Kurz gesagt: Prescribed Particulars sind eine kurze Beschreibung der Rechte, die mit jeder Anteilsgattung verbunden sind – vor allem Stimmrecht, Dividenden, was bei Auflösung der Firma mit dem Kapital geschieht und ob die Anteile zurückgekauft werden können. Sie stehen im Statement of Capital, das Sie bei der Gründung und bei jeder Änderung des Gesellschaftskapitals einreichen.
Wenn Sie eine Firma gegründet haben, ist Ihnen der Begriff „Prescribed Particulars“ (vorgeschriebene Angaben) wahrscheinlich auf einem Formular von Companies House begegnet. Das klingt technisch, die Idee ist aber einfach. Dieser Leitfaden erklärt, was dahintersteckt und warum es wichtig ist.
Die kurze Definition
Prescribed Particulars sind die Angaben zu den Rechten, die mit einer Anteilsgattung verbunden sind. Companies House verlangt sie als Teil des Statement of Capital, der Übersicht über die Anteile einer Firma.
Für jede Anteilsgattung legen sie fest:
- Stimmrechte – ob Inhaber abstimmen dürfen und wie viele Stimmen sie haben
- Dividendenrechte – ob und wie Inhaber an ausgeschütteten Gewinnen beteiligt sind
- Kapitalrechte – was Inhaber erhalten, wenn die Firma aufgelöst und ihr Vermögen verteilt wird
- Rückkauf (Redemption) – ob die Firma die Anteile zurückkaufen oder einziehen kann und zu welchen Bedingungen
Wo Sie sie finden
Sie geben Prescribed Particulars an:
- bei der Gründung, im Statement of Capital, das mit dem Registrierungsantrag eingereicht wird
- bei der Ausgabe neuer Anteile, auf dem Formular SH01, das innerhalb eines Monats nach der Ausgabe eingereicht werden muss
- in anderen Einreichungen mit einem Statement of Capital, etwa bei Kapitaländerungen
Ein einfaches Beispiel
Die meisten kleinen Firmen haben eine einzige Gattung von Ordinary Shares (Stammanteilen). Typische Prescribed Particulars lauten etwa: Jeder Anteil gewährt eine Stimme; jeder Anteil ist bei Dividenden gleichberechtigt; jeder Anteil ist bei einer Kapitalverteilung im Fall der Auflösung gleichberechtigt; die Anteile sind nicht rückkaufbar.
Wenn es mehr als eine Anteilsgattung gibt
Firmen schaffen oft verschiedene Gattungen, um Personen unterschiedliche Rechte zu geben, zum Beispiel:
- A- und B-Ordinary-Shares, damit Dividenden an eine Gattung gezahlt werden können und an die andere nicht
- stimmrechtslose Anteile für Familienmitglieder oder Mitarbeiter
- Vorzugsanteile (Preference Shares) für Investoren, die vor den Stammgesellschaftern bedient werden
- rückkaufbare Anteile (Redeemable Shares), die die Firma später zurückkaufen kann
Jede Gattung braucht eigene Prescribed Particulars, und diese müssen mit den Rechten in Ihrer Satzung (Articles of Association) übereinstimmen. Widersprechen sie sich, führt das zu Verwirrung und möglichen Streitigkeiten. Dividendenregelungen zwischen Anteilsgattungen können auch steuerliche Folgen haben – sprechen Sie vorher mit einem Steuerberater. Das gilt besonders, wenn Gesellschafter in Deutschland, Österreich oder der Schweiz wohnen, da dort eigene Regeln für die Besteuerung solcher Gestaltungen gelten können.
Prescribed Particulars und die Satzung
Die Satzung enthält die vollständigen rechtlichen Regeln; die Prescribed Particulars sind eine Zusammenfassung für das öffentliche Register. Wollen Sie eine neue Anteilsgattung mit besonderen Rechten, müssen Sie in der Regel zuerst die Satzung per Special Resolution ändern, dann die geänderte Satzung einreichen und bei der Ausgabe der Anteile das SH01 mit den neuen Prescribed Particulars.
Häufige Fehler
- Formulierungen kopieren, die nicht zur Satzung passen. Die Zusammenfassung muss die tatsächlichen Rechte wiedergeben.
- Das Feld vage lassen, etwa mit „Standardrechte“. Beschreiben Sie jedes Recht klar.
- Die Aktualisierung vergessen, nachdem neue Gattungen geschaffen oder Rechte geändert wurden.
- Anteile ausgeben, ohne innerhalb eines Monats das SH01 einzureichen.
Muss ich mir darüber Gedanken machen?
Haben Sie eine einzige Gattung von Ordinary Shares und ein oder zwei Gesellschafter, reicht meist die Standardformulierung, und Ihre Gründungsagentur trägt sie für Sie ein. Wichtig wird es, wenn Sie Investoren aufnehmen, Dividenden zwischen Familienmitgliedern aufteilen oder das Unternehmen verkaufen wollen – wer eine Due Diligence durchführt, vergleicht die Prescribed Particulars mit Ihrer Satzung.
So hilft Ihnen Form My Company
Alle unsere Gründungspakete, ab dem Digital Package für 290 £, enthalten ein korrektes Statement of Capital und Prescribed Particulars für Standard-Ordinary-Shares. Sie möchten verschiedene Anteilsgattungen? Wir erstellen die Unterlagen über unseren Service Anteilsausgabe oder -übertragung und helfen bei Satzungsänderungen. Bei komplexen Investorenrechten sagen wir Ihnen, wann Sie einen Anwalt brauchen.
Häufige Fragen
Was sind Prescribed Particulars, einfach gesagt?
Eine kurze Beschreibung der Rechte jeder Anteilsgattung, vor allem Stimmrecht, Dividenden, Kapitalrückzahlung und ob Anteile zurückgekauft werden können.
Wo reiche ich Prescribed Particulars ein?
Im Statement of Capital bei der Gründung und auf dem Formular SH01, wenn Sie neue Anteile ausgeben.
Brauche ich für jede Anteilsgattung eigene Prescribed Particulars?
Ja. Jede Gattung hat eigene Rechte und braucht daher eine eigene Beschreibung.
Kann ich die Rechte meiner Anteile ändern?
Meist ja, indem Sie die Satzung ändern, etwaige Regeln zu Gattungsrechten einhalten und Companies House informieren. Lassen Sie sich bei komplexen Fällen beraten.