Kurz gesagt: Der Brexit hat nichts daran geändert, wie man eine britische Limited gründet. Jeder kann von überall aus Director oder Gesellschafter sein, und das Verfahren läuft online. Geändert hat sich der Handel mit der EU: Zollanmeldungen, EORI-Nummern, Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen und das Arbeitsrecht für EU-Mitarbeiter.
Als Großbritannien die Europäische Union verließ, fragten sich viele, ob sich eine britische Firma noch lohnt. Jahre später ist Großbritannien weiterhin ein beliebter Ort für Firmengründungen. Dieser Leitfaden erklärt, was der Brexit für neue Firmen verändert hat und was gleich geblieben ist.
Was sich nicht geändert hat
- Die Gründung ist weiterhin einfach. Sie registrieren die Firma online bei Companies House. Die Gründungsgebühr beträgt online 100 £.
- Sie können überall wohnen. Directors und Gesellschafter müssen weder in Großbritannien wohnen noch britische Staatsbürger sein.
- Beschränkte Haftung. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt nach britischem Recht geschützt, abgesehen von noch nicht eingezahlten Beträgen auf ihre Anteile.
- Das Rechtssystem. Britisches Gesellschafts- und Vertragsrecht und die Gerichte funktionieren wie bisher.
- Das Steuersystem für Firmen. Die Regeln zu Corporation Tax, VAT und PAYE werden in Großbritannien festgelegt.
Was sich geändert hat
Warenhandel mit der EU
Wenn Sie Waren zwischen Großbritannien und der EU bewegen, brauchen Sie:
- Eine EORI-Nummer mit GB-Präfix. Sie benötigen sie, um Waren nach Großbritannien ein- oder auszuführen. Meist wird sie schnell erteilt, HMRC kann aber bis zu 5 Arbeitstage brauchen, wenn der Antrag geprüft werden muss.
- Zollanmeldungen für Ein- und Ausfuhren, oft über einen Zollagenten oder Spediteur.
- Eine Prüfung der Ursprungsregeln, die entscheiden, ob Waren nach dem Handelsabkommen zwischen UK und EU zollfrei sind.
Für Nordirland gelten Sonderregeln; Unternehmen dort brauchen eventuell eine EORI-Nummer mit XI-Präfix.
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Verkäufen
Die Umsatzsteuerregeln für den Verkauf von Waren und digitalen Leistungen an EU-Kunden haben sich geändert. Je nach Angebot müssen Sie sich eventuell in einem EU-Land für die Umsatzsteuer registrieren oder ein EU-Verfahren nutzen. Sprechen Sie mit einem Steuerberater, der sich mit grenzüberschreitender Umsatzsteuer auskennt.
Personal und Arbeitserlaubnis
Die Freizügigkeit ist beendet. Arbeitgeber müssen bei jedem Mitarbeiter prüfen, ob er in Großbritannien arbeiten darf. Für die Einstellung von Personen aus dem Ausland kann eine Sponsor Licence nötig sein.
Dienstleistungen und Qualifikationen
Manche Berufsqualifikationen werden zwischen UK und EU nicht mehr automatisch anerkannt. Wenn Sie in der EU regulierte Dienstleistungen erbringen, prüfen Sie die Regeln in jedem Land.
Wichtig für Gründer aus Deutschland
Für Deutschland hat der Brexit eine besondere Folge: Eine UK Limited, deren tatsächlicher Verwaltungssitz in Deutschland liegt – die also im Wesentlichen von Deutschland aus geführt wird –, wird dort nicht mehr als haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft anerkannt. Sie wird in der Regel wie eine Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmen behandelt, und die Gesellschafter können persönlich haften. Außerdem kann sie in Deutschland steuerpflichtig sein. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Regeln. Lassen Sie sich vor der Gründung von einem Anwalt oder Steuerberater in Ihrem Land beraten.
Brauchen Sie eine EU-Firma?
Manche britischen Unternehmen mit viel EU-Geschäft gründen zusätzlich eine Firma innerhalb der EU. Das kann bei Zoll, Umsatzsteuer und Kunden helfen, die einen EU-Lieferanten bevorzugen. Das passt nicht für jeden und bringt zusätzliche Kosten und Meldepflichten. Siehe unseren Service EU-Firmengründung.
Auch Nicht-Residenten gründen weiterhin UK-Firmen
Viele Gründer von außerhalb Großbritanniens wählen weiterhin eine britische Limited. Sie brauchen in der Regel einen Geschäftssitz in Großbritannien, einen Plan für das Bankkonto und seit November 2025 eine Identitätsprüfung bei Companies House. Siehe unser Non-Resident Package.
Checkliste für eine neue Firma mit EU-Handel
- Gründen Sie Ihre britische Firma.
- Beantragen Sie eine GB-EORI-Nummer, wenn Sie Waren bewegen.
- Suchen Sie einen Zollagenten oder Spediteur.
- Klären Sie die Umsatzsteuer für Ihre Verkäufe in die EU.
- Prüfen Sie die Arbeitserlaubnis jedes Mitarbeiters.
- Überprüfen Sie Verträge auf Währung, Lieferbedingungen und anwendbares Recht.
So hilft Ihnen Form My Company
Wir gründen britische Firmen für Gründer in Großbritannien und im Ausland – und Firmen in der EU für alle, die eine brauchen. Nicht-Residenten sind willkommen: Als Companies House ACSP bestätigen wir die Identität aus der Ferne, und die meisten Firmen sind innerhalb von 24 Stunden registriert. Vergleichen Sie die Möglichkeiten auf unserer Seite Firmengründung.
Häufige Fragen
Können EU-Bürger weiterhin eine britische Firma gründen?
Ja. Jede Person ab 16 Jahren kann Director sein, und Gesellschafter können Personen oder Firmen aus aller Welt sein.
Brauche ich eine EORI-Nummer?
Sie brauchen eine mit GB-Präfix, wenn Sie Waren nach Großbritannien ein- oder ausführen. Für reine Dienstleistungen nicht.
Hat der Brexit die Regeln von Companies House geändert?
Nicht der Brexit selbst. Separate Reformen haben die Identitätsprüfung sowie neue Regeln zu Adressen und E-Mail eingeführt.
Sollte ich zusätzlich eine EU-Firma gründen?
Das kann bei viel EU-Handel helfen, bringt aber Kosten und Verwaltungsaufwand. Lassen Sie sich für Ihre Situation beraten.
Kann ich eine UK Limited von Deutschland aus führen?
Das ist möglich, aber riskant: Liegt der Verwaltungssitz in Deutschland, wird die Limited dort seit dem Brexit nicht als haftungsbeschränkt anerkannt und kann in Deutschland steuerpflichtig sein. Lassen Sie sich vorher beraten.