Kurz gesagt: Eine britische Limited braucht eine Registered Office Address (Geschäftssitz) und eine registrierte E-Mail-Adresse. Jeder Director braucht eine Zustellanschrift (Service Address), und eventuell möchten Sie zusätzlich eine eigene Geschäftsadresse für Kunden und Post. Geschäftssitz und Zustellanschrift erscheinen im öffentlichen Register, deshalb nutzen viele Gründer die Adresse eines Anbieters, um ihr Zuhause zu schützen.
Wenn Sie eine britische Limited gründen, werden mehrere Adressen abgefragt. Sie haben unterschiedliche Aufgaben, und einige davon sind öffentlich. Wer sie von Anfang an richtig wählt, spart Zeit und schützt seine Privatsphäre.
1. Registered Office Address (Geschäftssitz)
Das ist die offizielle Adresse Ihrer Firma. Companies House und HMRC schicken offizielle Schreiben dorthin, und sie erscheint im öffentlichen Register.
Die Regeln:
- Sie muss eine „Appropriate Address“ (geeignete Adresse) sein. Dort zugestellte Post muss also eine Person erreichen, die für die Firma handelt, und der Empfang muss bestätigt werden können.
- Sie darf kein Postfach sein.
- Sie muss im selben Landesteil des Vereinigten Königreichs liegen, in dem die Firma registriert ist: England und Wales, Schottland oder Nordirland. Eine schottische Firma braucht einen Geschäftssitz in Schottland.
- Sie muss nicht der Ort sein, an dem Sie arbeiten.
Stellt Companies House fest, dass die Adresse nicht geeignet ist, kann es die Firma auf eine Standardadresse umstellen, und die Firma muss das Problem beheben.
Viele Inhaber nutzen die Adresse eines Anbieters, damit ihre Privatadresse nicht veröffentlicht wird. Siehe unseren Service Registered Office Address.
2. Registrierte E-Mail-Adresse
Seit März 2024 muss jede Firma Companies House eine registrierte E-Mail-Adresse nennen. Sie wird nicht im öffentlichen Register angezeigt. Companies House nutzt sie, um die Firma zu kontaktieren. E-Mails dorthin müssen eine Person erreichen, die für die Firma handelt. Es kann die E-Mail eines Directors oder eines Dienstleisters sein.
3. Zustellanschrift des Directors (Service Address)
Jeder Director muss eine Zustellanschrift angeben. Dorthin können ihm persönlich offizielle Dokumente geschickt werden, und sie ist öffentlich.
Directors geben zusätzlich ihre gewöhnliche Wohnanschrift an, die aber vertraulich bleibt. Nutzen Sie Ihr Zuhause als Zustellanschrift, wird Ihre Privatadresse öffentlich. Eine Zustellanschrift für Directors verhindert das.
Dasselbe gilt für Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs), die ebenfalls eine Zustellanschrift angeben.
4. Geschäftsadresse (Trading Address)
Das ist der Ort, an dem Sie tatsächlich Geschäfte machen, oder die Adresse, die Kunden auf Ihrer Website, Ihren Rechnungen und in der Werbung sehen. Sie kann mit dem Geschäftssitz identisch sein, muss es aber nicht.
Möglichkeiten sind:
- Ihr Laden, Ihre Werkstatt oder Ihr Büro.
- Ein virtuelles Büro mit professioneller Adresse und oft Postbearbeitung. Siehe unser Virtuelles Büro in London und Virtuelles Büro in Edinburgh.
- Ihr Zuhause, wenn Sie damit einverstanden sind, dass Kunden es sehen.
5. Korrespondenz- und Weiterleitungsadresse
Wenn Sie die Adresse eines Anbieters nutzen, brauchen Sie einen Ort, an den die Post weitergeleitet wird. Er kann überall auf der Welt liegen – auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Unser Service Postbearbeitung und Weiterleitung scannt oder leitet Ihre Briefe weiter.
Wenn Sie außerhalb Großbritanniens wohnen
Als Director mit Wohnsitz im Ausland können Sie Ihre ausländische Adresse als Zustellanschrift angeben, sie wird dann aber öffentlich. Der Geschäftssitz muss dagegen immer in Großbritannien liegen. Bedenken Sie außerdem: Eine britische Adresse ändert nichts daran, wo die Firma tatsächlich geführt wird – das entscheidet unter anderem darüber, wo sie steuerpflichtig ist. Lassen Sie sich dazu von einem Steuerberater in Ihrem Land beraten.
Schneller Vergleich
- Geschäftssitz (Registered Office) – Pflicht, öffentlich, muss im richtigen Landesteil liegen, kein Postfach.
- Registrierte E-Mail – Pflicht, vertraulich.
- Zustellanschrift – Pflicht für jeden Director und jede PSC, öffentlich.
- Wohnanschrift – Pflicht für jeden Director, vertraulich.
- Geschäftsadresse – optional, frei wählbar.
Häufige Fehler
- Die Privatadresse „erst einmal“ nutzen. Steht sie einmal im öffentlichen Register, zeigen ältere Einreichungen sie weiterhin, und die spätere Entfernung erfordert zusätzliche Schritte.
- Ein Postfach als Geschäftssitz verwenden. Das ist nicht erlaubt.
- Eine Adresse im falschen Landesteil wählen, etwa eine Londoner Adresse für eine schottische Firma.
- Vergessen, Companies House einen Umzug zu melden. Änderungen müssen eingereicht werden.
So hilft Ihnen Form My Company
Regeln Sie alle Adressen mit einer Bestellung. Unser Privacy Package enthält für das erste Jahr einen Geschäftssitz in London oder Edinburgh und eine Zustellanschrift für Directors sowie eine virtuelle Geschäftsadresse. Sie können jede Adresse auch einzeln buchen. Wir stellen sicher, dass die Adressen in Ihrem Antrag den Regeln von Companies House entsprechen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Privatadresse als Geschäftssitz nutzen?
Ja, wenn sie eine geeignete Adresse im selben Landesteil wie die Firma ist. Sie erscheint dann aber im öffentlichen Register.
Ist die registrierte E-Mail-Adresse öffentlich?
Nein. Companies House nutzt sie, um die Firma zu kontaktieren, zeigt sie aber nicht im öffentlichen Register.
Kann ein Postfach der Geschäftssitz sein?
Nein. Seit März 2024 muss der Geschäftssitz eine geeignete Adresse sein, Postfächer sind nicht erlaubt.
Was ist der Unterschied zwischen Geschäftssitz und Zustellanschrift?
Der Geschäftssitz ist die offizielle Adresse der Firma. Die Zustellanschrift ist die Adresse, an die einem einzelnen Director oder einer PSC offizielle Dokumente geschickt werden. Beide sind öffentlich.
Kann ich als Director in Deutschland eine britische Zustellanschrift nutzen?
Ja. Directors können überall wohnen und eine britische Zustellanschrift, etwa unsere, verwenden. Ihre Wohnanschrift bleibt vertraulich.