Kurz gesagt: Eine zahlungsfähige Gesellschaft, die ihre Tätigkeit eingestellt hat, lässt sich meist schließen, indem Sie bei Companies House die freiwillige Löschung beantragen (Formular DS01, online 13 £). Sie darf in den letzten 3 Monaten weder Geschäfte getätigt noch ihren Namen geändert haben. Hat die Gesellschaft Schulden, die sie nicht bezahlen kann, oder nennenswertes Vermögen zu verteilen, ist eine Liquidation möglicherweise der richtige Weg.
Ihre wichtigsten Optionen
Es gibt drei übliche Wege, mit einer Gesellschaft umzugehen, die Sie nicht mehr brauchen:
- Freiwillige Löschung (Voluntary Strike-off, Dissolution): meist der günstigste Weg, eine zahlungsfähige Gesellschaft zu schließen.
- Liquidation: ein förmliches Verfahren, das ein zugelassener Insolvenzverwalter (Insolvency Practitioner) durchführt. Die Members' Voluntary Liquidation (MVL) ist für zahlungsfähige Gesellschaften, die Creditors' Voluntary Liquidation für zahlungsunfähige.
- Die Gesellschaft ruhen lassen (Dormant): sie bleibt eingetragen, ist aber inaktiv, sodass Sie sie später wieder nutzen können.
Welchen Weg Sie auch wählen, meist brauchen Sie die Zustimmung der Directors und Gesellschafter.
Wer die freiwillige Löschung nutzen kann
Sie können die Löschung beantragen, wenn die Gesellschaft in den letzten 3 Monaten:
- keine Geschäfte getätigt oder Waren verkauft hat
- ihren Namen nicht geändert hat
Außerdem darf ihr keine Liquidation drohen, und es darf keine Vereinbarung mit Gläubigern bestehen, etwa ein Company Voluntary Arrangement (CVA). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, müssen Sie eine Liquidation in Betracht ziehen.
Schritt für Schritt: eine Gesellschaft löschen
- Stellen Sie die Geschäftstätigkeit ein und regeln Sie die Angelegenheiten der Gesellschaft. Bezahlen Sie Lieferanten, Mitarbeiter und Kredite. Beenden oder übertragen Sie Verträge.
- Klären Sie alles mit HMRC. Sorgen Sie dafür, dass die Corporation-Tax-Erklärungen eingereicht und die Steuern bezahlt sind. Schließen Sie das PAYE-Konto, wenn Sie Mitarbeiter hatten, und melden Sie sich von VAT ab, falls registriert.
- Verteilen oder verwerten Sie das restliche Vermögen. Bringen Sie Geld oder Eigentum aus der Gesellschaft, bevor Sie den Antrag stellen. Alles, was bei der Löschung noch in der Gesellschaft ist, fällt an die Krone („Bona Vacantia“).
- Schließen Sie das Geschäftskonto, sobald alle Zahlungen erledigt sind.
- Reichen Sie das Formular DS01 bei Companies House ein. Die Gebühr beträgt online 13 £. Die Mehrheit der Directors muss unterschreiben.
- Informieren Sie Beteiligte innerhalb von 7 Tagen. Senden Sie eine Kopie des Antrags an Gesellschafter, Gläubiger (einschließlich HMRC), Mitarbeiter, Pensionstreuhänder und alle Directors, die nicht unterschrieben haben.
- Warten Sie auf die Bekanntmachung in The Gazette. Companies House veröffentlicht eine Bekanntmachung im Amtsblatt The Gazette, die etwa zwei Monate Zeit für Einwände gibt.
- Löschung. Gibt es keine Einwände, wird die Gesellschaft aus dem Register gestrichen und aufgelöst, und eine zweite Bekanntmachung wird veröffentlicht.
Bewahren Sie die Unterlagen der Gesellschaft nach der Auflösung auf, da Sie sie später noch brauchen könnten.
Steuern bei der Entnahme von Geld
Wie Geld besteuert wird, das bei der Schließung entnommen wird, hängt vom Betrag und Ihrer Situation ab. Grob gesagt: Betragen die Ausschüttungen bei einer Löschung insgesamt höchstens 25.000 £, können sie in der Regel als Kapital statt als Einkommen behandelt werden. Liegen sie darüber, gilt normalerweise der gesamte Betrag als Dividende. Bei größeren Beträgen kann eine Members' Voluntary Liquidation trotz der Kosten für den Liquidator steuerlich günstiger sein. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, bevor Sie Mittel ausschütten.
Wohnen Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz, wird eine solche Ausschüttung in der Regel auch in Ihrem Wohnsitzland steuerlich erfasst, und die Einordnung kann dort anders ausfallen. Lassen Sie das vorab von einem Steuerberater vor Ort prüfen.
Wann eine Liquidation nötig ist
- Members' Voluntary Liquidation: Die Gesellschaft ist zahlungsfähig, hat aber nennenswertes Vermögen, oder die Gesellschafter wünschen ein förmliches, endgültiges Verfahren.
- Creditors' Voluntary Liquidation: Die Gesellschaft kann ihre Schulden nicht bezahlen. Die Ansprüche der Gläubiger gehen denen der Gesellschafter vor.
- Compulsory Liquidation: Ein Gläubiger beantragt bei Gericht die Abwicklung der Gesellschaft.
Wenn Ihre Gesellschaft zahlungsunfähig sein könnte, sprechen Sie früh mit einem zugelassenen Insolvenzverwalter oder einem Anwalt. Directors haben gegenüber Gläubigern zusätzliche Pflichten, wenn eine Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten ist.
Ruhen lassen statt schließen
Wenn Sie die Gesellschaft vielleicht wieder nutzen möchten, müssen Sie sie nicht schließen. Eine ruhende (dormant) Gesellschaft hat keine Geschäftstätigkeit, keinen Handel und keine Einnahmen. Sie bleibt im Register, daher müssen Sie trotzdem jedes Jahr einen Jahresabschluss und ein Confirmation Statement einreichen. Unser Service für Abschlüsse ruhender Gesellschaften hilft Ihnen dabei.
Häufige Fehler
- Den Antrag stellen, während noch Geld auf dem Konto ist, das dann an die Krone fällt.
- HMRC oder Gläubiger nicht informieren, was zu Einwänden führen kann.
- Innerhalb von 3 Monaten vor dem Antrag Geschäfte tätigen oder den Firmennamen ändern.
- Überfällige Abschlüsse oder Confirmation Statements nicht vorher einreichen.
Kann eine gelöschte Gesellschaft zurückkommen?
Ja. Eine aufgelöste Gesellschaft kann manchmal wieder ins Register eingetragen werden, entweder durch Administrative Restoration bei Companies House (Gebühr 341 £) oder per Gerichtsbeschluss. Die Wiedereintragung ist langsamer und teurer als eine ordnungsgemäße Schließung, daher lohnt es sich, die Löschung gleich richtig zu machen. Falls nötig, sehen Sie sich unseren Service zur Wiedereintragung an.
So hilft Ihnen Form My Company
Unser Service zur Auflösung von Gesellschaften kostet 180 £, inklusive Mehrwertsteuer. Wir prüfen, ob Ihre Gesellschaft die Voraussetzungen erfüllt, erstellen und reichen das DS01 ein und geben Ihnen Musterschreiben, um Gesellschafter, Gläubiger und HMRC zu informieren. Ist die Löschung nicht der richtige Weg für Sie, sagen wir es Ihnen vor dem Antrag.
Häufige Fragen
Was kostet die Löschung einer Gesellschaft?
Die Gebühr von Companies House für die freiwillige Löschung (DS01) beträgt seit dem 1. Februar 2026 online 13 £. Unser vollständiger Auflösungsservice kostet 180 £.
Wie lange dauert die Auflösung einer Gesellschaft?
Meist etwa drei Monate, nachdem Companies House das DS01 angenommen hat, wegen der zweimonatigen Einspruchsfrist nach der Bekanntmachung in The Gazette. Bei Einwänden kann es länger dauern.
Kann ich eine Gesellschaft mit Schulden löschen lassen?
Gläubiger müssen informiert werden und können Einspruch erheben. Kann die Gesellschaft ihre Schulden nicht bezahlen, sprechen Sie mit einem Insolvenzverwalter, da eine Liquidation nötig sein kann.
Was passiert mit Geld, das nach der Auflösung in der Gesellschaft bleibt?
Vermögen, das in einer aufgelösten Gesellschaft verbleibt, einschließlich Bankguthaben, fällt als Bona Vacantia an die Krone. Verteilen oder verwerten Sie es vor dem Antrag.
Muss ich die Löschung meiner Limited auch in Deutschland melden?
Wenn Ihre Limited in Deutschland eine Zweigniederlassung, eine Gewerbeanmeldung oder eine Steuernummer hat, müssen Sie diese dort ebenfalls abmelden. Fragen Sie Ihren Steuerberater, welche Stellen zu informieren sind.