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Erste Geldstrafen für Directors ohne Identitätsprüfung – Übergangsfrist endet im November

Drei Directors wurden verurteilt, weil sie ohne Identitätsprüfung tätig waren. Im November 2026 endet die Übergangsfrist – das sollten Sie jetzt tun.

· 5 Min. Lesezeit

Grafik: Die Übergangsfrist für die Identitätsprüfung endet Mitte November 2026
Companies House ging davon aus, dass sich bis Mitte November 2026 6 bis 7 Millionen Menschen verifizieren müssen.

Kurz gesagt: Am 16. September 2026 hat der City of London Magistrates' Court drei Directors zu Geldstrafen verurteilt, weil sie als Director tätig waren, ohne ihre Identität verifiziert zu haben – die ersten Verfahren dieser Art. Die Identitätsprüfung ist seit dem 18. November 2025 gesetzlich vorgeschrieben. Bestehende Directors müssen sie spätestens mit dem nächsten Confirmation Statement nachweisen, innerhalb einer 12-monatigen Übergangsfrist, die im November 2026 endet. Ist in Ihrer Gesellschaft noch jemand nicht verifiziert, sollten Sie das jetzt erledigen.

Was ist passiert?

Am 17. September 2026 gaben der Insolvency Service und Companies House die ersten Verurteilungen wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Identitätsprüfung bekannt. Am Vortag hatte der City of London Magistrates' Court drei Directors zweier kleiner Gesellschaften zu Geldstrafen verurteilt.

  • Eine Direktorin nahm weiter an Entscheidungen des Boards teil und unterzeichnete den Jahresabschluss der Gesellschaft, ohne ihre Identität verifiziert zu haben. Sie holte die Prüfung erst Anfang September 2026 nach – rund neun Monate zu spät.
  • Ein zweiter Director derselben Gesellschaft hatte sich verifiziert, wurde aber trotzdem belangt, weil er keine angemessenen Schritte unternommen hatte, um seine Kollegin daran zu hindern, unverifiziert zu handeln.
  • Eine Direktorin einer anderen Gesellschaft blieb ohne Verifizierung im Amt, reichte weiter Jahresabschlüsse ein und versäumte außerdem die Frist für ihr Confirmation Statement.

Die Geldstrafen selbst waren mit 80 £ bis 307 £ zuzüglich Verfahrenskosten und Opferzuschlag (victim surcharge) überschaubar. Die eigentliche Botschaft: Für etwas, das die meisten in wenigen Minuten erledigen, kann man jetzt vorbestraft sein. Der Insolvency Service bringt es so auf den Punkt: „Es gibt keine Möglichkeit, sich davon auszunehmen.“

Checkliste: vier Schritte, um Ihre Gesellschaft auf die Identitätsprüfung vorzubereiten
Vier Schritte, damit Ihr nächstes Confirmation Statement reibungslos durchgeht.

Die Regeln einfach erklärt

Seit dem 18. November 2025 muss jeder Director (Geschäftsführer) einer Gesellschaft und jede Person mit maßgeblichem Einfluss (PSC) ihre Identität bei Companies House verifizieren lassen. Nach der Verifizierung erhalten Sie einen persönlichen Companies-House-Code (personal code), den Sie für alle Gesellschaften verwenden, mit denen Sie verbunden sind. In den meisten Fällen ist die Prüfung nur einmal nötig.

  • Neue Directors müssen sich vor ihrer Bestellung verifizieren.
  • Bestehende Directors müssen ihre Verifizierung bestätigen, wenn die Gesellschaft ihr nächstes Confirmation Statement einreicht – innerhalb der 12-monatigen Übergangsfrist, die am 18. November 2025 begann.
  • Bestehende PSCs haben jeweils ein eigenes 14-Tage-Fenster, um ihren persönlichen Code anzugeben. Es hängt davon ab, wann sie eingetragen wurden und ob sie zugleich Director sind.

Companies House ging davon aus, dass sich bis Mitte November 2026 6 bis 7 Millionen Menschen verifizieren müssen. Eine Gesellschaft kann ihr Confirmation Statement erst einreichen, wenn alle Directors verifiziert sind.

Was der Fall zeigt: Ein nicht verifizierter Director betrifft alle

Die zweite Verurteilung übersehen die meisten Inhaber. Wenn Sie eine Gesellschaft mit jemandem führen, der sich nicht verifiziert hat, ist das nicht nur dessen Problem:

  • Die Gesellschaft kann ihr Confirmation Statement nicht einreichen und gerät so schnell mit ihren gesetzlichen Pflichten in Verzug.
  • Directors, die wissen, dass ein Mit-Director unverifiziert handelt, und nichts unternehmen, können ebenfalls belangt werden.
  • Auch die Gesellschaft selbst kann eine Straftat begehen.

Beispiel: Anna und Marek führen als Directors ein kleines Designstudio. Ihr Confirmation Statement ist am 30. November fällig. Anna hat sich im Frühjahr verifiziert, Marek, der in München lebt, ist noch nicht dazu gekommen. Ändert sich nichts, kann das Confirmation Statement nicht fristgerecht eingereicht werden – und Anna, die davon weiß, ist ebenso angreifbar wie Marek. Die Lösung: Marek verifiziert sich noch diese Woche (online mit GOV.UK One Login oder aus der Ferne über einen zugelassenen Dienstleister), schickt Anna seinen persönlichen Code, und das Confirmation Statement geht pünktlich raus.

Das sollten Sie diese Woche tun

  1. Erfassen Sie alle, die sich verifizieren müssen: jeden Director und jede PSC aller Gesellschaften, an denen Sie beteiligt sind.
  2. Fragen Sie nach den persönlichen Codes. Wer verifiziert ist, hat einen.
  3. Lassen Sie alle Übrigen verifizieren. Selbst über GOV.UK One Login ist das kostenlos (per App, online oder in einer Post-Office-Filiale im Vereinigten Königreich). Alternativ kann ein zugelassener Unternehmensdienstleister (ACSP) das für Sie übernehmen.
  4. Prüfen Sie das Fälligkeitsdatum Ihres Confirmation Statement im Register von Companies House und reichen Sie es mit den Codes aller Beteiligten fristgerecht ein.

Das Datum Ihres nächsten Confirmation Statement finden Sie kostenlos im Companies-House-Dienst *Find and update company information*.

So helfen wir Ihnen

Form My Company ist ein von Companies House zugelassener Unternehmensdienstleister (Authorised Corporate Service Provider, ACSP). Wir verifizieren die Identität Ihrer Directors und PSCs aus der Ferne, egal wo sie wohnen, und reichen Ihr Confirmation Statement ein, sobald alle verifiziert sind. Wenn Sie einen Director bestellen oder abberufen möchten, umfasst unser Service Bestellung und Abberufung von Directors auch die Identitätsprüfung.

Häufige Fragen

Ist das Ende der Übergangsfrist für alle eine Deadline?

Die 12-monatige Übergangsfrist begann am 18. November 2025. Bestehende Directors müssen ihre Verifizierung bestätigen, wenn ihre Gesellschaft innerhalb dieses Zeitraums das nächste Confirmation Statement einreicht, und jede bestehende PSC hat ein eigenes 14-Tage-Fenster. Wenn Sie Ihr Datum nicht kennen, sehen Sie in den Hinweisen auf GOV.UK nach oder fragen Sie uns.

Kostet die Verifizierung etwas?

Die Verifizierung direkt bei Companies House über GOV.UK One Login ist kostenlos. Zugelassene Unternehmensdienstleister (ACSPs) wie Steuerberater und Gründungsdienstleister können dafür Gebühren verlangen.

Ich wohne nicht im Vereinigten Königreich. Kann ich mich trotzdem verifizieren?

Ja. Sie können sich online über GOV.UK One Login mit einem geeigneten Lichtbildausweis verifizieren oder aus der Ferne über einen zugelassenen Dienstleister wie Form My Company.

Was passiert, wenn sich ein Director nicht verifiziert?

Er begeht unter Umständen eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt und mit einer Geldstrafe belegt werden. Außerdem kann die Gesellschaft ihr Confirmation Statement erst einreichen, wenn alle Directors verifiziert sind. Auch andere Directors, die keine angemessenen Schritte unternehmen, können belangt werden.

Quellen

  1. Directors warned to verify identities with Companies House following first Insolvency Service prosecutions — GOV.UK — Insolvency Service und Companies House, 17. September 2026
  2. Companies House confirms identity verification rollout from 18 November 2025 — GOV.UK — Companies House, 5. August 2025
  3. Verifying your identity for Companies House — GOV.UK — Companies House
  4. Identity verification — Changes to UK company law — Britische Regierung

Wir prüfen jede Angabe vor der Veröffentlichung anhand der offiziellen Quelle. Regeln ändern sich – prüfen Sie immer die aktuellen Hinweise auf GOV.UK.

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