Diese Informationen sind zu Ihrer Orientierung übersetzt. Rechtlich verbindliche Dokumente werden auf Englisch erstellt.
Kurz gesagt: Für 190 £ inkl. MwSt. lassen wir ein britisches Firmendokument von der Legalisation Office des FCDO (britisches Außenministerium) mit einer Apostille versehen. Die Apostille bestätigt, dass Unterschrift, Siegel oder Stempel auf dem Dokument echt sind – so wird es in den Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens anerkannt, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Wir bestellen oder beglaubigen das Dokument, reichen es ein und senden es Ihnen zurück, meist innerhalb von drei Wochen, je nach Bearbeitungszeit des FCDO.
Leistungsumfang
- Klärung, was das Empfängerland oder die Stelle verlangt
- Bestellung der offiziellen Bescheinigung oder beglaubigten Kopie bei Companies House, falls nötig
- Beglaubigung durch einen Solicitor oder Notar, wo erforderlich
- Einreichung bei der FCDO Legalisation Office
- Apostille-Gebühr des FCDO
- Rücksendung des apostillierten Dokuments per Post
- Statusmeldungen per E-Mail
- Support per E-Mail und Telefon
Was eine Apostille ist
Eine Apostille ist eine amtliche Bestätigung, die die Legalisation Office des Foreign, Commonwealth and Development Office (FCDO), also des britischen Außenministeriums, an einem britischen Dokument anbringt. Sie bestätigt, dass Unterschrift, Siegel oder Stempel auf dem Dokument echt sind. Sie bestätigt nicht, dass der Inhalt richtig ist.
Staaten, die dem Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, erkennen die Apostille als Nachweis an, dass ein britisches Dokument echt ist. Dazu gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz. Ohne Apostille lehnen ausländische Banken, Notare und Register britische Dokumente häufig ab.
Wer eine Apostille braucht
Sie brauchen meist eine Apostille, wenn Sie ein Dokument Ihrer britischen Gesellschaft im Ausland verwenden, zum Beispiel um:
- im Ausland ein Bankkonto für Ihre UK-Gesellschaft zu eröffnen;
- eine Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft Ihrer UK-Gesellschaft anzumelden, etwa beim Handelsregister in Deutschland;
- einer ausländischen Behörde nachzuweisen, wem die Gesellschaft gehört und wer sie führt;
- im Ausland Verträge, Ausschreibungen oder Immobiliengeschäfte zu unterzeichnen.
Welche Dokumente wir apostillieren lassen
- Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) oder Certificate of Good Standing von Companies House
- Beglaubigte Kopien von Memorandum und Satzung (Articles of Association)
- Beglaubigte Kopien von Eintragungen aus dem Register von Companies House
- Anteilsscheine, Register, Beschlüsse und Certificates of Incumbency – das sind Dokumente der Gesellschaft selbst, die zuerst von einem Solicitor oder Notar beglaubigt werden müssen
Bescheinigungen von Companies House können direkt zum FCDO. Dokumente, die nur die Gesellschaft unterzeichnet hat, etwa ein Anteilsschein, müssen zuerst von einer britischen Amtsperson wie einem Solicitor oder Notar beglaubigt werden. Der Preis von 190 £ gilt für ein Dokument. Ist eine notarielle Beglaubigung als eigener Schritt nötig, sagen wir es Ihnen, bevor wir beginnen.
So funktioniert es
- Sie sagen uns, welche Dokumente Sie brauchen und für welches Land.
- Wir klären, ob die Empfängerstelle ein Original, eine beglaubigte Kopie oder eine Übersetzung verlangt.
- Wir bestellen die offiziellen Dokumente bei Companies House oder organisieren die Beglaubigung.
- Wir reichen die Dokumente bei der FCDO Legalisation Office ein.
- Ist die Apostille angebracht, senden wir Ihnen die Dokumente per Post oder per internationalem Kurier.
Länder außerhalb des Apostille-Übereinkommens
Eine Apostille wird nur in Vertragsstaaten des Übereinkommens anerkannt. Einige Länder gehören nicht dazu. Dort braucht das Dokument meist einen zusätzlichen Schritt: die Legalisation durch die Botschaft oder das Konsulat dieses Landes im UK, nach dem Schritt beim FCDO. Regeln, Gebühren und Fristen der Botschaften sind unterschiedlich. Fragen Sie bei der Stelle nach, die das Dokument verlangt, und nennen Sie uns das Land vor der Bestellung.
Übersetzung für Deutschland
Deutsche Behörden, Notare und das Handelsregister verlangen zu englischen Dokumenten oft zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche. Fragen Sie vorher nach, ob die Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer stammen muss, und ob sie vor oder nach der Apostille angefertigt werden soll.
Was Sie uns geben
- Name und Nummer der Gesellschaft
- Welche Dokumente Sie brauchen und wie viele Exemplare
- Das Land, in dem sie verwendet werden, und wenn möglich den genauen Wortlaut der Anforderung
- Ihre Lieferadresse
Häufige Fehler
- Eine Apostille auf einer einfachen Kopie oder einem Ausdruck bestellen. Es muss eine offizielle Bescheinigung oder eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie sein.
- Vergessen, dass manche Länder zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung verlangen. Prüfen Sie das zuerst.
- Annehmen, dass jedes Land Apostillen anerkennt. Manche verlangen zusätzlich eine Legalisation durch die Botschaft.
Häufige Fragen
Was beweist eine Apostille?
Sie beweist, dass Unterschrift, Siegel oder Stempel auf einem britischen Dokument echt sind. Sie bestätigt nicht, dass der Inhalt des Dokuments wahr oder richtig ist.
Kann meine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) apostilliert werden?
Ja. Eine Bescheinigung von Companies House kann apostilliert werden. Wir bestellen eine offizielle Ausfertigung bei Companies House und reichen sie beim FCDO ein.
Erkennt Deutschland eine britische Apostille an?
Ja. Deutschland, Österreich und die Schweiz sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens und erkennen britische Apostillen an. Oft wird zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche verlangt.
Welche Länder erkennen eine Apostille an?
Die Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961. Andere Länder verlangen stattdessen eine Legalisation durch Botschaft oder Konsulat – fragen Sie uns vor der Bestellung.
Müssen meine Dokumente vor der Apostille notariell beglaubigt werden?
Nur Dokumente, die die Gesellschaft selbst unterzeichnet hat, etwa Anteilsscheine oder Beschlüsse. Bescheinigungen von Companies House brauchen vorher keinen Notar.
Wie lange dauert eine Apostille?
In der Regel bis zu 15 Werktage, je nach Dokument und Bearbeitungszeit des FCDO, zuzüglich Versand. Sagen Sie uns, wenn Sie eine Frist haben.
Gilt der Preis von 190 £ pro Dokument?
Ja. 190 £ gelten für ein apostilliertes Dokument. Brauchen Sie mehrere, nennen wir Ihnen vorab den Gesamtpreis.
Passende Leistungen
Certificate of Good Standing
Offizielle Bescheinigung von Companies House, dass Ihre UK-Gesellschaft besteht und ihre Meldungen aktuell sind.
Notarielle Beglaubigung von Firmendokumenten
Notarielle Beglaubigung Ihrer UK-Firmendokumente für Banken, Behörden und Geschäftspartner im Ausland.
Certificate of Incumbency
Unterzeichnete Bescheinigung über Directors, Secretary und Gesellschafter Ihrer Firma – für Banken und Partner im Ausland.
Internationaler Dokumentenkurier
Internationaler Kurierversand Ihrer Firmendokumente mit Sendungsverfolgung in fast jedes Land.