Kurz gesagt: Companies House ist das britische Handelsregister (Registrar of Companies). Es registriert neue Firmen, führt das öffentliche Register mit Firmenangaben, nimmt Einreichungen wie Jahresabschlüsse und Confirmation Statements entgegen, prüft die Identität von Directors und PSCs und kann Angaben hinterfragen, zurückweisen oder entfernen. Steuern zieht es nicht ein – das ist Aufgabe von HMRC.
Jede britische Limited steht vom Tag ihrer Gründung bis zu ihrer Auflösung in Verbindung mit Companies House. Wer weiß, was Companies House tut – und was nicht –, bleibt leichter auf der sicheren Seite.
Was Companies House ist
Companies House ist eine Exekutivagentur der britischen Regierung – vergleichbar mit dem Handelsregister in Deutschland, aber zentral organisiert. Es hat Standorte im ganzen Vereinigten Königreich und führt alle drei britischen Firmenregister: England und Wales, Schottland sowie Nordirland.
Die wichtigsten Aufgaben
1. Firmen registrieren
Companies House gründet (inkorporiert) neue Firmen und LLPs. Wird ein Antrag angenommen, stellt es eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) mit Firmennamen und Registernummer aus. Die Gebühr für eine normale Online-Gründung beträgt 100 £.
2. Das öffentliche Register führen
Jeder kann das Register kostenlos durchsuchen. Es zeigt für jede Firma:
- Name, Nummer und Adresse des Geschäftssitzes;
- Namen, Zustellanschriften, Staatsangehörigkeit sowie Geburtsmonat und -jahr der Directors;
- Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs);
- eingereichte Jahresabschlüsse, Confirmation Statements und andere Dokumente;
- SIC-Codes, die die Tätigkeit beschreiben.
Wohnanschriften und die registrierte E-Mail-Adresse werden nicht veröffentlicht.
3. Einreichungen entgegennehmen
Firmen müssen Companies House während ihres Bestehens Angaben schicken, unter anderem:
- ein Confirmation Statement mindestens alle 12 Monate (online 50 £);
- den Jahresabschluss (der erste ist 21 Monate nach der Gründung fällig, danach jeweils 9 Monate nach Geschäftsjahresende);
- Änderungen bei Directors, PSCs, Geschäftssitz, Gesellschaftskapital und Satzung.
4. Identitäten prüfen
Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jede neue PSC die Identität bei Companies House bestätigen – über GOV.UK One Login oder einen Authorised Corporate Service Provider. Bestehende Directors und PSCs tun das innerhalb einer Übergangsfrist, die um den 18. November 2026 endet.
5. Prüfen und durchsetzen
Nach dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 kann Companies House Angaben hinterfragen, Nachweise verlangen, Einreichungen zurückweisen und falsche oder irreführende Angaben entfernen. Es verhängt außerdem Verspätungsstrafen für Jahresabschlüsse und kann manche Straftaten verfolgen.
6. Firmen löschen und wiederherstellen
Companies House löscht Firmen, die eine freiwillige Löschung (Voluntary Strike-off, online 13 £) beantragen, und kann Firmen löschen, die offenbar nicht mehr tätig sind. Eine gelöschte Firma kann manchmal per Administrative Restoration (Gebühr 341 £) oder per Gerichtsbeschluss wiederhergestellt werden.
Was Companies House nicht tut
- Es zieht keine Steuern ein. Corporation Tax, VAT und PAYE laufen über HMRC.
- Es gibt keine Rechts- oder Unternehmensberatung.
- Es prüft nicht, ob Ihr Firmenname eine Marke verletzt. Es prüft nur bestimmte Regeln, etwa ob ein Name mit einem bereits eingetragenen identisch ist.
- Es erstellt nicht Ihren Jahresabschluss.
Companies House und HMRC
Ihre Firma reicht Jahresabschlüsse bei beiden Stellen ein, und sie tauschen einige Informationen aus. Sie sind aber getrennt: Sie melden die Firma innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftsbeginn bei HMRC zur Corporation Tax an und reichen bei HMRC eine eigene Company Tax Return ein.
Sie leben im Ausland?
Alle Einreichungen bei Companies House laufen online, und die Identitätsprüfung ist auch aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz möglich. Die Kommunikation erfolgt allerdings ausschließlich auf Englisch, und Schreiben gehen an den britischen Geschäftssitz. Ein Dienstleister vor Ort hilft, keine Frist zu verpassen.
Das Register selbst nutzen
Der kostenlose Dienst „Find and update company information“ auf GOV.UK ist nicht nur für Ihre eigene Firma nützlich. Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder auf Rechnung liefern, können Sie prüfen:
- ob eine Lieferanten- oder Kundenfirma existiert und aktiv ist;
- wer ihre Directors und PSCs sind;
- ob ihre Jahresabschlüsse und Confirmation Statements aktuell sind;
- ob eine Löschung geplant ist oder andere Warnhinweise vorliegen.
Sie können eine Firma auch „folgen“ und erhalten E-Mail-Benachrichtigungen, wenn sie etwas Neues einreicht.
Übliche Gebühren von Companies House (online)
- Gründung: 100 £
- Confirmation Statement: 50 £
- Namensänderung: 20 £ (85 £ am selben Tag)
- Freiwillige Löschung: 13 £
- Administrative Restoration: 341 £
So hilft Ihnen Form My Company
Wir erledigen Ihre Einreichungen bei Companies House – von der Gründung bis zur jährlichen Compliance. Als Companies House ACSP können wir zudem die Identität von Directors und PSCs für Sie aus der Ferne bestätigen. Siehe unsere Services Confirmation Statement (190 £), Firmenauflösung (180 £) und Wiederherstellung einer Firma (950 £).
Häufige Fragen
Gehört Companies House zu HMRC?
Nein. Companies House ist eine eigene Regierungsagentur. Es führt das Firmenregister; HMRC ist für Steuern zuständig.
Sind die Angaben bei Companies House öffentlich?
Größtenteils ja. Namen, Zustellanschriften, eingereichte Jahresabschlüsse und PSC-Angaben sind öffentlich. Wohnanschriften und die registrierte E-Mail-Adresse nicht.
Was kostet die Gründung einer Firma bei Companies House?
Die Online-Gründungsgebühr beträgt 100 £.
Kann Companies House Angaben aus dem Register entfernen?
Ja. Seit dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 kann Companies House ungenaue oder irreführende Angaben hinterfragen, zurückweisen und entfernen.