Dokumente muss ein Director persönlich vor dem Notar unterzeichnen. In diesem Fall erklären wir Ihnen die Möglichkeiten vor der Bestellung, denn das kann die Dauer beeinflussen.
Häufige Fehler
- Nur eine notarielle Beglaubigung bestellen, obwohl das Empfängerland eine Apostille verlangt. Meist brauchen Sie beides.
- Nicht unterschriebene oder veraltete Dokumente schicken. Der Notar kann nur beglaubigen, was mit Ihren Gesellschaftsunterlagen übereinstimmt.
- Die Übersetzung vergessen. Manche Länder verlangen zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen notarieller Beglaubigung und Apostille?
Der Notar beglaubigt das Dokument selbst. Die Apostille des FCDO bestätigt anschließend, dass Unterschrift und Siegel des Notars echt sind, damit das Dokument im Ausland anerkannt wird.
Muss ich persönlich zum Notar?
Für die meisten beglaubigten Kopien von Firmendokumenten nicht. Muss die Unterschrift eines Directors bezeugt werden, kann ein Termin nötig sein – wir erklären Ihnen die Möglichkeiten.
Welche Firmendokumente können beglaubigt werden?
Typisch sind Satzung, Gesellschaftsregister, Anteilsscheine, Beschlüsse, Certificates of Incumbency und Vollmachten.
Muss eine Bescheinigung von Companies House notariell beglaubigt werden?
Meist nicht. Bescheinigungen von Companies House können direkt apostilliert werden. Die notarielle Beglaubigung ist vor allem für Dokumente gedacht, die die Gesellschaft selbst unterzeichnet hat.
Gilt der Preis von 110 £ pro Dokument?
Ja. 110 £ gelten für ein beglaubigtes Dokument. Brauchen Sie mehrere, nennen wir Ihnen vorab den Gesamtpreis.
Passende Leistungen
Apostille für britische Firmendokumente
Apostille des FCDO für Ihre UK-Firmendokumente, damit Banken und Behörden im Ausland sie anerkennen.
Certificate of Incumbency
Unterzeichnete Bescheinigung über Directors, Secretary und Gesellschafter Ihrer Firma – für Banken und Partner im Ausland.
Certificate of Good Standing
Offizielle Bescheinigung von Companies House, dass Ihre UK-Gesellschaft besteht und ihre Meldungen aktuell sind.
Internationaler Dokumentenkurier
Internationaler Kurierversand Ihrer Firmendokumente mit Sendungsverfolgung in fast jedes Land.