Kurz gesagt: Sie müssen weder im Vereinigten Königreich leben noch britischer Staatsbürger sein, um eine britische Limited zu gründen. Sie brauchen mindestens einen Director ab 16 Jahren, einen eingetragenen Geschäftssitz im richtigen Landesteil des Vereinigten Königreichs, eine registrierte E-Mail-Adresse und die Identitätsprüfung bei Companies House für jeden Director und jede PSC. Am sichersten ist ein britischer Gründungsdienstleister, der auch die Adresse stellt und bei der Verifizierung hilft.
Kann man ohne Wohnsitz in UK eine britische Gesellschaft gründen?
Ja. Directors und Gesellschafter einer britischen Gesellschaft können überall auf der Welt wohnen. Ein Director mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich oder ein britischer Pass ist nicht erforderlich. Viele Gründer aus dem Ausland wählen eine britische Gesellschaft, weil die Eintragung schnell, online und international anerkannt ist.
Was nicht geht: eine Gesellschaft ohne ordnungsgemäße britische Adresse einzutragen oder die Identitätsprüfung zu überspringen.
Was Sie brauchen
- Mindestens einen Director, der eine natürliche Person und mindestens 16 Jahre alt ist.
- Mindestens einen Gesellschafter, der eine Person oder eine Gesellschaft sein kann, mit Sitz an beliebigem Ort.
- Einen eingetragenen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Er muss eine „Appropriate Address“ im selben Landesteil wie die Gesellschaft sein – England und Wales, Schottland oder Nordirland. Postfächer sind nicht erlaubt. Offizielle Briefe von Companies House und HMRC gehen an diese Adresse.
- Eine registrierte E-Mail-Adresse für Companies House. Sie wird nicht veröffentlicht.
- Die Identitätsprüfung. Seit dem 18. November 2025 muss jeder neue Director und jede Person mit maßgeblichem Einfluss (PSC) die Identität bei Companies House bestätigen. Das geht über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP) wie einen Gründungsdienstleister. Form My Company ist ACSP von Companies House und kann Sie im Rahmen Ihrer Bestellung aus der Ferne verifizieren. Jede verifizierte Person erhält einen persönlichen Code.
- Eine Zustellanschrift für jeden Director, die im öffentlichen Register erscheint. Sie kann von Ihrer Wohnanschrift abweichen.
Schritt für Schritt
- Wählen Sie einen Firmennamen und prüfen Sie, ob er verfügbar ist.
- Entscheiden Sie, wo Sie eintragen: England und Wales, Schottland oder Nordirland. Davon hängt ab, in welchem Landesteil Ihr Geschäftssitz liegen muss.
- Organisieren Sie einen britischen Geschäftssitz. Wenn Sie keine Adresse im Vereinigten Königreich haben, nutzen Sie einen Geschäftssitz-Service.
- Lassen Sie die Identität jedes Directors und jeder PSC bestätigen und sammeln Sie die persönlichen Codes.
- Bereiten Sie die Angaben vor: Directors, Gesellschafter, Stammkapital, SIC-Code und Satzung.
- Reichen Sie den Antrag bei Companies House ein. Die Gebühr beträgt online 100 £. Elektronische Anträge werden oft innerhalb etwa eines Tages genehmigt, garantiert ist das aber nicht.
- Melden Sie die Gesellschaft innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bei HMRC zur Corporation Tax an.
- Eröffnen Sie ein Geschäftskonto.
Die sichersten Wege
Nutzen Sie einen britischen Gründungsdienstleister, der ACSP ist. Ein Dienstleister kann Ihre Identität prüfen, Ihre Unterlagen kontrollieren, die Gesellschaft gründen und eine britische Adresse stellen. Das verringert das Fehlerrisiko und hilft, die Geldwäschevorschriften einzuhalten.
Vermeiden Sie Treuhand- oder „Nominee“-Konstruktionen, die Sie nicht verstehen. Die tatsächlichen Eigentümer und Kontrollpersonen einer britischen Gesellschaft müssen als PSCs eingetragen werden. Eigentum zu verschleiern kann eine Straftat sein.
Halten Sie die Angaben der Gesellschaft korrekt. Companies House hat stärkere Befugnisse, falsche Angaben zu hinterfragen und zu entfernen; achten Sie also darauf, dass Adressen und persönliche Angaben stimmen.
Ein Bankkonto vom Ausland aus eröffnen
Das Bankkonto ist für Gründer im Ausland oft der schwierigste Schritt. Klassische britische Banken verlangen eventuell einen Filialbesuch der Directors oder eine britische Adresse und geschäftliche Verbindungen ins Vereinigte Königreich. Manche Online-Banken und Zahlungsanbieter akzeptieren Directors im Ausland, haben aber eigene Regeln, und manche Angebote sind E-Geld-Konten statt Bankkonten. Prüfen Sie die Voraussetzungen des Anbieters vor der Gründung und halten Sie Reisepass, Adressnachweis und Gesellschaftsunterlagen bereit.
Steuern einer britischen Gesellschaft mit Eigentümern im Ausland
Eine britische Gesellschaft zahlt in der Regel britische Corporation Tax auf ihre Gewinne. Wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet und kontrolliert wird, kann aber ebenfalls ihre steuerliche Ansässigkeit beeinflussen, und Ihr Heimatland kann Sie oder die Gesellschaft ebenfalls besteuern. Doppelbesteuerungsabkommen können eine doppelte Besteuerung verhindern. Das hängt stark von Ihrer Situation ab – sprechen Sie vor Geschäftsbeginn mit einem Steuerberater, der beide Länder kennt.
Besonderheiten für Gründer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Ort der Geschäftsleitung: Wird die Limited tatsächlich von Deutschland, Österreich oder der Schweiz aus geführt, kann sie dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig werden. Auch eine Betriebsstätte vor Ort kann Steuerpflichten auslösen.
- Haftung: Deutschland erkennt eine UK Limited mit tatsächlichem Verwaltungssitz in Deutschland seit dem Brexit in der Regel nicht mehr als haftungsbeschränkte Gesellschaft an.
- Meldepflichten: Je nach Tätigkeit können eine Gewerbeanmeldung, eine Eintragung einer Zweigniederlassung oder Meldungen an das Finanzamt nötig sein.
- Echte UK-Präsenz: Für Geschäfte mit Kunden im Vereinigten Königreich oder einer echten Tätigkeit dort kann die Limited trotzdem eine gute Wahl sein.
Lassen Sie Ihre Pläne vor der Gründung von einem Steuerberater oder Anwalt in Ihrem Land prüfen.
Häufige Fehler
- Einen Geschäftssitz im falschen Landesteil verwenden.
- Die Identität vor der Bestellung nicht bestätigen.
- Annehmen, ein Bankkonto lasse sich leicht eröffnen.
- Keine Steuerberatung im Heimatland einholen.
So hilft Ihnen Form My Company
Unser Non-Resident-Paket (1.500 £) ist für Gründer außerhalb des Vereinigten Königreichs gemacht. Als ACSP von Companies House bestätigen wir Ihre Identität aus der Ferne, ohne Reise nach UK, gründen dann Ihre Gesellschaft und stellen einen britischen Geschäftssitz und eine Zustellanschrift, damit Ihre offizielle Post bearbeitet wird. Ihre Unterlagen sollen im Ausland anerkannt werden? Wir organisieren auch apostillierte Dokumente.
Häufige Fragen
Kann ein Ausländer eine britische Limited gründen?
Ja. Directors und Gesellschafter können jede Staatsangehörigkeit haben und überall wohnen. Die Gesellschaft braucht einen britischen Geschäftssitz, und jeder Director und jede PSC muss die Identität bestätigen.
Brauche ich für die Gründung eine Adresse in UK?
Die Gesellschaft braucht einen eingetragenen Geschäftssitz im Vereinigten Königreich. Sie selbst müssen dort nicht wohnen. Ein Geschäftssitz-Service kann die Adresse stellen.
Wie bestätigen Gründer im Ausland ihre Identität bei Companies House?
Über GOV.UK One Login oder über einen Authorised Corporate Service Provider (ACSP). Form My Company ist ACSP: Wir verifizieren Sie im Rahmen Ihrer Bestellung aus der Ferne und geben Ihnen Ihren persönlichen Code.
Kann man ohne Wohnsitz in UK ein britisches Geschäftskonto eröffnen?
Oft ja, aber es kann schwieriger sein. Manche Anbieter verlangen eine britische Adresse oder einen Filialbesuch. Prüfen Sie die Voraussetzungen vor der Gründung.
Wird meine Limited in Deutschland besteuert, wenn ich sie von dort aus führe?
Das ist gut möglich: Liegt der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland, kann die Gesellschaft dort steuerpflichtig werden. Lassen Sie das vor der Gründung von einem deutschen Steuerberater prüfen.