Kurz gesagt: Das Register of Members ist ein Verzeichnis, das jede britische Firma über ihre Mitglieder (Gesellschafter) führen muss. Bei einer Firma mit Anteilen zeigt es Name jedes Gesellschafters, gehaltene Anteile und deren Gattung, den eingezahlten Betrag sowie Beginn und Ende der Mitgliedschaft. Es ist der rechtliche Nachweis über das Eigentum an den Anteilen.
Was es ist
Jede im Vereinigten Königreich registrierte Firma muss nach Section 113 des Companies Act 2006 ein Register ihrer Mitglieder führen. Bei einer Company Limited by Shares sind die Mitglieder die Gesellschafter. Bei einer Company Limited by Guarantee sind es die Personen, die sich zur Garantie für die Firma verpflichtet haben.
Das Register ist wichtig, weil es der rechtliche Nachweis darüber ist, wer Mitglied ist. Eine Person wird Mitglied, sobald ihr Name ins Register eingetragen ist. Anteilszertifikate sind ein Beleg, aber bei einem Streit ist das Register der Ausgangspunkt.
Was das Register enthalten muss
Für jedes Mitglied muss das Register zeigen:
- Name und Adresse
- das Datum der Eintragung als Mitglied
- gegebenenfalls das Datum, an dem die Mitgliedschaft endete
Bei einer Firma mit Gesellschaftskapital muss es außerdem zeigen:
- die Anzahl der gehaltenen Anteile und, bei mehreren Gattungen, die Gattung jedes Anteils
- den eingezahlten (oder als eingezahlt geltenden) Betrag auf die Anteile
- die Anteilsnummern, falls die Anteile nummeriert sind
Werden Anteile gemeinsam gehalten, ist der Name jedes Mitinhabers einzutragen. Alte Einträge sollten mit dem Änderungsdatum erhalten bleiben, damit das Register die Historie zeigt.
Eine Firma mit nur einem Mitglied muss zusätzlich vermerken, dass sie nur ein Mitglied hat.
Wo es aufbewahrt wird
Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Sie führen Ihr eigenes Register am Geschäftssitz der Firma oder an einem anderen, Companies House gemeldeten Ort (einer sogenannten SAIL-Adresse – Single Alternative Inspection Location).
- Sie entscheiden sich, die Angaben stattdessen im öffentlichen Register bei Companies House zu führen. Private Companies können das wählen. Die Angaben werden dann über Einreichungen bei Companies House aktuell gehalten, und ein separates Register entfällt.
Die meisten kleinen Firmen führen ihr eigenes Register, oft digital, zusammen mit den anderen gesetzlichen Registern.
Wer es einsehen darf
Mitglieder können das Register kostenlos einsehen. Auch andere Personen können Einsicht oder eine Kopie verlangen, meist gegen Gebühr, müssen aber Namen, Adresse und Zweck ihrer Anfrage angeben. Hält die Firma eine Anfrage nicht für berechtigt, kann sie ein Gericht anrufen.
Das ist ein Grund, warum viele in Firmenunterlagen lieber eine Zustellanschrift als ihre Privatadresse verwenden.
Zusammenhang mit anderen Registern und Einreichungen
Zu den gesetzlichen Registern einer Firma gehören meist:
- Register of Members (Gesellschafterregister)
- Register der Directors (und ihrer Wohnanschriften)
- Register der Secretaries, falls vorhanden
- Register der Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSC-Register)
- Register der Sicherheiten (Charges), für manche ältere Sicherheiten
Änderungen bei Gesellschaftern werden Companies House mit dem nächsten Confirmation Statement gemeldet. Neue Anteilsausgaben werden innerhalb eines Monats mit dem Formular SH01 gemeldet. Änderungen bei PSCs sind innerhalb von 14 Tagen zu melden.
So halten Sie es aktuell
Aktualisieren Sie das Register immer, wenn:
- neue Anteile ausgegeben werden
- Anteile übertragen werden
- sich Name oder Adresse eines Mitglieds ändern
- Anteile zurückgekauft oder eingezogen werden
- ein Mitglied stirbt und seine Anteile auf jemand anderen übergehen
Das Register nicht zu führen ist nach britischem Recht eine Straftat (Offence) der Firma und jedes verantwortlichen Officers und kann mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Nachweis der Beteiligung im Ausland
Banken, Notare oder Behörden in Deutschland, Österreich oder der Schweiz verlangen oft einen Nachweis, wem die Anteile Ihrer Limited gehören. Ein aktueller Auszug aus dem Register of Members, gegebenenfalls beglaubigt und mit Apostille, ist dafür meist der richtige Beleg.
Häufige Fehler
- Nach der Gründung nie ein Register anlegen.
- Anteilszertifikate aktualisieren, aber nicht das Register.
- Die Historie früherer Mitglieder verlieren.
- Vergessen, gleichzeitig die PSC-Angaben zu aktualisieren.
So hilft Ihnen Form My Company
Führen Sie Ihre Register vom ersten Tag an richtig. Alle unsere Gründungspakete enthalten die Firmenregister, angelegt mit Ihren ersten Gesellschaftern. Ändern sich Ihre Gesellschafter, aktualisiert unser Service Anteilsausgabe und -übertragung (150 £) die Register, erstellt die Formulare und stellt neue Anteilszertifikate aus.
Häufige Fragen
Ist ein Register of Members gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Jede britische Firma muss nach Section 113 des Companies Act 2006 ein Register ihrer Mitglieder führen.
Wo wird das Register of Members aufbewahrt?
Am Geschäftssitz, an einer gemeldeten alternativen Einsichtsadresse (SAIL) oder – wenn eine Private Company das wählt – im zentralen Register bei Companies House.
Ist das Register of Members dasselbe wie das PSC-Register?
Nein. Das Register of Members listet alle Gesellschafter. Das PSC-Register listet nur Personen mit maßgeblichem Einfluss, etwa mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte.
Kann jeder das Register of Members einsehen?
Mitglieder können es kostenlos einsehen. Andere können Einsicht verlangen, meist gegen Gebühr, und müssen den Zweck ihrer Anfrage angeben.