Kurz gesagt: Um einen neuen Director zu bestellen, prüfen Sie Ihre Satzung, lassen die Bestellung vom Board (oder den Gesellschaftern) genehmigen, stellen sicher, dass der neue Director seine Identität bei Companies House bestätigt hat, und melden die Bestellung innerhalb von 14 Tagen bei Companies House. Seit dem 18. November 2025 kann die Bestellung erst eingereicht werden, wenn die Person einen persönlichen Code von Companies House hat.
Einen Director hinzuzufügen ist eine der häufigsten Änderungen in einer Gesellschaft. Vielleicht holen Sie einen Geschäftspartner, einen Vertreter eines Investors oder jemanden mit Fähigkeiten, die Ihnen fehlen. Der Ablauf ist einfach, aber es gibt rechtliche Schritte, die Sie einhalten müssen – und wegen der im November 2025 eingeführten Identitätsprüfung sollten Sie jetzt etwas weiter vorausplanen.
Wer Director sein kann
Ein Director muss eine natürliche Person sein und mindestens 16 Jahre alt. Er kann überall auf der Welt wohnen und muss kein britischer Staatsbürger sein. Eine Gesellschaft kann auch Corporate Directors (eine andere Gesellschaft) haben, aber jede Gesellschaft braucht mindestens einen Director, der eine natürliche Person ist.
Manche Personen dürfen keine Directors sein, etwa wer von einem Gericht disqualifiziert wurde oder sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befindet (sofern kein Gericht es erlaubt). Im Zweifel lassen Sie sich das von der Person bestätigen und prüfen das öffentliche Register disqualifizierter Directors.
Schritt für Schritt: einen Director bestellen
- Prüfen Sie Ihre Satzung (Articles of Association). Die meisten Gesellschaften nutzen die Model Articles, nach denen die bestehenden Directors (das Board) einen neuen Director bestellen können, oder die Gesellschafter per Ordinary Resolution. Manche individuellen Satzungen enthalten andere Regeln, etwa eine Höchstzahl von Directors oder die Zustimmung der Gesellschafter.
- Genehmigen Sie die Bestellung. Halten Sie eine Board-Sitzung ab oder unterschreiben Sie einen schriftlichen Beschluss, der die Bestellung und das Anfangsdatum genehmigt. Bewahren Sie Protokoll oder Beschluss bei Ihren Gesellschaftsunterlagen auf.
- Holen Sie Zustimmung und Angaben der Person ein. Sie brauchen den vollständigen Namen, frühere Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Wohnsitzland, eine Zustellanschrift und die Wohnanschrift. Die Wohnanschrift erscheint nicht im öffentlichen Register.
- Stellen Sie sicher, dass die Identität bestätigt ist. Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director seine Identität bei Companies House bestätigen, bevor die Bestellung eingereicht wird. Das geht über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Form My Company ist ACSP und kann die Prüfung aus der Ferne erledigen. Nach der Verifizierung erhält die Person einen persönlichen Code, der für die Meldung nötig ist.
- Melden Sie die Bestellung bei Companies House. Reichen Sie die Bestellung (Formular AP01 für eine natürliche Person) innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestellungsdatum online oder auf Papier ein. Companies House erhebt dafür keine Gebühr.
- Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen. Seit dem 18. November 2025 müssen private Gesellschaften kein eigenes Register der Directors mehr führen – maßgeblich ist das Register von Companies House. Halten Sie trotzdem Ihre internen Unterlagen, etwa Protokolle und Kontaktdaten, auf dem neuesten Stand.
Was der Director vor dem Start wissen sollte
Das Amt des Directors bringt gesetzliche Pflichten mit sich. Nach dem Companies Act 2006 muss ein Director unter anderem im Rahmen der Befugnisse der Gesellschaft handeln, ihren Erfolg fördern, unabhängig urteilen, angemessene Sorgfalt walten lassen und Interessenkonflikte vermeiden. Ein neuer Director sollte vor seiner Zusage die Satzung, den letzten Jahresabschluss und eine etwaige Gesellschaftervereinbarung lesen.
Wird die Person außerdem mindestens 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder auf andere Weise maßgeblichen Einfluss haben, muss sie zusätzlich als Person mit maßgeblichem Einfluss (PSC) erfasst werden.
Wenn der neue Director in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt
Das ist ohne Weiteres möglich, und die Identitätsprüfung lässt sich vollständig online erledigen. Bedenken Sie aber: Trifft ein Director wesentliche Entscheidungen der Gesellschaft von seinem Wohnsitzland aus, kann das die steuerliche Ansässigkeit der Gesellschaft beeinflussen. Klären Sie das bei Bedarf mit einem Steuerberater.
Häufige Fehler
- Die 14-Tage-Frist verpassen. Eine verspätete Meldung ist eine Ordnungswidrigkeit, und das öffentliche Register ist falsch.
- Die Verifizierung bis zuletzt aufschieben. Bitten Sie den neuen Director, seine Identität zu bestätigen, sobald die Bestellung vereinbart ist. Online dauert das meist nur wenige Minuten, aber manche brauchen den Weg über die Post oder einen ACSP.
- Die Zustellanschrift vergessen. Sie ist öffentlich. Möchte der Director seine Privatadresse nicht mit der Gesellschaft verknüpfen, nutzen Sie eine separate Zustellanschrift, etwa unsere Zustellanschrift für Directors.
- Die Entscheidung nicht dokumentieren. Bewahren Sie Board-Protokoll oder schriftlichen Beschluss auf. Sie belegen, dass die Bestellung wirksam war.
Einen Director abberufen oder ersetzen
Scheidet gleichzeitig ein Director aus, melden Sie auch dessen Ausscheiden (Formular TM01) innerhalb von 14 Tagen. Eine Gesellschaft muss immer mindestens einen Director haben, der eine natürliche Person ist – ist der ausscheidende Director der einzige, muss die Bestellung des neuen zuerst wirksam sein.
So hilft Ihnen Form My Company
Unser Service Bestellung oder Rücktritt von Directors kostet 100 £. Wir erstellen den Board-Beschluss, melden die Änderung bei Companies House und aktualisieren Ihre Unterlagen. Als ACSP von Companies House bestätigen wir die Identität des neuen Directors aus der Ferne und geben ihm seinen persönlichen Code, damit die Bestellung nicht ins Stocken gerät. Brauchen Sie zusätzlich formelle Protokolle, sehen Sie sich Beschlüsse und Protokolle an.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit habe ich, um Companies House einen neuen Director zu melden?
Sie müssen Companies House innerhalb von 14 Tagen nach dem Bestellungsdatum informieren.
Muss ein neuer Director zuerst seine Identität bestätigen?
Ja. Seit dem 18. November 2025 muss ein neuer Director seine Identität bei Companies House bestätigen und einen persönlichen Code haben, bevor die Bestellung eingereicht werden kann.
Kann ein Director außerhalb des Vereinigten Königreichs wohnen?
Ja. Ein Director kann überall auf der Welt wohnen, auch in Deutschland. Er muss mindestens 16 Jahre alt sein und eine Zustellanschrift angeben, die im öffentlichen Register erscheint.
Erhebt Companies House eine Gebühr für die Bestellung eines Directors?
Nein. Companies House verlangt für die Meldung einer Director-Bestellung keine Gebühr.
Können Gesellschafter einen Director bestellen?
In der Regel ja. Nach den Model Articles können sowohl das Board als auch die Gesellschafter (per Ordinary Resolution) einen Director bestellen. Prüfen Sie Ihre eigene Satzung.