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Verkürzter Abschluss bleibt, Softwarepflicht ab April 2028 aber auch

Kleine Gesellschaften müssen nun doch keine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Ab April 2028 muss aber jeder Jahresabschluss per Software eingehen.

· 5 Min. Lesezeit

Grafik: Ab April 2028 müssen alle Jahresabschlüsse per Software eingereicht werden
Ab April 2028 schließt Companies House die Einreichung von Jahresabschlüssen über die Website und auf Papier.

Kurz gesagt: Am 23. Oktober 2026 hat Companies House mitgeteilt, dass die Regierung den Plan auf Eis gelegt hat, kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften (micro-entities) zur Einreichung einer Gewinn- und Verlustrechnung zu verpflichten, und dass der verkürzte Jahresabschluss bestehen bleibt. Ab April 2028 muss aber jede britische Gesellschaft ihren Jahresabschluss über kommerzielle Software im iXBRL-Format einreichen, und die Einreichung über die Website und auf Papier wird eingestellt. Wenn Sie Ihren Abschluss heute selbst online einreichen, planen Sie die Umstellung jetzt.

Was ist passiert?

Am 23. Oktober 2026 hat Companies House eine aktualisierte Fassung der geplanten Reform zur Einreichung von Jahresabschlüssen veröffentlicht. Sie ersetzt eine Mitteilung vom 9. Juni 2026, die Companies House inzwischen zurückgezogen hat.

Im Juni war vorgesehen, dass kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften (micro-entities) ihre Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei Companies House einreichen müssen und dass die Möglichkeit eines verkürzten Jahresabschlusses (abridged accounts) wegfällt. Auf Empfehlung der Small Business Regulatory Taskforce hat die Regierung den Kurs geändert:

  • Die Pflicht für kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften, eine GuV einzureichen, ist ausgesetzt. Ein neues Datum wurde nicht genannt.
  • Gesellschaften können weiterhin einen verkürzten Jahresabschluss einreichen, und kleinere Gesellschaften dürfen auch nach dem 1. April 2028 die Angaben zur GuV in dem bei Companies House eingereichten Abschluss weglassen (sogenanntes „filleting“).
  • Die Regierung will prüfen, wie sich die Einreichungen bei Companies House und HMRC vereinfachen lassen, im Rahmen ihres Ziels „tell Government once“ (Angaben nur einmal an den Staat übermitteln).

Was im April 2028 trotzdem kommt

Die größte praktische Änderung bleibt bestehen. Companies House zufolge müssen ab April 2028 alle im Vereinigten Königreich eingetragenen Gesellschaften ihre Jahresabschlüsse über kommerzielle Software im iXBRL-Format einreichen. Wörtlich heißt es: „Diese Anforderung wird wie geplant umgesetzt.“

  • Die Einreichung von Jahresabschlüssen über die Website und auf Papier wird eingestellt. Laut den Hinweisen von Companies House gibt es keine Übergangsfrist, und das gilt auch für berichtigte Abschlüsse.
  • Andere Meldungen bleiben online möglich. Für andere Einreichungen, etwa das Confirmation Statement, können Sie den Webservice weiter nutzen.
  • Drei weitere Änderungen gelten ebenfalls ab April 2028: eine verschärfte Erklärung zur Berechtigung für Gesellschaften, die eine Befreiung von der Abschlussprüfung in Anspruch nehmen, die Pflicht, alle Teile des Abschlusses und der Berichte gemeinsam einzureichen, und eine Begrenzung, wie oft eine Gesellschaft ihr Geschäftsjahr (accounting reference period) verkürzen darf.
Übersicht: verkürzter Abschluss bleibt, Einreichung der GuV ausgesetzt, Einreichung über Website und Papier endet
Was sich mit der Mitteilung vom 23. Oktober 2026 geändert hat.

Was das in der Praxis bedeutet

Wenn bereits ein Steuerberater Ihren Jahresabschluss einreicht, nutzt er wahrscheinlich Software, die das kann. Lassen Sie es sich bestätigen. Wenn Sie Ihren Abschluss über die Website von Companies House selbst einreichen, wie es viele Inhaber kleiner und ruhender Gesellschaften tun, brauchen Sie ab April 2028 einen anderen Weg.

Beispiel: Sofia führt die Lumen Consulting Ltd, eine Ein-Personen-Kleinstgesellschaft mit Geschäftsjahresende am 31. Juli. Ihren einfachen Abschluss hat sie bisher immer selbst über die Website von Companies House eingereicht. Der Abschluss für das Geschäftsjahr bis zum 31. Juli 2027 ist bis zum 30. April 2028 fällig. Reicht sie ihn ein, nachdem die Web-Einreichung im April 2028 geschlossen wurde, braucht sie Software, die iXBRL unterstützt, oder jemanden, der für sie einreicht. Reicht sie zu spät ein, beginnt die Strafe bei 150 £ und steigt auf 1.500 £, wenn sie mehr als 6 Monate zu spät ist. Sie verdoppelt sich, wenn der Abschluss zwei Jahre in Folge zu spät kommt.

Das sollten Sie jetzt tun

  1. Prüfen Sie, wie Ihr Jahresabschluss heute eingereicht wird: durch einen Steuerberater, per Software oder über die Website von Companies House.
  2. Prüfen Sie Ihre nächste Frist. Jahresabschlüsse sind in der Regel 9 Monate nach Ende des Geschäftsjahres fällig.
  3. Wenn Sie selbst einreichen, suchen Sie in der GOV.UK-Liste der Softwareanbieter eine Lösung, die iXBRL unterstützt, oder beauftragen Sie jemanden mit der Einreichung. Companies House empfiehlt, das vor dem 1. April 2028 zu regeln.
  4. Sie möchten Ihr Geschäftsjahr verkürzen? Die neue Begrenzung gilt ab April 2028. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie es ändern.
  5. Um die GuV müssen Sie sich vorerst keine Sorgen machen. Kleine Gesellschaften können weiterhin verkürzte oder „gefilletete“ Abschlüsse einreichen.

So helfen wir Ihnen

Unser Service Jahresabschluss erstellt Ihren Jahresabschluss und Ihre Körperschaftsteuererklärung (Company Tax Return) und reicht beides bei Companies House und HMRC ein. Um die Umstellung auf Software müssen Sie sich dann nicht kümmern. Wenn Ihre Gesellschaft keine Geschäftstätigkeit ausübt, siehe Jahresabschluss für ruhende Gesellschaften. Das Confirmation Statement kann auch nach April 2028 online eingereicht werden, und wir übernehmen das gern für Sie.

Häufige Fragen

Müssen kleine Gesellschaften ab 2028 eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen?

Nein, vorerst nicht. Am 23. Oktober 2026 hat die Regierung diese Pflicht für kleine Gesellschaften und Kleinstgesellschaften ausgesetzt. Der verkürzte Jahresabschluss bleibt möglich, und kleinere Gesellschaften dürfen ihre GuV auch nach dem 1. April 2028 weglassen.

Kann ich meinen Jahresabschluss weiter über die Website von Companies House einreichen?

Nur bis April 2028. Danach wird die Einreichung von Jahresabschlüssen über die Website und auf Papier eingestellt, und alle Gesellschaften müssen ihren Abschluss über kommerzielle Software im iXBRL-Format einreichen. Für andere Meldungen wie das Confirmation Statement bleibt die Web-Einreichung möglich.

Gilt das auch für ruhende Gesellschaften?

Companies House zufolge müssen alle im Vereinigten Königreich eingetragenen Gesellschaften ihre Jahresabschlüsse ab April 2028 per Software einreichen. Auch ruhende Gesellschaften brauchen also eine Softwarelösung oder jemanden, der für sie einreicht.

Was passiert, wenn ich meinen Jahresabschluss zu spät einreiche?

Eine private Gesellschaft zahlt eine Verspätungsstrafe von 150 £ (bis zu 1 Monat zu spät), die auf 1.500 £ steigt (mehr als 6 Monate zu spät). Die Strafe verdoppelt sich, wenn der Abschluss zwei Jahre in Folge zu spät eingereicht wird.

Quellen

  1. Companies House update to accounts filing from April 2028 — GOV.UK — Companies House, 23 October 2026
  2. Using software to file your company's information — GOV.UK — Companies House, 25 September 2026
  3. Companies House to bring in changes to accounts filing from April 2028 (withdrawn) — GOV.UK — Companies House, 9 June 2026
  4. Prepare annual accounts for a private limited company: Penalties for late filing — GOV.UK

Wir prüfen jede Angabe vor der Veröffentlichung anhand der offiziellen Quelle. Regeln ändern sich – prüfen Sie immer die aktuellen Hinweise auf GOV.UK.

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