Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: Für 1.500 £ inkl. MwSt. gründen wir eine britische Private Limited Company für Gründer, die außerhalb des Vereinigten Königreichs leben, inklusive der Companies-House-Gebühr von 100 £. Sie erhalten die vollständige Gründung, einen eingetragenen Sitz und eine Zustelladresse im Vereinigten Königreich, die Identitätsprüfung aus der Ferne durch uns als Companies House ACSP, das Scannen und Weiterleiten Ihrer Post sowie Kontakte zu Banking-Anbietern. Eine Reise ins Vereinigte Königreich ist nicht nötig. Die Eintragung erfolgt meist innerhalb von 24 Stunden, nachdem die Identitätsprüfungen abgeschlossen sind.
Leistungsumfang
- Die staatliche Gebühr von 100 £, die Companies House für die Eintragung einer neuen Gesellschaft verlangt. Sie ist in unserem Preis bereits enthalten – es fällt nichts zusätzlich an.
- Wir prüfen Ihren Wunschnamen im Register von Companies House und anhand der Namensregeln und schlagen Alternativen vor, falls er vergeben ist oder genehmigt werden muss.
- Die offizielle Urkunde von Companies House, die belegt, dass Ihre Gesellschaft existiert – mit Name, Nummer und Gründungsdatum.
- Das Memorandum hält fest, wer die Gesellschaft gegründet hat; die Satzung (Articles) ist ihr Regelwerk – wie die Directors entscheiden, wie Anteile funktionieren und mehr.
- Ein Dokument für jeden Gesellschafter, das zeigt, wie viele Anteile er hält. Sie brauchen es oft für die Kontoeröffnung oder als Eigentumsnachweis.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Verzeichnisse jeder Gesellschaft: Gesellschafter, Directors, Personen mit maßgeblichem Einfluss und mehr. Wir legen sie für Sie an.
- Jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss muss ihre Identität bei Companies House bestätigen. Als zugelassener Dienstleister (ACSP) erledigen wir das für Sie aus der Ferne und geben Ihnen Ihren persönlichen Code.
- Ein sechsstelliger Code von Companies House, der bei Online-Meldungen wie die Unterschrift Ihrer Gesellschaft funktioniert. Bewahren Sie ihn sicher auf.
- Wir melden Ihre neue Gesellschaft bei HMRC zur Corporation Tax (Körperschaftsteuer) an, damit Sie von Anfang an Steuern auf Gewinne zahlen können.
- Verfolgen Sie Ihren Auftrag, tragen Sie die Gesellschaftsdaten ein, laden Sie Ihre Unterlagen herunter und schreiben Sie unserem Team – alles an einem Ort. Und fragen Sie uns, solange Sie Kunde sind.
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Personen hinter einer Gesellschaft (britische Geldwäschevorschriften). Wir erledigen sie im Rahmen Ihres Auftrags.
- Verfolgen Sie Ihren Auftrag, tragen Sie die Gesellschaftsdaten ein, laden Sie Ihre Unterlagen herunter und schreiben Sie unserem Team – alles an einem Ort. Und fragen Sie uns, solange Sie Kunde sind.
- Die offizielle Adresse Ihrer Gesellschaft im öffentlichen Register, an die Companies House und HMRC Post schicken. Unsere Adresse schützt Ihre Privatanschrift; amtliche Post scannen wir und senden sie per E-Mail.
- Die Adresse, die für jeden Director öffentlich statt der Privatadresse angezeigt wird. Ihre Privatadresse wird Companies House trotzdem gemeldet, bleibt aber vertraulich.
- Jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss muss ihre Identität bei Companies House bestätigen. Als zugelassener Dienstleister (ACSP) erledigen wir das für Sie aus der Ferne und geben Ihnen Ihren persönlichen Code.
- Post-Scan und Weiterleitung
- Kontakt zu Anbietern von Geschäftskonten und Zahlungsdiensten
Kann ich eine britische Limited gründen, ohne im Vereinigten Königreich zu wohnen?
Ja. Das britische Recht verlangt nicht, dass Directors oder Gesellschafter im Vereinigten Königreich leben oder britische Staatsbürger sind. Eine Gesellschaft braucht mindestens einen Director, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist, sowie einen eingetragenen Sitz im Vereinigten Königreich.
Schwierig wird es aus dem Ausland eher praktisch: eine britische Adresse, Identitätsprüfungen, der Empfang offizieller Post und die Eröffnung eines Bankkontos. Genau dafür ist dieses Paket gedacht.
Was das Paket enthält
- Vollständige Gründung inklusive der Companies-House-Gebühr von 100 £, digitaler Unterlagen, Anmeldung zur Corporation Tax bei HMRC und unbegrenztem Support. Die komplette Liste finden Sie beim Digitalpaket.
- Eingetragener Sitz im Vereinigten Königreich. Die offizielle Anschrift Ihrer Gesellschaft, an die Companies House und HMRC schreiben.
- Zustelladresse für Directors. Die öffentliche Korrespondenzadresse jedes Directors – Ihre Wohnadresse im Ausland bleibt aus dem öffentlichen Register.
- Identitätsprüfung aus der Ferne. Als Companies House ACSP prüfen wir die Identität jedes Directors und jedes wirtschaftlich Berechtigten (PSC) selbst – bequem aus Ihrem Land, als Teil Ihrer Bestellung.
- Post-Scan und Weiterleitung. Wir öffnen offizielle Post, scannen sie für Sie und leiten Originale bei Bedarf weiter. Siehe Postbearbeitung und Weiterleitung.
- Kontakte zu Banken. Wir stellen den Kontakt zu Anbietern von Geschäftskonten und Zahlungsdiensten her, die mit Gesellschaften arbeiten, deren Directors im Ausland leben.
Identitätsprüfung aus dem Ausland
Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jeder wirtschaftlich Berechtigte seine Identität bei Companies House bestätigen. Als bei Companies House registrierter Authorised Corporate Service Provider (ACSP) erledigen wir diese Prüfung für Sie – aus der Ferne und als Teil Ihrer Bestellung. Sie müssen sich nicht selbst über GOV.UK One Login prüfen lassen, können es aber, wenn Sie möchten. Nach der Prüfung erhält jede Person ihren persönlichen Code von Companies House, den wir für die Gründung verwenden.
Zum Geschäftskonto
Viele Gründer wählen eine britische Gesellschaft, um in Pfund und mit britischen Kunden zu handeln. Banken entscheiden selbst und prüfen eigenständig, besonders bei Directors außerhalb des Vereinigten Königreichs. Wir können nicht garantieren, dass eine Bank oder ein Zahlungsanbieter ein Konto für Ihre Gesellschaft eröffnet. Wir stellen Ihnen aber Anbieter vor, die Directors ohne britischen Wohnsitz akzeptieren, und helfen bei den üblicherweise verlangten Unterlagen.
Wo zahlt meine Gesellschaft Steuern?
Eine im Vereinigten Königreich eingetragene Gesellschaft gilt normalerweise als dort steuerlich ansässig und muss sich bei HMRC zur Corporation Tax anmelden. Die steuerliche Ansässigkeit hängt aber auch davon ab, von wo aus die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird (Ort der Geschäftsleitung). Führen die Directors die Gesellschaft aus einem anderen Land, kann auch dieses Land sie als steuerlich ansässig behandeln. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt dann, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Zusätzlich kann im Wohnsitzland eine Betriebsstätte entstehen.
Auch Ihre persönliche Steuer hängt von Ihrem Wohnsitzland ab. Sprechen Sie vor dem Geschäftsstart mit einem Steuerberater in Ihrem Land. Wir leisten keine Steuerberatung.
Wichtig für Gründer mit Wohnsitz in Deutschland
Seit dem Brexit genießt eine britische Limited in Deutschland keine Niederlassungsfreiheit nach EU-Recht mehr. Wird sie tatsächlich von Deutschland aus geleitet (Verwaltungssitz in Deutschland), behandeln deutsche Gerichte sie nicht als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, sondern – je nach Zahl der Gesellschafter – als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen. Die Folge kann eine persönliche, unbeschränkte Haftung der Gesellschafter sein — deutsche Gerichte haben das mehrfach so entschieden. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln.
Eine britische Ltd eignet sich daher vor allem, wenn die Geschäftsleitung tatsächlich im Vereinigten Königreich stattfindet oder die Gesellschaft dort ihr Geschäft betreibt. Lassen Sie Ihr Vorhaben unbedingt vorab von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater in Ihrem Land prüfen.
Sanktionen und Geldwäscheprüfung
Wir müssen jeden Kunden mit den britischen Sanktionslisten abgleichen und Geldwäscheprüfungen durchführen. Für Personen oder Unternehmen, die britischen Sanktionen unterliegen, oder für Unternehmen, die einer sanktionierten Person gehören oder von ihr kontrolliert werden, können wir nicht tätig werden. Vor Beginn können wir zusätzliche Unterlagen anfordern, etwa einen Adressnachweis oder einen Nachweis über die Herkunft der Mittel.
So läuft die Gründung ab
- Sie prüfen Ihren Wunschnamen und bezahlen online.
- Sie schicken uns Ausweisdokumente für unsere eigene Geldwäscheprüfung.
- Als Companies House ACSP prüfen wir die Identität jedes Directors und jedes wirtschaftlich Berechtigten (PSC) selbst – aus der Ferne, als Teil Ihrer Bestellung – und geben jeder Person ihren persönlichen Code von Companies House. Wer möchte, kann die Prüfung stattdessen selbst über GOV.UK One Login erledigen.
- Wir gründen die Gesellschaft mit unseren britischen Adressen.
- Sie erhalten Ihre Unterlagen per E-Mail; wir richten den Post-Scan ein und stellen die Kontakte zu Banken her.
Was Sie uns liefern müssen
- Den gewünschten Firmennamen und eine Beschreibung des Geschäfts
- Einen gültigen Reisepass für jeden Director und wirtschaftlich Berechtigten
- Einen Adressnachweis (zum Beispiel eine aktuelle Versorgerrechnung oder einen Kontoauszug)
- Namen der Gesellschafter und Anzahl ihrer Anteile
- Eine eingetragene E-Mail-Adresse, über die Companies House die Gesellschaft kontaktiert
Häufige Fragen
Muss ich für die Gründung nach Großbritannien reisen?
Nein. Der gesamte Ablauf lässt sich aus der Ferne erledigen – auch die Identitätsprüfung, die wir als Companies House ACSP für Sie durchführen.
Kann ein Ausländer Director einer britischen Gesellschaft sein?
Ja. Directors und Gesellschafter können jede Staatsangehörigkeit haben und überall auf der Welt leben. Mindestens ein Director muss eine natürliche Person ab 16 Jahren sein.
Eröffnen Sie ein britisches Bankkonto für meine Gesellschaft?
Wir stellen den Kontakt zu Banken und Zahlungsanbietern her, die mit Directors ohne britischen Wohnsitz arbeiten. Jeder Anbieter entscheidet aber selbst; eine Kontoeröffnung können wir nicht garantieren.
Zahlt meine Gesellschaft Steuern in Großbritannien oder in meinem Land?
Das hängt davon ab, von wo aus die Gesellschaft geleitet wird, und vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ihrem Land. Lassen Sie sich bitte von einem Steuerberater an Ihrem Wohnort beraten.
Gibt mir eine britische Gesellschaft das Recht, in Großbritannien zu leben oder zu arbeiten?
Nein. Eigentum an oder Leitung einer britischen Gesellschaft verschafft keinerlei Aufenthaltsrechte. Visa sind eine separate Angelegenheit des britischen Home Office.
Arbeiten Sie mit Kunden aus jedem Land?
Wir arbeiten mit Gründern aus vielen Ländern, können aber nicht für Personen tätig werden, die britischen Sanktionen unterliegen. Alle Kunden müssen unsere Geldwäscheprüfung bestehen.
Kann ich als in Deutschland wohnhafter Gründer eine britische Limited führen?
Gründen können Sie sie problemlos. Leiten Sie die Ltd aber tatsächlich von Deutschland aus, wird sie dort seit dem Brexit nicht als Kapitalgesellschaft anerkannt, und die Gesellschafter können persönlich haften. Klären Sie Ihr Modell vorab mit einem Anwalt oder Steuerberater in Deutschland.
Muss ich die Limited auch in Deutschland anmelden?
Das hängt davon ab, ob die Gesellschaft in Deutschland tätig wird. Wer in Deutschland eine Niederlassung betreibt, muss in der Regel ein Gewerbe anmelden und die Zweigniederlassung ins Handelsregister eintragen lassen; dazu kommen steuerliche Meldepflichten beim Finanzamt. Ihr Steuerberater oder die IHK sagt Ihnen, was für Sie gilt.
Ist der Service auf Deutsch verfügbar und wie bezahle ich?
Unsere Website gibt es auf Deutsch; die offiziellen Unterlagen von Companies House sind auf Englisch. Bezahlt wird online, etwa per Kredit- oder Debitkarte oder mit den weiteren im Bestellvorgang angezeigten Zahlungsarten unseres Zahlungsanbieters Mollie.
Passende Leistungen
Digitales Gründungspaket
Online-Gründung mit digitalen Unterlagen – der einfachste Weg zur eigenen britischen Limited.
Eingetragener Sitz (Registered Office Address)
Unsere Adresse in Edinburgh oder im Zentrum Londons als offizieller Sitz Ihrer Ltd – mit Scan Ihrer Behördenpost.
Postbearbeitung und Postweiterleitung
Wir nehmen Ihre Firmenpost an, scannen sie am selben Tag und leiten Originale weltweit weiter.
Firmengründung in der EU (Malta, Litauen, Estland, Lettland)
Gründen Sie eine Gesellschaft in Malta, Litauen, Estland oder Lettland – über unsere bewährten Partner vor Ort.