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Geschäftskonto für die Limited: Brauchen Sie eins?

Was ein Geschäftskonto ist, ob Ihre UK Limited eins braucht, welche Unterlagen Banken verlangen und wie Sie es auch mit Wohnsitz in Deutschland eröffnen.

Aktualisiert: 2026-10-24 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Ein Geschäftskonto ist ein Konto auf den Namen Ihres Unternehmens. Das Geld einer Limited muss von Ihrem eigenen getrennt sein, deshalb braucht in der Praxis jede Firma eins. Einzelunternehmer im UK sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, aber ein eigenes Konto erleichtert Buchhaltung und Steuern erheblich.

Das Geschäftskonto gehört zu den ersten Dingen, die Sie nach der Gründung einrichten. Es trennt das Geld der Firma, vereinfacht die Buchhaltung und zeigt Kunden, dass Sie ein etabliertes Unternehmen sind.

Was ist ein Geschäftskonto?

Ein Girokonto, das auf den Namen eines Unternehmens statt einer Privatperson läuft. Bei einer Limited gehört das Konto der Firma selbst. Zahlungen von Kunden gehen ein, Betriebskosten, Gehälter und Steuern gehen ab.

Brauche ich eins?

Limited Companies. Eine Limited ist eine eigene juristische Person. Ihr Geld gehört der Firma, nicht den Directors oder Gesellschaftern. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Kontoart vor, aber das Geld der Firma muss von Ihrem privaten Geld getrennt sein. In der Praxis heißt das: ein Konto auf den Namen der Firma.

Einzelunternehmer (Sole Traders). Im UK gibt es keine gesetzliche Pflicht. Sie können ein Privatkonto nutzen, wenn Ihre Bank das zulässt. Viele Banken erlauben die geschäftliche Nutzung von Privatkonten aber nicht, und ein eigenes Konto macht Unterlagen und Steuererklärung deutlich einfacher.

Warum es wichtig ist

  • Klare Unterlagen. Sie sehen Einnahmen und Ausgaben der Firma auf einen Blick.
  • Einfachere Steuererklärungen. Ihr Steuerberater arbeitet mit sauberen Kontoauszügen.
  • Regeln zum Director's Loan. Wer privates und Firmengeld vermischt, erzeugt womöglich ein Gesellschafterdarlehen (Director's Loan), das steuerliche Folgen haben kann.
  • Professioneller Auftritt. Kunden zahlen an einen Firmennamen, nicht an eine Person.
  • Making Tax Digital. Viele Buchhaltungsprogramme lassen sich direkt mit Geschäftskonten verbinden.

Was Banken meist verlangen

Jede Bank prüft anders, meist brauchen Sie aber:

  • Firmenname, Registernummer und eingetragenen Geschäftssitz
  • Angaben zu allen Directors und wesentlichen Gesellschaftern
  • Lichtbildausweis und Adressnachweis für Directors und Hauptgesellschafter
  • eine Beschreibung der Tätigkeit und wo Ihre Kunden und Lieferanten sitzen
  • eine Schätzung des erwarteten Umsatzes

Manche Banken verlangen zusätzlich die Satzung, einen Businessplan oder Nachweise über Ihre Geschäftstätigkeit.

Klassische Bank oder App-Anbieter?

  • Filialbanken bieten Filialen, ein breites Leistungsspektrum und Kredite. Die Kontoeröffnung kann länger dauern.
  • App-basierte Anbieter eröffnen Konten oft schnell online und haben einfache Gebühren. Prüfen Sie, wie Einlagen abgesichert sind und ob die Leistungen passen, etwa Bargeldeinzahlungen oder Auslandsüberweisungen in Euro.

Einlagen bei im UK zugelassenen Banken und Bausparkassen sind über das Financial Services Compensation Scheme (FSCS) bis 120.000 £ pro berechtigtem Einleger und Institut geschützt. Manche E-Geld-Anbieter sind keine Banken, deren Konten sind daher anders abgesichert. Prüfen Sie das vor der Wahl.

Wenn Sie außerhalb des UK leben

Directors und Gesellschafter können überall auf der Welt wohnen, aber manche britischen Banken tun sich mit Inhabern ohne UK-Wohnsitz schwer. Rechnen Sie mit zusätzlichen Prüfungen und Unterlagen. Einige Anbieter haben sich auf Konten für internationale Gründer spezialisiert.

Wenn Sie in Deutschland, Österreich oder der Schweiz leben, eröffnen manche Gründer ein Konto bei einer Bank in ihrem Heimatland. Banken dort verlangen dafür oft Gründungsunterlagen mit Apostille und Übersetzung. Bedenken Sie außerdem: Ein Bankkonto in Deutschland und die Geschäftsführung von dort können darauf hindeuten, dass die Firma tatsächlich aus Deutschland geleitet wird. Seit dem Brexit wird eine solche Limited in Deutschland nicht als haftungsbeschränkte Gesellschaft anerkannt, und die Gesellschafter können persönlich haften. Sprechen Sie vorher mit einem Anwalt oder Steuerberater vor Ort.

Tipps für einen reibungslosen Antrag

  1. Prüfen Sie, dass Ihre Firmendaten bei Companies House korrekt und aktuell sind.
  2. Verwenden Sie in allen Dokumenten dieselbe Schreibweise von Namen und Adressen.
  3. Halten Sie für jede Person einen gut lesbaren, aktuellen Ausweis und Adressnachweis bereit.
  4. Erklären Sie Ihr Geschäft einfach und klar.
  5. Vergleichen Sie Gebühren: Monatsgebühren, Überweisungs-, Karten- und Bargeldgebühren sowie Wechselkurse.

So hilft Ihnen Form My Company

Alle unsere Pakete enthalten Gründungsurkunde, Memorandum und Articles sowie Anteilszertifikate in digitaler Form – die Unterlagen, die Banken meist verlangen. Unser Certified-Paket (450 £) ergänzt gedruckte und gebundene Exemplare, die weltweit verschickt werden. Wenn Sie nicht im UK leben, ist unser Paket für Gründer aus dem Ausland für Sie gedacht, und auf Wunsch Ihrer Bank stellen wir ein Certificate of Good Standing bereit.

Häufige Fragen

Braucht eine Limited gesetzlich ein Geschäftskonto?

Das Geld der Firma muss von Ihrem getrennt sein. In der Praxis heißt das: ein Konto auf den Namen der Firma.

Darf ein Einzelunternehmer ein Privatkonto nutzen?

Im UK gibt es keine gesetzliche Pflicht zu einem separaten Konto, aber viele Banken erlauben die geschäftliche Nutzung von Privatkonten nicht. Ein eigenes Konto erleichtert die Buchhaltung.

Ist mein Geschäftskonto abgesichert?

Berechtigte Einlagen bei im UK zugelassenen Banken sind über das FSCS bis 120.000 £ pro berechtigtem Einleger und Institut geschützt. Manche E-Geld-Konten sind anders abgesichert.

Kann ich mit Wohnsitz in Deutschland ein britisches Geschäftskonto eröffnen?

Das ist möglich, aber manche Banken tun sich schwer damit. Rechnen Sie mit zusätzlichen Prüfungen und vergleichen Sie Anbieter, die mit internationalen Gründern arbeiten.

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