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UK Limited gründen ohne Wohnsitz in Großbritannien

Ohne Wohnsitz im UK eine Limited gründen? Ja. Anforderungen, UK-Adresse, Identitätsprüfung, Bankkonto, Steuern und was Gründer aus Deutschland beachten.

Aktualisiert: 2026-10-24 · 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Sie müssen nicht im Vereinigten Königreich leben, um eine UK Limited zu gründen. Sie brauchen einen eingetragenen Geschäftssitz im richtigen Landesteil, eine registrierte E-Mail-Adresse, mindestens einen Director ab 16 Jahren und eine Identitätsprüfung für jeden Director und jede PSC. Am meisten Planung erfordern Bankkonto und Steuersitz – und wer die Firma von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus führen will, sollte vorher unbedingt einen Anwalt oder Steuerberater fragen.

Das Vereinigte Königreich steht Unternehmern aus aller Welt offen. Sie müssen weder britischer Staatsbürger sein noch im UK wohnen, um eine britische Limited zu gründen oder zu besitzen. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie als Gründer mit Wohnsitz im Ausland brauchen und wo die typischen Hürden liegen.

Wer kann eine UK Limited gründen?

  • Directors (Geschäftsführer) können überall auf der Welt wohnen. Sie brauchen mindestens einen Director, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist.
  • Shareholders (Gesellschafter) können Privatpersonen oder Unternehmen aus jedem Land sein.
  • Ein Director mit Wohnsitz im UK ist nicht vorgeschrieben.

Was Sie brauchen

  1. Einen Firmennamen, der verfügbar ist und den Namensregeln entspricht.
  2. Einen eingetragenen Geschäftssitz (Registered Office) im UK. Er muss eine „geeignete Adresse“ (appropriate address) im selben Landesteil sein, in dem die Firma registriert ist: England und Wales, Schottland oder Nordirland. Ein Postfach ist nicht zulässig. Gründer aus dem Ausland nutzen meist die Adresse eines Dienstleisters. Siehe Geschäftsadresse im UK.
  3. Eine registrierte E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit Companies House. Sie wird nicht veröffentlicht.
  4. Angaben zu Directors und Gesellschaftern, einschließlich einer Zustellanschrift (Service Address) für jeden Director.
  5. Angaben zu den Personen mit maßgeblichem Einfluss (People with Significant Control, PSCs).
  6. Eine Identitätsprüfung. Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jede PSC die eigene Identität bei Companies House bestätigen. Das geht über GOV.UK One Login oder über einen zugelassenen Dienstleister (Authorised Corporate Service Provider, ACSP). Für Personen im Ausland ist ein ACSP oft der einfachere Weg.
  7. Identitäts- und Adressnachweise für die Geldwäscheprüfung durch Ihren Gründungsdienstleister.

Schritt für Schritt

  1. Namen wählen und prüfen.
  2. Geschäftssitz und Zustellanschrift festlegen.
  3. Identitätsprüfung für jeden Director und jede PSC abschließen.
  4. Antrag einreichen. Online-Anträge entscheidet Companies House meist innerhalb von etwa einem Werktag.
  5. Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation) und Gesellschaftsunterlagen erhalten.
  6. Innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei HMRC für die Corporation Tax (Körperschaftsteuer) anmelden.

Ein Geschäftskonto eröffnen

Für Gründer aus dem Ausland ist das oft der schwierigste Teil. Manche britischen Filialbanken verlangen einen Director mit Wohnsitz im UK oder eine britische Adresse. Mögliche Alternativen:

  • Geschäftskonten bei Digitalbanken und Zahlungsdienstleistern, die Directors aus dem Ausland akzeptieren.
  • Banken in Ihrem eigenen Land, die britische Gesellschaften als Kunden annehmen.

Jeder Anbieter prüft selbst und kann ablehnen. Halten Sie Gesellschaftsunterlagen, Ausweis und eine klare Beschreibung Ihres Geschäfts bereit.

Steuern: Wo ist Ihre Firma ansässig?

Eine im UK gegründete Gesellschaft ist grundsätzlich im UK steuerlich ansässig. Wird sie aber tatsächlich aus einem anderen Land geleitet (Ort der Geschäftsleitung), kann auch dieses Land sie als dort ansässig behandeln. Doppelbesteuerungsabkommen helfen zu klären, welcher Staat besteuern darf.

Zusätzlich zahlen Sie in Ihrem Heimatland in der Regel persönlich Steuern auf Gehalt oder Dividenden, die Sie aus der Firma entnehmen.

Wichtig für Gründer in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Seit dem Brexit gilt eine UK Limited in der EU nicht mehr automatisch als anerkannte Kapitalgesellschaft. Wird eine Limited tatsächlich von Deutschland aus geleitet (Verwaltungssitz in Deutschland), erkennt das deutsche Recht sie nicht als haftungsbeschränkte Gesellschaft an. Sie wird dann in der Regel wie eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen behandelt – die Gesellschafter können persönlich und unbeschränkt für die Schulden haften. Ähnliche Fragen stellen sich in Österreich und der Schweiz.

Eine UK Limited eignet sich daher vor allem, wenn Geschäft und Geschäftsführung tatsächlich im Vereinigten Königreich stattfinden. Sprechen Sie vor der Gründung unbedingt mit einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater in Ihrem Land.

Umsatzsteuer und Geschäfte im UK

Verkauft Ihre Firma Waren oder Dienstleistungen im UK, kann eine Registrierung für die britische Umsatzsteuer (VAT) nötig sein. Nicht im UK ansässige Unternehmen, die an britische Kunden verkaufen, müssen sich unter Umständen schon ab dem ersten Verkauf registrieren. Prüfen Sie die Regeln für Ihren Fall.

Unterlagen für Behörden im Ausland

Banken und Behörden in anderen Ländern verlangen oft beglaubigte britische Gesellschaftsunterlagen. Wir besorgen Unterlagen mit Apostille, ein Certificate of Good Standing und ein Certificate of Incumbency.

Häufige Fehler

  • Geschäftssitz im falschen Landesteil des UK.
  • Erwarten, dass ein britisches Bankkonto schnell eröffnet ist.
  • Den Steuersitz im Heimatland ignorieren.
  • Die Limited aus Deutschland führen, ohne die Haftungsfolgen zu prüfen.
  • Die jährlichen Meldepflichten nach der Gründung vergessen.

So hilft Ihnen Form My Company

Unser Paket für Gründer aus dem Ausland (1.500 £ inkl. MwSt.) ist für Gründer gedacht, die außerhalb des UK leben. Als Companies House ACSP prüfen wir Ihre Identität selbst – aus der Ferne, als Teil Ihrer Bestellung – und geben Ihnen Ihren persönlichen Code. Außerdem stellen wir britische Adressen bereit und bereiten Ihre Unterlagen vor. Unser Team sitzt in Edinburgh und beantwortet Ihre Fragen Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr britischer Zeit.

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher eine UK Limited besitzen?

Ja. Gesellschafter und Directors können jede Staatsangehörigkeit haben und überall auf der Welt wohnen.

Brauche ich für die Gründung eine Adresse im UK?

Sie brauchen einen eingetragenen Geschäftssitz im richtigen Landesteil des UK. Dort müssen Sie weder wohnen noch arbeiten.

Brauche ich einen Director mit Wohnsitz im UK?

Nein. Ein Director mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich ist nicht vorgeschrieben.

Kann ich meine Identität aus dem Ausland bestätigen?

Ja. Sie können GOV.UK One Login oder einen Authorised Corporate Service Provider nutzen. Letzteres ist aus dem Ausland oft einfacher – Form My Company ist ACSP und erledigt die Prüfung für Sie aus der Ferne.

Kann ich eine UK Limited von Deutschland aus führen?

Rechtlich riskant: Seit dem Brexit wird eine Limited mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland dort nicht als haftungsbeschränkte Gesellschaft anerkannt, und die Gesellschafter können persönlich haften. Lassen Sie sich vorher von einem deutschen Anwalt oder Steuerberater beraten.

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