Kurz gesagt: Für den Onlineverkauf wählen Sie ein Produkt mit echter Nachfrage, entscheiden sich für Marktplatz, eigenen Shop oder beides, richten Zahlung und Versand ein und halten das britische Verbraucher- und Datenschutzrecht ein. Melden Sie sich bei HMRC an, sobald Ihre Handelseinnahmen 1.000 £ übersteigen.
Onlinehandel kann ein günstiger Weg in die Selbstständigkeit sein. Sie brauchen keinen Laden und können klein anfangen. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten Schritte für Verkäufer im Vereinigten Königreich.
1. Wählen Sie, was Sie verkaufen
Gute Produkte haben in der Regel:
- eine klare Nachfrage – Menschen suchen bereits danach
- eine Marge, die alle Kosten deckt
- eine Größe und ein Gewicht, die sich günstig versenden lassen
- wenige rechtliche Einschränkungen
Testen Sie die Nachfrage, bevor Sie viel Ware kaufen. Bestellen Sie eine kleine Menge oder nehmen Sie Vorbestellungen an.
2. Wählen Sie Ihren Verkaufskanal
- Marktplätze wie Amazon, eBay oder Etsy bringen Ihnen Käufer, verlangen aber Gebühren und bestimmen die Regeln.
- Ein eigener Onlineshop mit einem Shop-Baukasten gibt Ihnen Kontrolle über Marke, Preise und Kundendaten, aber die Besucher müssen Sie selbst gewinnen.
- Social-Media-Shops funktionieren gut bei visuell ansprechenden Produkten.
Viele Verkäufer starten auf einem Marktplatz und ergänzen später einen eigenen Shop.
3. Richten Sie Zahlungen ein
Nutzen Sie einen bekannten Zahlungsanbieter. Achten Sie darauf, dass Auszahlungen auf ein Geschäftskonto gehen, nicht auf Ihr Privatkonto. Prüfen Sie die Gebühren des Anbieters und wie lange er Gelder vor der Auszahlung zurückhält.
4. Planen Sie Versand und Rücksendungen
- Vergleichen Sie Kurierpreise für Ihre Paketgrößen.
- Bieten Sie für wertvolle Artikel Sendungsverfolgung an.
- Formulieren Sie klare Rückgabebedingungen.
- Entscheiden Sie, ob Sie ins Ausland liefern. Wenn Sie in die EU verkaufen, gelten Zoll- und Umsatzsteuerregeln.
Verkauf an Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Seit dem Brexit ist jede Lieferung aus dem Vereinigten Königreich in die EU ein Export. Pakete nach Deutschland und Österreich müssen verzollt werden, und es fällt Einfuhrumsatzsteuer an; für Sendungen bis 150 € kann das EU-Verfahren IOSS die Abwicklung vereinfachen. Die Schweiz hat eigene Zoll- und Mehrwertsteuerregeln. Wer an Verbraucher in der EU verkauft, muss außerdem das dortige Verbraucherrecht beachten. Planen Sie die Kosten ein und lassen Sie sich von einem Steuerberater oder Zollspezialisten beraten, bevor Sie in großem Umfang dorthin liefern.
5. Halten Sie das britische Verbraucherrecht ein
Wenn Sie online an Verbraucher verkaufen, haben diese wichtige gesetzliche Rechte. Im Allgemeinen müssen Sie:
- klar über sich, das Produkt, den Gesamtpreis und die Versandkosten informieren
- das Recht des Käufers achten, die meisten Onlinebestellungen innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen
- Waren liefern, die der Beschreibung entsprechen, von zufriedenstellender Qualität und für den Zweck geeignet sind
- Ihren Firmennamen und Ihre Adresse angeben
Die Einzelheiten sind wichtig, lesen Sie daher die offiziellen Hinweise zum Onlineverkauf oder fragen Sie einen Anwalt.
6. Schützen Sie Kundendaten
Wenn Sie personenbezogene Daten wie Namen und Adressen erheben, müssen Sie das britische Datenschutzrecht einhalten. Haben Sie eine Datenschutzerklärung, speichern Sie Daten sicher und senden Sie Marketing-E-Mails nur an Personen, die zugestimmt haben. Prüfen Sie, ob Sie die Datenschutzgebühr an das Information Commissioner's Office zahlen müssen.
7. Vermarkten Sie Ihre Produkte
- Nutzen Sie gute Fotos und klare Beschreibungen.
- Sammeln Sie Bewertungen echter Kunden.
- Bauen Sie eine E-Mail-Liste mit Personen auf, die eingewilligt haben.
- Lernen Sie die Grundlagen der Suchmaschinenoptimierung für Ihre Produktseiten.
- Starten Sie klein mit bezahlter Werbung und messen Sie, was funktioniert.
Kaufen Sie keine gefälschten Bewertungen. Das ist rechtswidrig, und Plattformen sperren Verkäufer deswegen.
8. Steuern und Buchführung richtig machen
- Privatpersonen können dank der Trading Allowance bis zu 1.000 £ Bruttoeinnahmen aus Handel pro Jahr steuerfrei erzielen. Darüber müssen Sie sich bis zum 5. Oktober nach Ende des Steuerjahres, in dem Sie begonnen haben, für Self Assessment registrieren.
- Seit dem 1. Januar 2024 melden viele Onlineplattformen Verkäuferdaten an HMRC.
- Sie müssen sich für VAT registrieren, wenn Ihr steuerpflichtiger Umsatz in den letzten 12 Monaten 90.000 £ übersteigt.
- Dokumentieren Sie jeden Verkauf und jede Ausgabe.
9. Wählen Sie Ihre Rechtsform
Sie können als Sole Trader (Einzelunternehmer) starten oder eine Limited gründen. Eine Gesellschaft ist rechtlich von Ihnen getrennt, was Ihre persönliche Haftung beschränkt, und sie kann auf Lieferanten etablierter wirken. Dafür reichen Sie jedes Jahr Abschlüsse und ein Confirmation Statement ein. Ein Steuerberater kann die steuerlichen Unterschiede erklären.
So hilft Ihnen Form My Company
Starten Sie schnell. Unser Digital-Paket gründet Ihre Gesellschaft für 290 £, inklusive der Gebühr von Companies House (100 £) und Mehrwertsteuer, und die meisten Gesellschaften sind innerhalb von 24 Stunden eingetragen. Das Privacy-Paket ergänzt eine Geschäftsadresse für das erste Jahr, damit Ihre Privatadresse weder auf Ihrer Website noch im öffentlichen Register steht. Für Ihre Geschäftspost bieten wir außerdem Postannahme und -weiterleitung an.
Häufige Fragen
Brauche ich im Vereinigten Königreich eine Lizenz für den Onlineverkauf?
Für die meisten Produkte nicht, für manche aber schon, etwa Alkohol, bestimmte Lebensmittel und regulierte Waren. Prüfen Sie die Regeln für Ihr Produkt.
Brauche ich eine Website, um online zu verkaufen?
Nein. Sie können auf einem Marktplatz oder in einem Social-Media-Shop starten. Eine eigene Website gibt Ihnen später mehr Kontrolle.
Wann muss ich HMRC über Onlineverkäufe informieren?
Wenn Ihre Bruttoeinnahmen aus Handel in einem Steuerjahr 1.000 £ übersteigen, müssen Sie sich für Self Assessment registrieren.
Brauche ich eine Datenschutzerklärung?
Wenn Sie personenbezogene Daten von Kunden erheben, sollten Sie in einer Datenschutzerklärung erklären, wie Sie sie nutzen, und das britische Datenschutzrecht einhalten.
Fallen Zölle an, wenn ich aus UK an Kunden in Deutschland verkaufe?
Seit dem Brexit sind solche Lieferungen Exporte: Es können Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen. Klären Sie die Abwicklung, etwa über IOSS, vorab mit einem Berater.