Kurz gesagt: Für die Gründung einer UK Limited brauchen Sie einen Namen, einen eingetragenen Geschäftssitz und eine registrierte E-Mail-Adresse, Angaben zu mindestens einem Director und den Gesellschaftern, eine Kapitalaufstellung, einen SIC-Code, eine Satzung und die Erklärung, dass die Firma einem rechtmäßigen Zweck dient. Seit dem 18. November 2025 muss außerdem jeder Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss die eigene Identität bei Companies House bestätigen. Notar und Handelsregister wie bei einer GmbH sind nicht nötig.
Die Gründung einer Limited läuft größtenteils online – einen Notartermin wie bei der deutschen GmbH gibt es nicht. Sie brauchen aber die richtigen Angaben. Dieser Leitfaden zeigt, was Companies House abfragt und welche Unterlagen Sie nach der Eintragung erhalten.
Angaben zur Firma
- Firmenname. Er muss verfügbar sein und den Namensregeln entsprechen. Nutzen Sie unseren Namenscheck.
- Eingetragener Geschäftssitz (Registered Office). Eine „geeignete Adresse“ im selben Landesteil des UK wie die Firma (England und Wales, Schottland oder Nordirland). Kein Postfach. Eine Adresse in Deutschland, Österreich oder der Schweiz ist nicht möglich.
- Registrierte E-Mail-Adresse. Darüber kontaktiert Companies House die Firma. Sie wird nicht veröffentlicht.
- SIC-Code. Ein kurzer Code, der die Tätigkeit der Firma beschreibt – vergleichbar mit der deutschen WZ-Klassifikation. Sie können bis zu vier wählen.
- Erklärung zum rechtmäßigen Zweck. Die Gründungsgesellschafter bestätigen, dass die Firma einem rechtmäßigen Zweck dient.
Angaben zu den beteiligten Personen
Directors. Sie brauchen mindestens einen Director, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist. Directors können überall auf der Welt wohnen. Für jeden Director geben Sie an:
- vollständigen Namen und frühere Namen (etwa einen Geburtsnamen).
- Geburtsdatum.
- Staatsangehörigkeit und Beruf.
- Wohnsitzland.
- eine Zustellanschrift (öffentlich) und die Wohnanschrift (vertraulich).
Gesellschafter (Subscribers). Für jeden Gründungsgesellschafter geben Sie Namen, Adresse sowie Anzahl und Art der übernommenen Anteile an.
Personen mit maßgeblichem Einfluss (PSCs). Das sind zum Beispiel Personen, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten oder die Mehrheit der Directors bestellen können – vergleichbar mit den wirtschaftlich Berechtigten im deutschen Transparenzregister. Sie geben ihre Angaben und die Art der Kontrolle an.
Identitätsprüfung
Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jede PSC die eigene Identität bei Companies House bestätigen. Das geht über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP) wie Form My Company: Als ACSP prüfen wir Ihre Identität aus der Ferne als Teil Ihrer Bestellung. Danach erhalten Sie einen persönlichen Code, der Ihre Identität mit Ihren Rollen verknüpft. Bestehende Directors und PSCs lassen sich während einer Übergangszeit prüfen, meist mit dem nächsten Confirmation Statement der Firma.
Halten Sie einen gültigen Lichtbildausweis bereit, etwa Reisepass oder Führerschein.
Kapital
Sie brauchen eine Kapitalaufstellung (Statement of Capital). Sie zeigt:
- wie viele Anteile die Firma bei der Gründung ausgibt.
- den Nennwert jedes Anteils (oft 1 £).
- die Anteilsklasse und die damit verbundenen Rechte.
Ein Mindestkapital gibt es nicht. Kleine Firmen starten oft mit einem oder 100 Stammanteilen zu je 1 £.
Satzung (Articles of Association)
Die Articles sind das Regelwerk der Firma. Die meisten kleinen Firmen nutzen die gesetzliche Mustersatzung (Model Articles). Brauchen Sie besondere Regeln, etwa für verschiedene Anteilsklassen oder Investorenrechte, können Sie eine individuelle Satzung verwenden.
Das Memorandum of Association ist ein kurzes Dokument, in dem die Gründungsgesellschafter erklären, dass sie die Firma gründen und Mitglieder werden wollen.
Was Sie nach der Eintragung erhalten
Sobald Companies House Ihre Firma eingetragen hat, erhalten Sie:
- eine Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) mit Firmenname, Registernummer und Datum.
- Memorandum und Articles.
- Anteilszertifikate (Share Certificates) für jeden Gesellschafter (meist vom Gründungsdienstleister erstellt).
- einen Company Authentication Code, mit dem Sie bestimmte Angaben online einreichen.
- die gesetzlichen Register der Firma, die Sie aktuell halten müssen.
Wenn Sie die Unterlagen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz vorlegen müssen, etwa bei einer Bank, wird oft eine Apostille verlangt.
Nach der Gründung
- Innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei HMRC für die Corporation Tax anmelden.
- Ein Geschäftskonto eröffnen. Banken verlangen Ihre Gründungsunterlagen und Ihren Ausweis.
- Gegebenenfalls für VAT (Umsatzsteuer) und PAYE (Lohnsteuer) registrieren.
- Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben: klären, ob Sie dort etwas anmelden müssen. Achtung: Eine Limited, die tatsächlich aus Deutschland geführt wird, gilt dort seit dem Brexit nicht als haftungsbeschränkt – die Gesellschafter können persönlich haften. Lassen Sie sich von einem Anwalt oder Steuerberater vor Ort beraten.
Häufige Fehler
- Die Privatadresse angeben, ohne zu wissen, dass sie öffentlich wird.
- Den falschen SIC-Code wählen.
- Eine PSC vergessen.
- Die Identitätsprüfung bis zur letzten Minute aufschieben.
So hilft Ihnen Form My Company
Alle unsere Pakete erfassen diese Angaben in einem einfachen Online-Formular und enthalten die Gebühr von Companies House in Höhe von 100 £. Unser Digital-Paket (290 £) umfasst Gründungsurkunde, Memorandum und Articles, Anteilszertifikate, Register, Identitätsprüfung durch uns als Companies House ACSP und die Anmeldung zur Corporation Tax bei HMRC. Wenn Sie gedruckte, gebundene Unterlagen per Post erhalten möchten, wählen Sie das Certified-Paket.
Häufige Fragen
Muss ich für die Gründung Papierunterlagen einschicken?
Nein. Die meisten Firmen werden online gegründet, ohne Notar. Sie brauchen die Angaben, und jeder Director und jede PSC muss die eigene Identität bestätigen.
Wie viele Directors brauche ich?
Mindestens einen, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist. Er kann überall auf der Welt wohnen.
Was ist ein SIC-Code?
Ein Code der Standard Industrial Classification, der die Haupttätigkeit Ihrer Firma beschreibt. Sie können bis zu vier wählen.
Brauche ich ein Stammkapital wie bei der GmbH?
Nein. Ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben; schon ein Anteil zu 1 £ genügt.
Brauche ich einen Anwalt für die Satzung?
Meist nicht. Die meisten kleinen Firmen nutzen die Model Articles. Eine individuelle Satzung hilft, wenn Sie Investoren oder mehrere Anteilsklassen haben.