Kurz gesagt: Durchsuchen Sie das Register von Companies House nach Ihrem Namen und prüfen Sie ihn dann anhand der Regeln zu „gleichen“ Namen, sensiblen Wörtern und Länge (bis 160 Zeichen). Ein Name, den Companies House akzeptiert, kann trotzdem eine fremde Marke verletzen – durchsuchen Sie daher auch das britische Markenregister, bevor Sie sich festlegen.
Der Firmenname ist eines der ersten Dinge, die Sie wählen – und eines der ersten, bei denen etwas schiefgehen kann. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie einen Namen vor dem Antrag richtig prüfen.
Schritt 1: Durchsuchen Sie das Register von Companies House
Nutzen Sie die kostenlose Suche von Companies House oder unser Tool zur Namensprüfung. Geben Sie genau den gewünschten Namen ein, ohne „Limited“ oder „Ltd“.
Gibt es bereits eine Gesellschaft mit demselben Namen, können Sie ihn nicht eintragen lassen.
Schritt 2: Achten Sie auf Namen, die als „gleich“ gelten
Companies House behandelt manche Namen als gleich, auch wenn sie leicht anders aussehen. Unterschiede, die einen Namen in der Regel nicht einzigartig machen, sind:
- „Limited“, „Ltd“, „plc“, „LLP“ und ähnliche Zusätze.
- Satzzeichen und Symbole wie Punkte, Kommas und „&“ statt „and“.
- Kleine Wörter wie „the“, „uk“ oder „company“ in manchen Fällen.
- Pluralformen und unterschiedliche Leerzeichen.
Gibt es also „Green Leaf Ltd“, werden „Greenleaf Limited“ oder „The Green Leaf Ltd“ in der Regel abgelehnt.
Schritt 3: Vorsicht bei „zu ähnlichen“ Namen
Ein Name kann bei der Eintragung akzeptiert und später angefochten werden, wenn er dem Namen einer bestehenden Gesellschaft zu ähnlich ist. Die andere Gesellschaft kann sich bei Companies House beschweren, das Sie dann zur Namensänderung auffordern kann. Ein klar unterscheidbarer Name schützt Sie vor diesem Risiko.
Schritt 4: Prüfen Sie sensible Wörter
Für manche Wörter brauchen Sie eine Genehmigung. Beispiele sind:
- Wörter, die eine Verbindung zur Regierung oder zur Krone nahelegen, etwa „Royal“, „British“ oder „National“.
- Wörter, die eine regulierte Tätigkeit nahelegen, etwa „Bank“, „Insurance“ oder „Building Society“.
- Wörter, die einen bestimmten Status nahelegen, etwa „Charity“, „Institute“, „Trust“ oder „Association“.
Eventuell brauchen Sie ein Unterstützungsschreiben oder eine Genehmigung einer bestimmten Stelle. Ohne diese lehnt Companies House den Namen ab. Prüfen Sie vor dem Antrag die Liste auf GOV.UK.
Schritt 5: Prüfen Sie die Formvorschriften
- Ein Name darf bis zu 160 Zeichen lang sein, einschließlich Leerzeichen.
- Eine Private Limited Company muss auf „Limited“ oder „Ltd“ enden. In Wales eingetragene Gesellschaften können die walisische Entsprechung nutzen.
- Manche Zeichen und Symbole sind nicht erlaubt oder nicht am Anfang des Namens erlaubt.
- Der Name darf nicht anstößig sein.
Deutsche Umlaute und das ß sind im Firmennamen nicht ohne Weiteres möglich. Schreiben Sie sie besser um (etwa „ue“ statt „ü“) oder wählen Sie einen Namen ohne Sonderzeichen.
Schritt 6: Durchsuchen Sie Markenregister
Companies House prüft keine Marken. Durchsuchen Sie das Markenregister des UK Intellectual Property Office (UKIPO) nach Ihrem Namen und ähnlichen Namen in Ihrer Branche. Gehört jemandem die Marke, kann die Nutzung des Namens zu rechtlichen Ansprüchen führen – auch wenn Ihre Gesellschaft problemlos eingetragen wurde.
Wenn Sie auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sein wollen, prüfen Sie zusätzlich das Register des DPMA, die Unionsmarken beim EUIPO bzw. das Schweizer Markenregister.
Ist der Name wichtig für Ihre Marke, erwägen Sie, ihn selbst als Marke eintragen zu lassen. Die Gebühren ändern sich von Zeit zu Zeit, prüfen Sie die aktuelle Gebühr auf GOV.UK.
Schritt 7: Prüfen Sie Web und soziale Medien
Suchen Sie nach dem Domainnamen und Social-Media-Namen. Eine kostenlose .co.uk-Domain ist in unserem Privacy-Paket enthalten. Suchen Sie den Namen außerdem online, um zu sehen, ob ein anderes Unternehmen ihn bereits als Handelsnamen nutzt.
Schritt 8: Lassen Sie den Namen zügig eintragen
Im Vereinigten Königreich können Namen nicht reserviert werden. Der einzige Weg, einen Namen zu sichern, ist die Eintragung der Gesellschaft. Wenn Sie einen guten Namen gefunden haben, stellen Sie den Antrag bald.
Häufige Fehler
- Glauben, „Ltd“ oder „&“ mache den Namen einzigartig.
- Marken ignorieren.
- Ein sensibles Wort ohne Genehmigung verwenden.
- Geld für Branding ausgeben, bevor die Gesellschaft eingetragen ist.
So hilft Ihnen Form My Company
Jedes Gründungspaket beginnt mit einer Namensprüfung. Unser Team prüft Ihren Namen anhand der Regeln von Companies House und weist vor der Einreichung auf Probleme hin; in der Regel reichen wir noch am selben Arbeitstag ein. Bereit? Wählen Sie auf unserer Seite Paketvergleich ein Paket. Ihre Gesellschaft ist schon eingetragen und Sie möchten einen neuen Namen? Sehen Sie sich unseren Service zur Namensänderung an.
Häufige Fragen
Kann ich in UK einen Firmennamen reservieren?
Nein. Namen können nicht reserviert werden. Der einzige Weg, einen Namen zu sichern, ist die Eintragung der Gesellschaft.
Reicht „Ltd“, damit mein Name anders ist?
Nein. Zusätze wie „Ltd“ oder „Limited“, Satzzeichen und „&“ werden bei der Frage, ob Namen gleich sind, nicht berücksichtigt.
Wie lang darf ein Firmenname sein?
Bis zu 160 Zeichen, einschließlich Leerzeichen und dem Zusatz „Limited“ oder „Ltd“.
Prüft Companies House Marken?
Nein. Sie sollten das britische Markenregister selbst durchsuchen, denn auch ein eingetragener Firmenname kann eine Marke verletzen.
Was passiert, wenn mein Name dem einer anderen Gesellschaft zu ähnlich ist?
Die andere Gesellschaft kann bei Companies House Einspruch erheben, das Sie dann zur Namensänderung auffordern kann.
Darf mein Firmenname deutsche Umlaute enthalten?
Darauf sollten Sie verzichten. Schreiben Sie Umlaute um (ä = ae, ö = oe, ü = ue) oder wählen Sie einen Namen ohne Sonderzeichen, damit es bei der Eintragung keine Probleme gibt.